11.03.2020

Auch Bird erneuert die Roller-Flotte in Wien – ohne tauschbare Akkus

Nach dem Konkurrenten Lime wird auch Bird dieses Jahr seine Flotte an E-Rollern in Wien erneuern. Ein Feature fehlt derzeit noch.
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Bird.co
(c) Christian Wind.

Der Winter neigt sich dem Ende entgegen, und so kehren auch die E-Roller – inklusive all ihrer Vor- und Nachteile – auf die Straßen zurück. Im März hatte der E-Scooter-Anbieter Lime bereits verkündet, seine Flotte in Wien zu erneuern (der brutkasten berichtete), nun verkündet auch der Konkurrent Bird ein Ende der Winterpause. Auch die Flotte soll schrittweise erneuert werden, heißt es von Bird auf Anfrage des brutkasten. Noch vor dem Sommer sollen neue Roller präsentiert werden.

Bird: Längere Lebensdauer als Lime

Derzeit steht in Wien mit dem “Bird Zero” ein eigens von Bird entwickelter E-Roller zur Verfügung, der laut einem Report auf eine durchschnittliche Lebensdauer von 18 Monaten kommt. Für die neueren Scooter-Modelle Bird One und Bird Two werden bis zu 24 Monate bzw. bis zu 36 Monate Lebensdauer projiziert.

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Damit handle es sich um die langlebigsten E-Roller der Branche, heißt es in einer Presseaussendung. Zum Vergleich: Die geschätzte Lebensdauer der neuen E-Scooter-Generation Lime-S Gen-3 wird mit 16 Monaten angegeben. Allgemein stand die Ökobilanz der E-Roller vor allem wegen ihrer kurzen Lebensdauer zuletzt zunehmen in der Kritik.

Diskussion um die CO2-Bilanz von E-Rollern

Die Anbieter betonen indes, dass die E-Roller Autos, Taxis und Ridehailing-Dienste wie Uber ersetzen und somit Städte dabei unterstützen, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Das bisherige Nutzungsverhalten aus anderen Städten zeige, dass bereits jetzt rund ein Drittel aller Fahrten mit Bird eine Auto-, Taxi- oder Ridehailing-Fahrt ersetze und damit Schritt für Schritt zu einer Verkehrsentlastung in Wien beitragen könne, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.

Kritiker merken hier wiederum an, dass nicht nur weite innerstädtische Autofahrten, sondern in vielen Fällen auch die “Last Mile” durch den E-Roller ersetzt wird – also jene Wegstrecken, die man ansonsten zu Fuß gegangen wäre. Und im Gegensatz zu den eigenen Beinen muss der E-Roller mit Strom aufgeladen werden – es werden somit also keine Emissionen ausgestoßen, aber sehr wohl Strom mit teils fossilen Energien produziert.

Auch Bird hat keine austauschbaren Akkus

Seitens Bird heißt es bezüglich der CO2-Bilanz unter anderem, dass man in diesem Jahr in Wien auch vermehrt Cargo-Bikes einsetzen werde. Hierbei geht es darum, die Roller innerhalb der Stadt zu verteilen, um eine gute Auslastung zu gewährleisten. In Wien wurde dies bisher mit herkömmlichen Transportern erledigt, teils wurde mit E-Vans experimentiert. Im Februar hat Bird angekündigt, in Paris noch in diesem Jahr der erste Scooter-Anbieter zu sein, der seine Flotte CO2-neutral betreibt.

Auf Anfrage des brutkasten heißt es seitens Bird allerdings, dass man ebenso wie Lime keine austauschbaren Akkus habe. Hier war der Anbieter TIER zuletzt vorgeprescht. Die austauschbaren Akkus sollen das Einsammeln der Scooter am Abend obsolet machen und die Lebensdauer des gesamten Geräts erhöhen. Beides soll positiv zur Öko-Bilanz beitragen.

Bird-Statement: Brandgefahr bei austauschbaren Akkus?

Der Grund für die Zurückhaltung ist laut Bird, dass man die Technologie noch nicht als marktreif betrachtet. Dennoch experimentiert auch Bird mit der Technologie der austauschbaren Akkus. Das Problem liegt aber erstens in der Sicherheit: Die Batteriefächer bleiben oft offen, weshalb Batterien gestohlen werden oder Feuchtigkeit eindringt – was im schlimmsten Fall zu einem Kurzschluss und somit zu Brandgefahr führen kann. “Und niemand möchte, dass ein brennender Scooter auf der Straße steht”, heißt es aus der Pressestelle von Bird.

Zweitens stelle sich die Frage, ob die neuen Roller mit den austauschbaren Akkus tatsächlich ökologisch nachhaltiger seien. Denn zwar spart man sich den Transport der Roller, da die Batterien vor Ort getauscht werden. Zugleich werden aber auch mehr Batterien benötigt, bei deren Produktion wiederum Treibhausgase ausgestoßen und Seltene Erden verbraucht werden. Und schließlich haben die neuen Scooter ohnehin mehr Reichweite als die alten, heißt es seitens Bird: Dadurch müssen sie seltener aufgeladen.

==> Diese neuen Regeln gelten ab April 2020 für E-Roller in Wien

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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