01.06.2023

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte heute, Donnerstag, für ein verschärftes Lieferkettengesetz ab. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung bei ihren internationalen Zulieferern verantwortlich gemacht werden sollen. Kritik kommt von der Wirtschaftskammer Österreich.
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Die EU-Abgeordneten haben heute, Donnerstag, für ein verschärftes EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.

Außerdem müssen Unternehmen laut EU-Parlament künftig die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten. Die trifft nicht nur auf Zulieferer, sondern auch auf den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung oder die Abfallbewirtschaftung zu.

Ingesamt stimmten 366 Abgeordnete für den Gesetzesvorschlag und 225 Abgeordnete dagegen. 38 EU-Parlamentarier:innen enthielten sich der Stimme. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den sogenannten Trilogverhandlungen, müssen sich nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Welche Unternehmen davon betroffen sind

Die neuen Vorschriften sollen für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sind davon betroffen. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden laut EU-Parlament ebenfalls einbezogen.

Nach dem Entwurf sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.

Sanktionen in Planung

Der Gesetzesentwurf sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, sollen zudem von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Erste Reaktionen auf das Lieferkettengesetz

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen auf den Gesetzesentwurf. Während sich NGOs positiv zum jüngsten Gesetzesentwurf äußerten, kam von Wirtschaftsverbänden Kritik. So spricht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unter anderem von einem „Bumerang“. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, kritisiert in diesem Zusammenhang: „Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.“

Aus Sicht der WKÖ würde sich nämlich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen beziehen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser Regelungen auf Unternehmen wäre daher „höchst problematisch“. Zudem befürchtet die WKÖ, dass die verschärften Sorgfaltspflichten zu zahlreichen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten. Im Rahmen der Trilogverhandlungen pocht die WKÖ daher auf Nachverhandlungen.

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Das Flatwise-Gründertrio (v.l.) Marc Lindorfer, Edwin Schneider und Johannes Reichl © Flatwise

Wenn es nach Johannes Reichl, Edwin Schneider und Marc Lindorfer geht, ist Immobilienverwaltung bis heute vor allem eines: kleinteilig, zeitintensiv und von manuellen Abläufen geprägt. Genau hier wollen die drei Linzer mit ihrem Startup Flatwise ansetzen. Das Gründerteam entwickelt eine Software, die zentrale Aufgaben von Vermieter:innen, von Mietanpassungen über Betriebskostenabrechnungen bis zur Vorbereitung von Steuerunterlagen, mithilfe von KI-Agenten automatisieren soll. Bereits vor dem offiziellen Marktstart setzen laut Angaben des Startups Vermieter:innen mit insgesamt mehr als 3.000 Wohnungen auf die Plattform.

Von der Pilot- zur Marktphase

Das Team, das erst im August 2026 eine GmbH gegründet hat, hat sein Produkt in den vergangenen Monaten eng mit den ersten 100 Pilotnutzer:innen weiterentwickelt, mit Feedback, Interviews und echten Kund:innendaten, wie Mitgründer Johannes Reichl im Interview erklärt. Der Ansatz unterscheide sich damit von klassischen Proptech-Lösungen, die bestehende Prozesse lediglich digitalisieren: „Wir wollen Immobilienverwaltung nicht nur digitalisieren, sondern grundlegend neu denken. Immobilien sollen sich künftig weitgehend von selbst verwalten können. Vermieter:innen können durch die Software von Flatwise professionell vermieten, ohne dabei selbst Fachexpert:innen sein zu müssen“, so Reichl.

KI-Agenten im Einsatz

Konkret möchte Flatwise KI dort einsetzen, wo Verwaltungsprozesse sinnvoll automatisiert oder unterstützt werden können. Dazu zählen für das Team unter anderem die Vorbereitung und Berechnung von Mietanpassungen, die Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen sowie die strukturierte Aufbereitung von Finanz- und Steuerinformationen. Der KI-Agent verbindet dabei unterschiedliche Daten und Prozessschritte innerhalb der Software, bereitet relevante Informationen auf und unterstützt Vermieter:innen bei der weiteren Bearbeitung.

Der Weg zum Ökosystem

Im Schnitt verwaltet ein:e Flatwise-Nutzer:in laut Unternehmen aktuell rund zehn Wohnungen. Für Reichl zeigt sich dabei ein klares Bild der Branche: „Der Markt ist extrem fragmentiert, es gibt viele Anbieter, die eigentlich zusammenhängen müssten, aber kaum vernetzt sind.“

Dieses Nebeneinander will Flatwise auflösen und sich schrittweise zu einem Ökosystem entwickeln, das Vermieter:innen, Mieter:innen und Dienstleister:innen auf einer Plattform zusammenbringt. „Wir glauben daran, dass gute Vermieter:innen das Wohnen für alle besser machen. Flatwise soll es einfacher machen, gut zu vermieten“, heißt es dazu vom Gründungsteam.

