13.07.2021

Linda McCartney’s: Veggie-Kultmarke startet in Österreich

Die britische Kultmarke Linda McCartney's wagt nach 30 Jahren vegetarischer Pionierarbeit den Markteintritt in Österreich. Den Vertrieb übernimmt die Mona Naturprodukte GmbH, die hierzulande vor allem für ihre pflanzlichen Spezialitäten unter der Brand Joya bekannt ist.
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Linda McCartneys
V.l.n.r.: Moderatorin Julia Furdea und Mona Naturprodukte-Geschäftsführer Wolfgang Goldenitsch
© Florence Stoiber

Vegane und vegetarische Ernährung liegt im Trend. Das unterstreicht eine aktuelle, Ende Juni 2021 durchgeführte, Studie des Marktforschungsunternehmens Marketagent, die kürzlich im Zuge des Österreich-Launches der britischen Kultmarke Linda McCartney’s präsentiert wurde. Der Erhebung zufolge wollen 42 Prozent der Österreicher ihren Fleischkonsum aktiv verändern; 11 Prozent geben an, sich bereits vegan oder vegetarisch zu ernähren. Damit hat sich die Anzahl der Vegetarier*innen und Veganer*innen innerhalb der vergangenen vier Jahre fast verdoppelt. Als Gründe für diese Entwicklung werden von fast der Hälfte die Berichterstattung über Massentierhaltung angegeben. Außerdem führen die Befragten die Themen Umweltschutz und Ressourcenschonung sowie körperliches Wohlbefinden ins Treffen.

Meat-Free für die breite Bevölkerung

Ein ideales Umfeld für den Markteintritt der fleischfreien Spezialitäten von Linda McCartney’s. Hinter der Brand, die bereits vor 30 Jahren entwickelt wurde, steckt die erste und mittlerweile leider an Brustkrebs verstorbenen Ehefrau des britischen Musikers und Ex-Beatle Sir Paul McCartney. Linda war nämlich nicht nur Fotografin und Aktivistin, sondern Vorreiterin der frühen vegetarischen Bewegung. Im Gründungsjahr 1991 galt Vegetarismus noch als absolute Nische, dennoch hat sich Linda getrieben von der Überzeugung, dass gutes Essen nicht auf Kosten von Tierwohl, des Planeten oder des eigenen Körpers gehen muss, unermüdlich für ihre Marke eingesetzt. Um sie bekannt zu machen, hat sie ihre Produkte auf Autobahnraststätten von LKW-Fahrern verkosten lassen und so eine besonders kritische Zielgruppe für sich gewinnen können.

Linda McCartney
Linda McCartney begeisterte Trucker auf Autobahnraststätten von ihren Produkten.
© Linda McCartney

Ihr Vermächtnis wird von ihrer Familie nach wie vor am Leben erhalten, wie die McCartney’s bei der Präsentation in Österreich bestätigen: „Wir wollten, dass vegetarisches Essen nicht elitär ist. Es sollte einfach und für alle verfügbar sein. Dank Lindas Engagement hat die Meat-Free-Bewegung in der breiten Bevölkerung Anklang gefunden“, heißt es in einer Videobotschaft. Zur Zusammenarbeit mit Mona erklärt die Familie: „Wir glauben, dass die Visionen unserer beiden Unternehmen perfekt zu unserem Wunsch passen, immer mehr Menschen zu einer reinen, vegetarischen Ernährung zu ermutigen. Es war dieser Wunsch, der Linda motivierte, als sie Linda McCartney Foods ursprünglich gründete, und wir hoffen, ihre gute Arbeit und damit ihr Vermächtnis fortzusetzen.“

Österreich-Start mit neun Produkten

Ab sofort sind neun Artikel der rund 40 Varianten umfassenden fleischfreien Produktrange in Österreichs Tiefkühlvitrinen im Lebensmittelhandel, in Onlinesupermärkten sowie im Großhandel für die Gastronomie und Hotellerie erhältlich. Vom Angebot überzeugt werden konnten Spar (führt die vegetarischen Southern-Style-Hühnernuggets, den vegetarischen Southern-Style Hähnchenfilet-Burger, den vegetarische Burger aus Sojaprotein und Zwiebeln sowie den vegetarischen Pulled Pork Burger), gurkerl.at, der Billa Online-Shop und Metro. Die drei letztgenannten haben zusätzlich die Artikel vegetarische Würstchen, Vegemince (vegetarisches Faschiertes), den vegetarischen Mozzarellaburger, vegetarische Lincolnshire Würstchen sowie vegetarische Würstchen mit roten Zwiebeln und Rosmarin im Sortiment.

Linda McCartneys
© Florence Stoiber

Mona Naturprodukte steuert Vertrieb

Den Vertrieb hierzulande übernimmt die Mona Naturprodukte AG, ein Tochterunternehmen der Hain Celestial Gruppe, die Linda McCartney’s im Jahr 2006 inklusive der Produktionsstätte in Fakenham, England, von der H. J. Heinz Company übernommen hat. Von der Europazentrale in Wien aus steuert Mona das Geschäft mit veganen Milchalternativen aus Hafer, Reis, Soja sowie einer Vielzahl an Nuss-Varianten unter den Marken Joya, Dream und Happy. Für Mona-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Goldenitsch, der seit Juni 2019 auch das International Business von Hain Celestial leitet, ist das die perfekte Partnerschaft, zumal auch Joya auf Pflanzenbasis setzt. „Wir waren selbst ein kleines Startup, das aus einer Molkerei entstanden ist, als wir 2002 mit Joya gestartet sind. Von vielen wurden wir als ‚Weirdos‘ bezeichnet. Dass wir jetzt über 60 pflanzliche Produkte wie Drinks, Tofu, Desserts, Eis-Cremen und Alternativen zu Joghurt anbieten, zeigt aber, dass wir auf dem besten Weg sind, pflanzenbasierte Produkte als einen wichtigen Teil unserer Ernährung zu etablieren. Linda McCartney’s ergänzt unser Portfolio damit ideal.“ 

Mit den Konkurrenzprodukten großer Konzerne – erst kürzlich etwa hat Unilever mit The Vegetarian Butcher eine neue Fleischalternative vorgestellt und auch Iglo ist in der Kategorie mit seiner Range Green Cuisine erfolgreich vertreten – könne man mithalten. Laut Goldenitsch hätte man bereits mehr abgesetzt als der Mitbewerb. Konkretere Details, auf welches Unternehmen sich diese Aussage bezieht, ließ sich der Geschäftsführer auf brutkasten-Nachfrage aber nicht entlocken.

Teil des Österreich-Sortiments von Mona ist seit Kurzem außerdem die Hain Celestial Vertriebsmarke Terra, die sich auf Premium-Gemüsechips fokussiert hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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