17.03.2026
ENDOMETRIOSE

Linzer HealthTech-Startup Diamens erhält sechsstelliges Investment

Das Linzer Startup Diamens setzt bei seiner Diagnostik auf Tests mit Menstruationsblut und sichert sich eine sechsstellige Finanzierung.
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Diamens
© Diamens - Das Team von Diamens (v.l.n.r.): Clara Ganhör, Marlene Rezk-Füreder, Angelika Lackner, Peter Oppelt und Eva Scharnagl.

Das Linzer Startup Diamens entwickelt einen nicht-invasiven Selbsttest zur Diagnose von Endometriose – brutkasten berichtete. Mit dem Abschluss einer sechsstelligen Finanzierung strebt das Female-led Team die Zertifizierung des weltweit ersten molekularbiologischen Diagnostiktests auf Basis von Menstruationsblut an.

Diamens mit Investoren aus DACH-Raum und Förderung

Die Runde wird vom österreichischen Lead-Investor eQventure angeführt, unterstützt von VP Venture Partners (Zürich), FS Life Science Investment (Düsseldorf) und VGW Beteiligungs GmbH (Linz).

„Diamens trifft den Nerv der Zeit: Ein wissenschaftlich exzellentes Team adressiert eine massive Versorgungslücke mit einer hochskalierbaren Lösung“, begründet Bernhard Ungerböck von eQventure das Engagement des Lead-Investors. „Die Kombination aus medizinischer Dringlichkeit, technischer Präzision und Marktpotenzial ist genau das, was wir suchen. Wir sind überzeugt, dass dieser Test den Goldstandard in der Gynäkologie neu definieren wird.“

Die nun gesicherte Finanzierungsrunde wird durch Förderungen, u.a. durch das FFG Basisprogramm, ergänzt und fließt direkt in die klinische Validierung und die europäische Zertifizierung.

Problemfeld: Zeit

Endometriose ist mehr als nur – wie lange Zeit angenommen – eine „Regelbeschwerde“: sie ist eine chronische, oft systemische Erkrankung, die das Leben von Millionen Frauen massiv beeinträchtigt. Weltweit leiden rund 190 Millionen Frauen an Wucherungen von gebärmutterschleimhautähnlichem Gewebe außerhalb der Gebärmutter. Die Folgen sind: chronische, oft unerträgliche Schmerzen, Organverwachsungen, schwere Einschränkungen im Alltag und Unfruchtbarkeit.

Als eigentliches Drama gilt nicht nur der Schmerz, sondern die lange Zeit bis zur Diagnose und die dadurch eingeschränkte Lebensqualität: Betroffene durchlaufen im Schnitt eine siebenjährige Odyssee aus Fehldiagnosen und Unverständnis, während sie unter chronischen Beschwerden leiden, so das Diamens-Team.

Bisher gilt eine operative Bauchspiegelung (Laparoskopie) als Goldstandard der Diagnose: ein invasiver, belastender Eingriff unter Vollnarkose, vor dem viele Patientinnen zurückschrecken. Dabei sei Zeit der entscheidende Faktor: Je früher die Diagnose steht, desto effektiver können moderne Therapiekonzepte zum Einsatz kommen, um Symptome zu lindern, Lebensqualität zu verbessern und bleibende Organschäden zu verhindern.

Menstruationsblut als molekularer Fingerabdruck

Hier setzt Diamens, das von Marlene Rezk-Füreder (CEO), Eva Scharnagl (CTO), Clara Ganhör (COO) und Angelika Lackner (CSO) sowie Peter Oppelt (CMO) gegründet wurde, an. Das Startup nutzt Menstruationsblut, das sonst kaum beachtet wird, als präzise Datenquelle.

„Menstruationsblut ist ein molekularer Fingerabdruck der Gebärmutter – ein Potenzial, das in der Diagnostik bisher schlicht ignoriert wurde“, erklärt Ganhör. Über eine eigens entwickelte bioinformatische Pipeline hat das Diamens-Team charakteristische molekulare Marker identifiziert und diese in Menstruationsblutproben validiert.

Der Test funktioniert so: Die Nutzerin entnimmt zu Hause eine kleine Probe Menstruationsblut, die anschließend via PCR-Analyse im Labor ausgewertet wird. Das Ergebnis liefere Klarheit – ohne OP, und ohne Krankenhausaufenthalt. Erst dies ermögliche den Zugang zu spezialisierten Behandlungen.

„Unsere laufende Multicenter-Studie zeigt bereits jetzt durchwegs positive Erfahrungen bei der Probenentnahme und Versand durch die Anwenderinnen“, sagt Rezk-Füreder. „Die Zeit ist reif, Frauengesundheit datengetrieben und radikal zugänglich zu gestalten.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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