18.07.2017

Reading Tipps: Was Founder im Sommer lesen

In der Stadt ist es heiß. Sehr heiß. Bei mehr als 30 Grad macht sich das Gefühl breit, die Zeit verlaufe langsamer und Bewegung ist in jedem Fall mit Schwitzen verbunden. Vielleicht legen sich daher gerade in den Sommermonaten viele Menschen mit einem Buch in den Schatten. Wir haben einige Gründer gefragt, was ihre Leseempfehlungen für diesen Sommer sind.
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(c) Jenny Sturm - fotolia.com

Philipp Holly – Swell:

Ich habe gerade drei Bücher von The Minimalists bestellt. Darin erklären Joshua Fields Millburn und Ryan Nicodemus, welche Vorteile ein Leben mit weniger Besitz bietet. Als ich im Jänner 2016 nach Los Angeles gegangen bin, habe ich auch davor alles verkauft und verschenkt was ich nicht mehr brauchte. Seit dem habe ich auch ein minimalistisches Leben, in dem ich sehr wenig Materielles besitze aber dafür mehr Freizeit habe. Die Jungs haben in ihren Büchern schon sehr gut reflektiert, was Minimalismus bedeutet. Da bin ich noch dabei.

Ferdi Dietrich – Store.me

Privat lese ich gerade „Das Café am Rande der Welt“ von John Strelecky. Darin erhält der mit seinem Leben unzufriedene John Denkanstöße, wie man zu einem bewussteren Dasein gelangen kann. Ich mag das Buch, weil es zum Nachdenken anregt und ich reflektieren kann.

Franz Tretter – Hello again

– Hard things about hard things: Weil es einfach oft daneben rennt und das bei hoch skalierenden Projekten einfach dazu gehört
– How to win friends and influence people: Weil Menschen das wichtigste sind, und man daher Fähigkeiten haben soll, mit ihnen umzugehen.
– Start with why: Weil das Warum die Basis für Vertrauen und Motivation ist
– The Seven Habits of Highly Effective People: Weil Effektivität ist nicht immer Geld, sondern auch in Hinblick auf die persönlichen Interessen wichtig ist.

Florien Drees – sektor5

I guess Summer / holiday (if one can afford one) is the perfect time to read up on what happened in their field or dig in a new topic. A startup I am working closely with is going deeper into NLP and AI and we will be reading „One year later here’s the state of the chatbot landscape“, „155 chatbots in this brand new landscape. Where does your bot fit?“ and we’ll catch up on the many newsletters on messaging, bots and AI and basically indulge ourselves into the ecosystem.

Redaktionstipps

Markus Lang – Pioneers

Ich lese gerade Tools of Titans: The Tactics, Routines, and Habits of Billionaires, Icons, and World-Class Performers von Tim Ferriss. Außerdem wieder mal den Klassiker Hard things about hard things. Daneben nichts, was eine Startup-Konnotation hat. Mein Fokus liegt im Sommer auf Belletristik, um Abstand zu gewinnen.

Jürgen Ulbrich – appful

Ich lese nur noch wenige Bücher, sondern höre sie hauptsächlich. Momentan habe ich Klassiker wie „Zero to one“ von Peter Thiel oder „Blue Ocean Strategy“ von W. Chan Kim auf dem Smartphone. Aber auch die Bücher über Elon Musk (Ashlee Vance) und „Was Google wirklich will“ von Armin Mahler sind interessant. Außerdem höre ich noch einiges über Intrinsic Motivation, aber eher als Research für ein Produkt.

Thomas Kozlowski – leichtgemacht.at

Ich kann zwei Bücher empfehlen: „Wir sind Chef“ vom Hermann Arnold und „Reinventing Organizations“ von Frederic Laloux. In beiden Bücherngeht es um das Thema Organisations-Entwicklung und um Strukturen. Das ist für meinen Job sehr wichtig. Außerdem ist Hermann Arnold mein Mentor.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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