27.01.2022

Liebeserklärung: „Der Kuss“ von Klimt zum Valentinstag als NFT erhältlich

Das Belvedere startet in Zusammenarbeit mit artèQ einen NFT-Drop der berühmten Darstellung eines Liebespaares.
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Klimt, NFT, Der Kuss
(c) Belvedere - "Der Kuss" von Gustav Klimt wird zum NFT.

Eines der bekanntesten Kunstwerke der Welt und Herzstück der Sammlung des Belvedere wird in ein NFT-Projekt umgesetzt: „Der Kuss“ von Gustav Klimt. Im Detail wird eine hochaufgelöste digitale Kopie in einem „100 × 100-Raster“ aufgeteilt. So entstehen 10.000 Einzelteile, die als non-fungible tokens, kurz NFTs, angeboten werden.

Neben dem Erwerb des NFT ist es für Käufer:innen auf der Plattform thekiss.art – auf der das Gesamtbild zu sehen ist – möglich, sich als Besitzer:innen ihres Teils einzutragen. Dieser Eintrag kann folglich und pünktlich zum Valentinstag für eine Liebeserklärung verwendet werden.

Die Besitzfrage im digitalen Zeitalter

„Was bedeutet der Besitz eines Kunstwerks im digitalen Zeitalter? Der Aufstieg der NFTs, der seit 2020 die Kunstwelt beschäftigt, spitzt diese Frage auf faszinierende Weise zu. So eröffnet die Umwandlung von digitalen Reproduktionen in virtuelle Originale neue Wege der Teilhabe, die finanziell ernst zu nehmen sind und spielerisch gedacht werden dürfen“, sagt Belvedere-Generaldirektorin Stella Rollig zum Drop.

Aber auch unabhängig von Liebeserklärungen rechnet das Belvedere mit großem Interesse der Sammler:innen von NFTs. Wolfgang Bergmann, Geschäftsführer des Belvedere, dazu: „Die für den Weltmarkt sehr kleine Zahl der Anteile und die Tatsache, dass jeder Teil unverwechselbar ist, macht diese Tokens so kostbar.“

Kunst-Startup artèQ als Partner

Kooperationspartner artèQ, ist ein Unternehmen der Donau-Finanz Group, ein NFT-Investmentfonds und Auktionshaus mit dem Ziel, Innovation, Technologie und Kunst zu vereinen, wie der brutkasten berichtete. Die Plattform hat es sich zum Ziel gemacht, Künstler:innen und Investor:innen digitale Kunst „auf dem sichersten Technologiestand“ näherzubringen.

„Wir sind stolz, dass die innovative Technologie und Konzipierung von artèQ gewählt wurde, um dieses weltweit einmalige Projekt umzusetzen, und dass wir Partner des Projektes werden durften“, so Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ.

Die 10.000 Klimt-NFTs können zu einem voraussichtlichen Verkaufspreis von rund 1.850 Euro pro Stück erworben werden. Dafür wurde extra ein besonderer Prozess entwickelt: Am 26. Jänner um 00.00 Uhr beginnt die sogenannte „Whitelisting-Phase“, in der sich Interessent:innen auf der Plattform thekiss.art zum Kauf anmelden können.

Liebeswidmung über Plattform möglich

Kaufwillige erhalten am 9. Februar die Berechtigung, minted NFTs der Ausschnitte des digitalen Kusses zu erwerben und können den Kauf online abschließen. Die jeweiligen Ausschnitte des Gesamtwerks werden nach dem Zufallsprinzip vergeben.

Die offizielle Ausgabe der NFTs soll bis spätestens Valentinstag, dem 14. Februar, erfolgen. Auf den ausgestellten NFT-Zertifikaten sei dann genau ersichtlich, welcher Teil gekauft wurde. Über thekiss.art kann zum NFT eine individuelle Liebeswidmung hinzugefügt werden. Jene sind dort ab 14. Februar zu sehen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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