25.04.2025
EMMI AI

Linzer KI-Startup holt sich 15 Mio. Euro Investment – „größte frühphasige Finanzierung in Österreich“

Das erst 2024 gegründete Linzer Startup Emmi AI holt 15 Mio. Euro und will mit Echtzeit-Simulationen die Regeln des industriellen Engineerings neu schreiben.
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(c) CHRISTOPH PLATZER PHTGRPHY

Emmi AI wurde erst 2024 in Linz gegründet und konnte nur wenige Monate nach seiner Gründung eine Seed-Runde in Höhe von 15 Millionen Euro abschließen. Laut Angaben des Unternehmens handelt es sich um die größte Frühphasenfinanzierung, die je an ein österreichisches Startup geflossen ist; mit Sicherheit bestätigen kann man das nicht, bislang sind jedoch keine vergleichbaren Seed-Deals öffentlich kommuniziert worden.

Angeführt wird die Runde von 3VC, Speedinvest, Serena und PUSH VC; das Gründungsteam besteht aus CEO Dennis Just, Chief Scientist Johannes Brandstetter und CTO Miks Mikelsons.

KI-basierte Simulationssoftware

Das Team entwickelt KI-basierte Simulationssoftware, die physikalische Prozesse – etwa Strömungs- oder Wärmetransfers – in Echtzeit berechnet. Damit will Emmi AI Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Automotive, Energie oder Halbleiter ermöglichen, ihre Entwicklungszyklen drastisch zu verkürzen.

„Unsere Mission ist es, die Grenzen des industriellen Engineerings neu zu definieren“, so Mitgründer Johannes Brandstetter. Und sein Co-Founder Dennis Just merkt an: „Simulationen, die früher Tage oder Wochen dauerten, laufen mit Emmi AI in Sekunden – das verändert die Regeln des industriellen Engineerings“. Das Unternehmen kann laut eigenen Angaben erste Pilot-Deployments mit siebenstelligen Vertragsvolumina vorweisen.

Eigentümer und die Rolle von NXAI

Ein Blick ins Firmenbuch zeigt eine noch gut überschaubare Gesellschafterstruktur – die aktuelle Finanzierungsrunde ist noch nicht eingetragen: Dennis Just und Johannes Brandstetter halten je 32,5 Prozent am Unternehmen, NXAI GmbH kommt auf 24,98 Prozent und Mitgründer Miks Mikelsons auf 10,02 Prozent.

NXAI spielt dabei mehr als die Rolle eines strategischen Minderheitsgesellschafters: Emmi AI ist ein Spin-out der Forschungsgruppe „AI4Simulation“ von NXAI. „Wir sind stolz, dass aus der Arbeit unserer Gruppe nun ein eigenständiges Unternehmen wird“, sagt NXAI-CEO Albert Ortig. „Dass Emmi AI gleich mit 15 Mio. Euro von internationalen Investor:innen startet, ist ein starkes Signal für Linz und ganz Österreich.“ NXAI rund um Sepp Hochreiter verfolgt ebenfalls ambitionierte Pläne und hat im Mai 2024 angekündigt, ein 100-Millionen-Dollar-Investment aufstellen zu wollen (brutkasten berichtete).

Bekannte Investoren

Bei PUSH VC ist man überzeugt, dass Emmi AI „die schwierigsten technischen Herausforderungen“ adressiert. „Was das Team gebaut hat, ist ein Game-Changer für das industrielle Engineering: Echtzeitsimulation komplexer physikalischer Systeme, die die Iterationszeit drastisch verkürzt und die Effizienz in allen Bereichen steigert“, erklärt Christopher Raithle, Investment Manager bei PUSH VC. „Wir sind stolz, sie dabei zu unterstützen, die Grenzen des physikalisch Machbaren neu zu definieren.“ ​

Auch die übrigen Kapitalgeber:innen sparen nicht mit Vorschuss-Lorbeeren: 3VC-General Partner Peter Lasinger spricht von „GPT-Momenten für industrielle Simulationen“, Speedinvest-Partner Andreas Schwarzenbrunner sieht einen „Quantensprung“.

Die weiteren Pläne

Mit dem Rekord-Seed-Investment will Emmi AI sein Team rasch ausbauen, die Plattform in die Produktreife führen und international skalieren. Dass die Linzer nicht kleckern, sondern klotzen, zeigt schon die Namensgebung: „Emmi“ ist eine Hommage an Mathematik-Ikone Emmy Noether, deren Symmetrie-Sätze die moderne Physik begründeten.

Ähnlich ambitioniert ist die Vision der Gründer: Sie wollen künstliche Intelligenz laut eigenen Angaben zum Herzstück des industriellen Engineerings machen – und Österreich damit endgültig auf die Landkarte der globalen Deep-Tech-Hotspots setzen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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