Enterprise-Lösung in Arbeit

Flatwise richtet sich an Vermieter:innen mit Beständen zwischen einer und hundert Immobilien. Mittlerweile hätten sich aber auch Hausverwaltungen und Bestandshalter:innen mit deutlich größeren Portfolios gemeldet. Deshalb entwickelt Flatwise momentan ein Enterprise-Modell, das künftig gezielt auf die Anforderungen größerer Bestandshalter:innen und Hausverwaltungen eingehen soll, wie der Mitgründer im Interview erklärt.

Wachstum vorerst ohne Angels oder VCs

Trotz bestehender Investmentangebote will das Team bei der Finanzierung vorerst auf Förderungen und den eigenen Cashflow setzen. Rund 20 Angebote von Angels und Venture-Capital-Geber:innen sind laut Reichl bereits eingegangen. Aufgegriffen werden sollen sie frühestens, wenn erste Umsätze stehen. Für eine geplante Wachstumsphase ist jedoch in der ersten Jahreshälfte 2027 eine Finanzierungsrunde angedacht. Unterstützung erhält das Gründerteam zudem im Inkubatorprogramm von tech2b durch ein Advisory Board aus Immobilienexpert:innen und erfahrenen Unternehmer:innen.

Wissen als Türöffner

Um neue Kund:innen zu erreichen, setzt Flatwise zusätzlich auf einen eigenen Immobilienratgeber mit aktuell rund 160 Artikeln, der komplexe Themen rund um Immobilien und Wohnen laienverständlich aufbereitet. Bereits mehrere tausend Personen sollen die Inhalte monatlich lesen. Für Reichl ist das ein wichtiger Kanal, um Vertrauen aufzubauen und so langfristig neue Nutzer:innen für die Plattform zu gewinnen.

Im kommenden Jahr will Flatwise nach eigenen Angaben marktführend in Österreich werden. Mittelfristig ist auch eine internationale Expansion, etwa nach Deutschland, angedacht. Ein konkreter Zeitpunkt steht laut Reichl aber noch nicht fest.

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Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es Unternehmen insbesondere für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltverschmutzung in der Verantwortung sieht und strengere Verpflichtungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einführt. Dies soll dazu beitragen, Ausbeutung und Diskriminierung in der Lieferkette zu verhindern und nachhaltigeres Wirtschaften zu fördern. Das Gesetz bringt jedoch auch Kritik von Wirtschaftsverbänden hervor, die befürchten, dass die Sorgfaltspflichten zu bürokratischen Hürden für Unternehmen führen könnten.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz, für das die EU-Abgeordneten gestimmt haben, wird Unternehmen in der EU, die mehr als 250 Beschäftigte haben und weltweit einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erwirtschaften, verpflichten, die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewerten. Dabei werden auch Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben und mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaften, einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldstrafen oder der Rücknahme der Waren vom Markt rechnen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu mehr bürokratischen Hürden und Kosten führen, was von Wirtschaftsverbänden kritisiert wird. Nur Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent und sauber halten, werden von diesen Veränderungen profitieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihr Ansehen in der Branche stärken.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit diesem Artikel auseinandersetzen, da das Lieferkettengesetz sich auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Umweltbelange ihrer internationalen Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in der EU Umsatz erwirtschaften, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten in der gesamten Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Dadurch könnte es notwendig werden, Prozesse und Geschäftsmodelle neu zu überdenken und möglicherweise zu verändern, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die neuen Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes relevant, da sie Auswirkungen auf viele in der EU ansässige Unternehmen haben werden. Insbesondere große Unternehmen mit weltweitem Umsatz, die für ihre Lieferketten verantwortlich sind, werden sich auf neue Verpflichtungen einstellen und möglicherweise Sanktionen und Prüfungen unterliegen müssen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten könnten für Unternehmen auch finanzielle Auswirkungen haben.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in haben Sie eine Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz. Das verschärfte EU-Lieferkettengesetz würde sicherstellen, dass in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro für die Einhaltung dieser Standards durch ihre internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz würde auch Sanktionen und Kontrollmechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das EU-Parlament hat für ein verschärftes Lieferkettengesetz gestimmt, das in der EU ansässigen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet, für die Menschenrechte und Umweltpraktiken ihrer internationalen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette verantwortlich zu sein. Es sieht auch Sanktionen und Kontrollmechanismen vor. NGOs begrüßen den Entscheid, während Wirtschaftsverbände das Gesetz als problematisch und belastend für Unternehmen ansehen. Ein möglicher Effekt könnte sein, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken in der Wertschöpfungskette stärker und nachhaltiger überwachen.

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordnete
  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro
  • Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • Nationale Aufsichtsbehörden
  • NGOs
  • Wirtschaftsverbände

Lieferkettengesetz: Was künftig für Unternehmen gelten könnte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • EU-Abgeordneten
  • Zulieferer
  • Muttergesellschaften
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden
  • NGOs
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

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