15.07.2022

Lightyear verkündet 25 Mio. US-Dollar Series-A-Runde und Expansion in 19 Länder

Das FinTech-Startup Lightyear verkündet eine 25 Mio. US-Dollar schwere Series-A-Finanzierungsrunde. Somit gelingt dem Neobroker der Markteinstieg in 19 europäischen Ländern. Das Ziel der Plattform ist es, das Investieren einfach und transparent zu gestalten.
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Das Lightyear Founder-Duo Martin Sokk und Mihkel Aamer. © Lightyear
Das Lightyear Founder-Duo Martin Sokk und Mihkel Aamer. © Lightyear

Der britisch-estnische Startup Lightyear möchte mit seiner Investment-App die Welt des Investierens für alle einfacher und transparenter gestalten. Nun haben die Gründer – Martin Sokk und Mihkel Aamer – eine 25 Mio. US-Dollar Series-A-Finanzierungsrunde annonciert. Die neue Finanzierung erfolgt zeitgleich mit der Expansion von Lightyear in 19 europäische Märkte. 

„Vor neun Monaten haben wir unsere App in Großbritannien mit ersten Wartelisten gestartet. Inzwischen haben wir uns eine europäische Lizenz gesichert, die es uns ermöglicht, auf dem gesamten Kontinent zu starten. Zudem haben wir eine der größten Series-A-Runden dieses Jahres abgeschlossen”, sagt Sokk.

Global investieren, ohne versteckte Gebühren

Das im Oktober 2020 von zwei ehemaligen Wise-Mitarbeitern gegründete FinTech-Startup verfolgt das Ziel, das Investieren weltweit ohne unnötige Hindernisse zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus darauf, dass ganz Europa Zugang zu den Weltmärkten bekommt. Und das ohne versteckte Transaktions-, Verwaltungs- und Devisengebühren. Der Neobroker kombiniert dafür mehrere Währungskonten mit unbegrenztem Zugang zu Tausenden von US-amerikanischen und europäischen Aktien sowie zu börsengehandelten Fonds (ETFs). “Zu lange waren die Finanzmärkte übermäßig komplex, mit hohen Einstiegshürden und verwirrendem Fachjargon verbunden. Martin, Mihkel und das Lightyear-Team machen die Welt des Investierens transparenter und versetzen die Menschen durch Aufklärung in die Lage, die für sie richtigen Produkte zu wählen“, sagt Sir Richard Branson, Gründer der Virgin Group.

Bisher war die App nur in Großbritannien gelauncht. Nun können Kunden aus 19 verschiedenen Ländern –  Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien – die Investment-App nutzen. Als nächstes möchte Lightyear auch in Nicht-Euro-Länder expandieren, darunter Schweden, Norwegen, Rumänien, Polen und Ungarn.

„Potential von Lightyear ist enorm“

Mit der jüngsten Finanzierungsrunde hat Lightyear seit seiner Gründung insgesamt 35 Mio. US-Dollar Kapital erhalten. Die neue Kapitalrunde wurde unter der Leitung von Lightspeed Venture Partners bekannt gegeben. An der Series-A-Runde wirkten neben früheren Seed-Investoren wie Mosaic Ventures, Taavet+Sten und Metaplanet auch eine Reihe neuer und bestehender Angel-Investoren mit. Auch die Virgin Group investierte in die Investment Plattform. 

“Lightyear versucht, die Investment-Probleme der Europäer:innen mit einer Plattform zu lösen, indem sie die Nuancen zwischen den verschiedenen Vorschriften, Sprachen, Börsen und kulturellen Investitionsnormen verstehen. Derzeit gibt es keinen einzigen Neobroker, der Produkte für den gesamten Kontinent anbietet. Und das Potenzial ist enorm”, sagt Nicole Quinn, Partnerin bei Lightspeed.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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