10.02.2020

Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Das Bildungsministerium hatte im Herbst eine Untersuchung der umstrittenen Lehrerbewertungs-App Lernsieg des 18-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan durch die Datenschutzbehörde beauftragt. Jetzt gab es einen Bescheid.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Hauptargument der Kritiker: Die App mit der Lehrer namentlich und öffentlich beurteilt werden können, widerspreche dem Datenschutz.

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Datenschutzbehörde gibt grünes Licht für Lernsieg

Nach wenigen Tagen nahmen die Betreiber die App im November wieder offline, nachdem Gründer Hadrigan mit Hassnachrichten überschüttet worden war. Indessen gab die Lehrergewerkschaft ein Rechtsgutachen in Auftrag und das Bildungsministerium beauftragte die Datenschutzbehörde, die Lernsieg-App zu untersuchen. Während das Gutachten für die Gewerkschaft noch aussteht, lieferte die Datenschutzbehörde nun einen Bescheid und stellte ihr Verfahren ein, wie mehrere Tageszeitungen berichten: Es gibt grünes Licht für die App. Das komplette Gutachten wird erst diese Woche präsentiert, doch einige Inhalte sind bereits bekannt.

Bewertung der beruflichen Tätigkeit im Einklang mit DSGVO

Demnach stehe die Verarbeitung der Lehrerdaten im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem überwiegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer, heißt es im Bescheid. Entscheidend ist dabei, dass die Lernsieg-Bewertung die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft. „Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen“, heißt es wörtlich. Leichte Bedenken seitens der Datenschutzbehörde gibt es jedoch paradoxerweise bezüglich der Daten der Schüler, die Lernsieg nutzen.

„Anonyme Nutzung ist dem Internet immanent“

Gesondert behandelt wurde auch der Kritikpunkt, dass User über die App prinzipiell jeden Lehrer beurteilen können, auch wenn sie niemals Unterreicht bei ihm hatten. Die anonyme Nutzung sei dem Internet Immanent, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde – und unsachliche Beurteilungen seien auch auf jeder anderen Bewertungsplattform möglich. Diesbezüglich hebt die Behörde Lernsieg sogar positiv hervor: Die relativ komplexe Registrierung mit Verifizierung über die Telefonnummer und die Tatsache, dass in der App anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt wird, jedoch keine offene, also verbale, Beurteilung möglich ist, würden potenziellen Verunglimpfungen entgegenwirken.

Lernsieg vor „Re-Start“ – Lehrergewerkschaft gibt nicht auf

Schon bald könnte die App also wieder online gehen. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst“, heißt es von den Betreibern gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten. Doch das oben genannte Rechtsgutachten steht noch aus. Zudem sind Klagen durch Lehrer anhängig. Aufgeben will die Lehrergewerkschaft jedenfalls noch lange nicht, wie man der Presse mitteilt. Zunehmend nutzt man dabei das Datenschutz-Argument auf Schüler-Seite. Lernsieg sei „eine riesige Handynummernsammelaktion“, sagt Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Presse.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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