12.03.2024

Linen2GO: Mietwäsche-Startup eröffnet Standort in Wien

Mit dem In-House-Startup Linen2GO wagt sich der Wäsche-Konzern Salesianer an eine neue Zielgruppe und eine neue Unternehmensform.
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Das Linen2GO-Team mit Gründern Thomas Krautschneider (Mitte) und Victor Ioane (2. v. r.): geht es nach ihnen, werden sie in Zukunft noch viele Eröffnungen feiern. (c) Linen2GO

Schmutzwäsche nach links, frische Wäsche rechts: Die Mietwäschecontainer von Linen2GO sind intuitiv mit einer App zu nutzen, Personal ist keines vor Ort. Dafür sollen Kund:innen mit einem eher kleinen Wäscheaufwand wie Airbnb-Vermieter:innen oder auch Privatpersonen die Boxen nutzen können. Das ist die Idee des Salesianer-Startups Linen2GO, mit dem bisher unangetastete Zielgruppen erreicht werden sollen. Mit der Eröffnung des ersten Standorts in Wien wird das Mietwäschekonzept heute erstmals einem Großstadtpublikum vorgestellt.

Linen2GO zieht vom Land in die Stadt

Zwei solcher Wäsche-Container sind bereits im Einsatz, eine im Salzburger Pinzgau und eine in Salzburg Umgebung. Nachdem die Nachfrage in ländlicher Umgebung getestet wurde, folgt nun der erste Standort in einer Großstadt, genauer: in der Gumpendorfer Straße im 6. Wiener Gemeindebezirk. Aus Platzgründen handelt es sich nicht um einen Container, sondern eine Verkaufsfläche, die jedoch nach demselben Schema funktioniert: Mit einer App lässt sich der Standort öffnen, danach kann Wäsche via Selbstbedienung mithilfe eines Bildschirm-Guides zurückgegeben oder neue abgeholt werden. Auch bezahlt wird mit der App – der gesamte Prozess liegt an den Kund:innen, die dafür nicht wie bei einer herkömmlichen Reinigung an die Waschdauer beziehungsweise die eigene Wäsche gebunden sind.

Linen2GO greift für Salesianer neuen Markt ab

Der Mutterkonzern Salesianer ist ein generationenaltes Familienunternehmen, das sich auf Textilservice für Großbetriebe wie Krankenhäuser spezialisiert hat. So sind auch die Linen2GO-Gründer Thomas Krautschneider und Victor Ioane in erster Linie „Salesianer“, jedoch haben sie große Ambitionen für ihr neues Unternehmen. Weil sich das Geschäftsmodell von dem Mutterkonzern, sowohl was die Zielgruppe als auch die Abwicklung betrifft, sehr stark unterscheidet, wurde statt einer neuen Salesianer-Abteilung mit der Linen2GO GmbH im November 2022 ein eigenes Unternehmen gegründet. „Wir haben hier die Turnschuhe an und sind wirklich im Startup-State of Mind mit Linen2Go“, so Krautschneider.

„Werden schnell für News sorgen können“

Das mittlerweile vierköpfige Team hat große Ambitionen: „Wenn wir so wachsen wie geplant, werden wir sehr schnell für News sorgen können“, so Krautschneider. Mit Salesianer als Partner sollen die Boxen in Zukunft auch international verfügbar sein: „Als Franchiselösung können wir uns eine Zusammenarbeit mit anderen Wäschereien sogar europa- und weltweit vorstellen“, so Victor Ioane, Co-Gründer und Geschäftsführer. Rund 100 Kund:innen nutzen bereits die Salzburger Boxen, etwa die Hälfte davon ein- bis zweimal die Woche – die Kapazitäten würden etwa doppelt so viele bedienen können. Der Standort in Wien soll nun bis zu 500 Kund:innen mit Wäsche ausstatten können. Bis Samstag ist noch ein Teammitglied vor Ort, um Interessierten das Linen2GO-Konzept zu erklären, danach wird auch dieser Standort den Kund:innen überlassen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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