17.12.2018

Life Science & BioTech in Wien: 23 Prozent Umsatzplus seit 2014

Wien gilt als einer der wichtigsten Life Science & BioTech-Hubs Europas. Dem aktuellen Vienna Life Science Report von LISAVienna zufolge wächst die Branche weiterhin stark.
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Life Science & BioTech Wien - Grundlagenforschung Pharmig
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Der Life Science & BioTech-Bereich erfährt häufig innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems wenig Beachtung. Dabei ist es wohl jene Branche, in der für Jungunternehmen hierzulande am meisten Kapital zu holen ist. Die Wege führen aber nicht über die im Rest der Szene so essenziellen Business Angels und Investmentgesellschaften des Landes. Life Science & BioTech haben ein eigenes Ökosystem, das in Österreich seinesgleichen sucht.

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Life Science & BioTech: 12,2 Mrd. Euro Umsatz in Wien 2017

Wien beheimatet 554 Organisationen in den Life Sciences, darunter aufstrebende Startups, erfolgreiche Großunternehmen und weltweit führende Forschungseinrichtungen. Insgesamt sind rund 37.600 Beschäftigte in diesem Bereich tätig. Umsätze in Höhe von 12,2 Mrd. Euro im Jahr 2017, mehr als 34.700 Studierende und über 4,600 international anerkannte Fachpublikationen sowie 84 ERC Grants demonstrieren das Gewicht des Sektors. Niedergeschrieben sind diese Zahlen im Vienna Life Science Report 2018/19 von LISAVienna.

Starkes Wachstum

Die Studie bescheinigt Wien weiterhin enormes Wachstum in der Branche: Im Vergleich zu 2014 zeigen die Zahlen für das vergangene Jahr 5 Prozent mehr Beschäftige und ein Umsatzplus von 23 Prozent. Diese Entwicklung beruht auf international stark nachgefragten Produkten und Dienstleistungen, kräftigen Investitionen von Pharma-, Biotech- und Medtech-Unternehmen und einer hohen Gründungsdynamik.

750 Mio. Euro F&E-Ausgaben 2017

Zwischen 10 und 20 Neugründungen jährlich und umfangreiche Standorterweiterungen von Großunternehmen zeichnen ein klares Bild. Insgesamt verweist der neue Vienna Life Science Report auf 51 Neugründungen in den Life Sciences in Wien für den Zeitraum 2014 bis 2017 – der Großteil davon setzt auf Innovation. Insgesamt stellen Produkte aus der Life Sciences Industrie die wichtigsten Exportgüter Wiens dar und der Sektor investiert mehr in Forschung und Entwicklung als jede andere Wirtschaftssparte in der Stadt. Der neue Report führt 177 Life Science Unternehmen an, die in Wien Forschung, Entwicklung oder Produktion betreiben. Gemeinsam investierten sie im Vorjahr knapp 750 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung.

Medizinische Biotechnologie dominiert

In Wien dominiert nach wie vor mit großem Abstand die medizinische Biotechnologie. Die Top 3 Themen innerhalb dieses Stärkefelds liegen wegen des großen medizinischen Bedarfs und der langen Entwicklungszeiträume unverändert bei Infektionskrankheiten, Krebs und Erkrankungen der Atemwege. Ende 2017 verzeichneten die Biotechnologie-Unternehmen in Wien gemeinsam 77 neue therapeutische Substanzen in ihren Pipelines. Die meisten Produktkandidaten befinden sich in der präklinischen Entwicklungsphase, 29 Substanzen haben bereits den Schritt in die klinische Entwicklung geschafft. 2017 konnte Wien darüber hinaus mit APEIRON Biologics die Marktzulassung eines in der Stadt entwickelten Arzneimittels feiern.

Starke Dynamik bei eHealth Tools

Auch die Zahl der Medizinprodukte-Unternehmen stieg seit 2012 um über 50 Prozent auf nunmehr 46 Unternehmen in Wien an. Die aktuellen Zahlen bestätigen die traditionellen Stärken bei elektromechanischen Medizinprodukten, Spezialprodukten für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Einwegprodukten. Herausragend ist jedoch auch die Dynamik bei den Softwarelösungen für den medizinischen Bereich inklusive eHealth Tools: Von sieben Unternehmen im Jahr 2012 (2014: 10) wuchs deren Zahl auf 20 Unternehmen an und verdreifachte sich damit nahezu innerhalb von fünf Jahren.

Diese Entwicklung macht Wien zu einem Spitzenstandort für die Entwicklung digitaler Produkte und Services im Gesundheitsbereich. Die Bandbreite reicht von neuen, bildbasierten Tools für die Diagnostik über therapiebegleitende Apps bis zur Nutzung von Blockchain-Ansätzen für medizinische Daten. Mit mySugr verfügt Wien über eine herausragende Erfolgsgeschichte: Die Akquisition durch Roche im vergangenen Jahr gilt als größter Deal dieser Art in ganz Europa.

110 Mio. Euro nationale und regionale Fördermittel im Vorjahr

Der Bund und die Stadt Wien bieten für die Branche ein umfassendes Unterstützungsangebot von Förderungen, Dienstleistungen und Infrastruktur an. Wiener Unternehmen und Forschungseinrichtungen gelang es im Jahr 2017 rund 110 Mio. Euro an nationalen und regionalen Fördermitteln einzuwerben, 28 Mio. Euro davon stammen aus Wiener Quellen, insbesondere von der Wirtschaftsagentur Wien und dem WWTF. LISAvienna setzt sich dafür ein, dass die Wiener Startups auch international sichtbar werden: 12 internationale Fachmessen und Konferenzen wurden im vergangenen Jahr zur Präsentation innovativer Produkte und Dienstleistungen genutzt.

606 Mio. Euro Dealvolumen von 2015 bis 2017

Gelder der öffentlichen Hand, die über aws, FFG und Wirtschaftsagentur Wien vergeben werden, unterstützen Startups beim Gründungsprozess und bei einzelnen Weiterentwicklungsschritten. Den Löwenanteil der Finanzierung müssen die Unternehmen aber anderweitig einwerben. Die neue Publikation verweist auf ein Deal-Volumen von knapp 606 Mio. Euro für 2015 bis 2017, wobei diese Summe nur öffentlich bekannt gemachte Investments enthält. Darin spiegeln sich Erfolgsgeschichten wie jene von APEIRON Biologics, Hookipa Pharma, Marinomed, mySugr, und Themis wider. Die zahlreichen Lizenzdeals und Mergers & Acquisitions sind nicht eingerechnet – hier werden zumeist keine finanziellen Details bekannt gegeben. (PA/red)

⇒ Der komplette Vienna Life Science Report zum Download

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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