26.04.2022

Prewave: Wiener Startup hilft BMW bei Lieferkettengesetz

Die BMW Group setzt auf die KI-basierte Lieferkettengesetz-Lösung von Prewave, um gesetzliche Sorgfaltspflichten ganzheitlich abzudecken.
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Prewave: Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger
(c) Renée-Mercedes Pokorny/Prewave - Das Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger.

Risiken in Lieferketten gewinnen nicht zuletzt durch das kürzlich in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz zunehmend an Bedeutung. Die auf künstlicher Intelligenz basierende Lösung des österreichischen Startups Prewave ermöglicht es der BMW Group derartige Nachhaltigkeitsrisiken wie Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverstöße oder Korruption bei tausenden direkten und indirekten Lieferanten frühzeitig zu erkennen.

Lieferkettengesetz: Probleme und Risiken in Echtzeit erfassen

Dank der intelligenten Technologie des Wiener Startups sei es nun möglich, lieferantenbezogene Risiken aus öffentlich zugänglichen Medien und sozialen Netzwerken in mehr als 50 Sprachen und aus über 150 Ländern in Echtzeit zu analysieren.

„Die umfangreiche Lieferkette der BMW Group mit tausenden, global verteilten Lieferanten transparent zu machen, ist eine komplexe Herausforderung, der wir uns gerne gestellt haben. Dank Künstlicher Intelligenz und automatisierter Sprachverarbeitung ist es möglich, Lieferkettenprobleme und Nachhaltigkeitsrisiken in Echtzeit sichtbar zu machen. Damit wird Transparenz über die gesamte Lieferkette hergestellt und ein Management der Risiken über die gesamte Lieferkette ermöglicht“, betont Co-Founder Harald Nitschinger, CEO Prewave, der das Startup gemeinsam mit Lisa Smith gegründet hat.

Prewave und BMW kooperieren seit 2018

Das Frühwarnsystem des Startups unterstützt die BMW Group konkret dabei, die rechtlichen Voraussetzungen aus dem Lieferkettengesetz und auch internationale Standards im Nachhaltigkeitsmanagement (OECD Due Diligence Guidance, UN Global Compact, SDGs) einzuhalten bzw. in das Verhalten der Lieferanten einzugreifen. Oder gar präventive Maßnahmen zu setzen.

Über Prewave ist es neben dem Nachhaltigkeitsaspekt auch möglich Warnungen zu kritischen Lieferanten und zu bestimmten Risikofaktoren wie beispielsweise zu Arbeiterunruhen, politischen Unsicherheiten, finanziellen oder rechtlichen Problemen bzw. den Auswirkungen der Pandemie zu erhalten. So könnten Lieferengpässe und Produktionsstopps verhindert werden.

Bereits in 2018 wurde die erste Kooperation mit Prewave über die BMW Startup Garage initiiert. Mit Februar 2022 ging das Projekt nun mit über 10.000 Lieferanten in den Regelbetrieb.


Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Dazu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechts­verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz regelt, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.

Eine weitere Klarstellung ist es, dass die Verantwortung von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette besteht und nicht am Eingang der Firma endet. Es gilt ab nächstem Jahr für Companys mit 3.000 Mitarbeitern im Inland, 2024 ab 1.000.

Gegen Kinderarbeit und für mehr Arbeitsrechte

Weiters regelt das Lieferkettengesetz elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen durch Verhaltensvorgaben und Verbote. Das betrifft Themen wie Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns. Weiters zählen dazu: die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser und der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Werden Unternehmen straffällig, kann es Bußgelder in Höhe von acht Millionen Euro oder zwei Prozent des globalen Umsatzes geben (zweiter Punkt gilt für Firmen, mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz).

EU-Gesetz

Auf EU-Ebene wird noch über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Im März des heurigen Jahres hat die Europäische Kommission ihren Entwurf dafür vorgestellt. Erfassen soll dieses Gesetz alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textil, Landwirtschaft und Bergbau soll dies bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro gelten.

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Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons
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Wer sich mit der heimischen Innovationslandschaft beschäftigt, stößt immer wieder auf denselben Befund: Österreich ist sehr stark in der Forschung, in der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft gibt es aber einiges an Luft nach oben.

Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) stimmt in einer Aussendung in dieses Mantra ein: „Forschung, Technologie und Innovation sind die Zugpferde für einen nachhaltig attraktiven Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Doch Forschung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Ziel haben praktische und marktfähige Lösungen zu entwickeln.“

Zusammenlegung zwei bisheriger Frontrunner-Programme soll Doppelstrukturen beseitigen

Genau hier setze ein mit „Frontrunner“ betiteltes neues Förderformat der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) an, meint der Minister. Dieses helfe mit, Schlüsseltechnologien in die Anwendung zu bringen. Dazu wurden die bisher getrennt geführten FFG-Programme „Green Frontrunner“ und „Transformative Frontrunner“ zusammengelegt. „Dadurch werden Doppelstrukturen beseitigt und der Zugang für Unternehmen klarer und einfacher gestaltet“, heißt es von der FFG.

Zudem wurde der Barwert erhöht und die Projektdauer auf bis zu drei Jahre verlängert. Die beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz meinen überdies, „eine starke inhaltliche Öffnung und spezielle Förderkonditionen“ würden das Programm besonders attraktiv machen.

Scaleups hervorgehoben

Konkret adressiert Frontrunner drei zentrale Gruppen: Marktführer, die ihre technologische Spitzenposition absichern wollen; Unternehmen, die neue Marktsegmente erschließen möchten; und Betriebe mit dem Ziel, Technologieführer in ihrem Bereich zu werden. „Damit unterstützt Österreich nicht nur etablierte Schlüsselakteure, sondern fördert auch gezielt den Aufstieg neuer Innovationsführer“, heißt es von der FFG. Auf der offiziellen Ausschreibungs-Page zum Programm werden innerhalb der KMU Scaleups als besondere Zielgruppe hervorgehoben.

Auf der Programmpage heißt es zudem zum technologischen Fokus: „Frontrunner-Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit alternativen Energieformen und Antriebsformen, Einsatz von Sekundärrohstoffen, digitaler Transformation, Digitalisierung im Gesundheitsbereich, Erhöhung der Resilienz der Produktion. Ein spezielles Augenmerk liegt auf den österreichischen Stärkefeldern Automotive, Halbleiter und Life Sciences.“

„Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen“

„Mit der ‚Frontrunner‘-Förderung schaffen wir gezielt Anreize für Unternehmen, in technologiegetriebene Innovationen zu investieren – und stärken damit Österreichs Position im globalen Wettbewerb“, kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, „Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen.“

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