08.11.2019

Life Science Investment Days: „Investoren brauchen technisches Verständnis“

Bei den Life Science Investment Days, die derzeit in Wien stattfinden, treffen sich heimische Startup-Gründer mit Investoren aus dem In- und Ausland, um sich zu vernetzen. Im Brutkasten-Talk sprechen Alexander Biach, Wiener Standortanwalt und Direktor-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Wien, sowie Helga Tieben von der Pharmig über den Life-Science-Standort Österreich.
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Life Science Investment Days
Die Life Science Investment Days finden derzeit im Haus der Wiener Wirtschaft statt.

Die Life-Science-Branche in Österreich boomt und verzeichnete in den letzten Jahren ein ordentliches Wachstum. Laut dem Life Science Report Austria 2018 haben die Branchenumsätze im letzten Jahr einen Rekordwert von über 22 Milliarden Euro erreicht. Das entspricht einem Anstieg von 17 Prozent und macht 6,1 Prozent des heimischen BIP aus – der brutkasten berichtete.

Insgesamt sind rund 55.000 Mitarbeiter in der Branche bei mehr als 900 Unternehmen angestellt. Zu diesen zählen immer mehr Startups, die für ihr weiteres Wachstum auf der Suche nach internationalen Kapitalgebern sind.

+++ Tech & Innovation +++

Internationale Kapitalgeber und Startups

Damit die Suche der Startups nach Kapital auch erfolgreich ist, braucht es die nötige Vernetzung. Eine Veranstaltung, die sich genau dies zum Ziel gesetzt hat, sind die sogenannten Life Science Investment Days.

Im Rahmen einer Konferenz treffen dabei Gründer auf Investoren aus dem In- und Ausland. Die Veranstaltung findet derzeit vom 07. bis zum 08. November in Wien statt und wird von der Wirtschaftskammer Wien in Kooperation mit Life Science Invest und INiTS veranstaltet.

Life-Science-Standort mit Tradition

Im brutkasten-Talk erläutert Alexander Biach, Wiener Standortanwalt und Direktor-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Wien, den Grundgedanken hinter der Veranstaltung: „Wir wollen Investoren und Startups aus dem Life Science Sektor zusammenbringen, um so den heimischen Standort zu stärken.“

Österreich hätte im internationalen Vergleich einen guten Ruf. Dieser sei nicht nur durch die historische Bedeutung Österreichs als Life-Science-Standort zu begründen  – so hat beispielsweise Karl Landsteiner Anfang des 20. Jahrhunderts die Blutgruppen entdeckt –, sondern lässt sich auch anhand der aktuellen Wachstumsraten ablesen.

Als Beispiel für das Wachstum führt Biach die aktuelle Standorterweiterung von Boehringer Ingelheim in Wien-Meidling an. Im Zuge des Ausbaus soll das Unternehmen bis 2021 rund 500 neue Arbeitsplätze schaffen. Das Gesamtvolumen der Investitionen beläuft sich auf 700 Millionen Euro.

Pharmig: Investoren brauchen technisches Verständnis

Im Rahmen der Life Science Investment Days war auch Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs – kurz Pharmig – vertreten. Im Brutkasten-Talk erläutert Helga Tieben, Director Regulatory, Supply & Innovation bei Pharmig, welche Initiativen der Verband ergreift, um Big-Pharma-Unternehmen mit Startups zu vernetzen.

Pharmig Biotech-Plattform

Zu diesen Initiativen zählt unter anderem die Pharmig Biotech-Plattform. Mit dieser verfolge man laut Tieben das Ziel, Startups mit etablierten Betrieben aus der Pharmaindustrie zu vernetzen. Die Vernetzung erfolgt über eigene Netzwerktreffen, bei denen Startups und deren Gründer in unterschiedlichsten Belangen beraten werden.

Wie Tieben abschließend betont, müssen nicht nur Startups unterstützt werden. In der sehr komplexen Life-Science-Branche bedarf es auch für Investoren einer gewissen Expertise. „Die Bewertung von Life-Science-Startups aus Sicht der Investoren ist eine große Herausforderung. Dafür braucht es ein technisches Verständnis“, so Tieben.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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