10.02.2020

Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Das Bildungsministerium hatte im Herbst eine Untersuchung der umstrittenen Lehrerbewertungs-App Lernsieg des 18-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan durch die Datenschutzbehörde beauftragt. Jetzt gab es einen Bescheid.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Hauptargument der Kritiker: Die App mit der Lehrer namentlich und öffentlich beurteilt werden können, widerspreche dem Datenschutz.

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Datenschutzbehörde gibt grünes Licht für Lernsieg

Nach wenigen Tagen nahmen die Betreiber die App im November wieder offline, nachdem Gründer Hadrigan mit Hassnachrichten überschüttet worden war. Indessen gab die Lehrergewerkschaft ein Rechtsgutachen in Auftrag und das Bildungsministerium beauftragte die Datenschutzbehörde, die Lernsieg-App zu untersuchen. Während das Gutachten für die Gewerkschaft noch aussteht, lieferte die Datenschutzbehörde nun einen Bescheid und stellte ihr Verfahren ein, wie mehrere Tageszeitungen berichten: Es gibt grünes Licht für die App. Das komplette Gutachten wird erst diese Woche präsentiert, doch einige Inhalte sind bereits bekannt.

Bewertung der beruflichen Tätigkeit im Einklang mit DSGVO

Demnach stehe die Verarbeitung der Lehrerdaten im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem überwiegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer, heißt es im Bescheid. Entscheidend ist dabei, dass die Lernsieg-Bewertung die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft. „Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen“, heißt es wörtlich. Leichte Bedenken seitens der Datenschutzbehörde gibt es jedoch paradoxerweise bezüglich der Daten der Schüler, die Lernsieg nutzen.

„Anonyme Nutzung ist dem Internet immanent“

Gesondert behandelt wurde auch der Kritikpunkt, dass User über die App prinzipiell jeden Lehrer beurteilen können, auch wenn sie niemals Unterreicht bei ihm hatten. Die anonyme Nutzung sei dem Internet Immanent, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde – und unsachliche Beurteilungen seien auch auf jeder anderen Bewertungsplattform möglich. Diesbezüglich hebt die Behörde Lernsieg sogar positiv hervor: Die relativ komplexe Registrierung mit Verifizierung über die Telefonnummer und die Tatsache, dass in der App anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt wird, jedoch keine offene, also verbale, Beurteilung möglich ist, würden potenziellen Verunglimpfungen entgegenwirken.

Lernsieg vor „Re-Start“ – Lehrergewerkschaft gibt nicht auf

Schon bald könnte die App also wieder online gehen. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst“, heißt es von den Betreibern gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten. Doch das oben genannte Rechtsgutachten steht noch aus. Zudem sind Klagen durch Lehrer anhängig. Aufgeben will die Lehrergewerkschaft jedenfalls noch lange nicht, wie man der Presse mitteilt. Zunehmend nutzt man dabei das Datenschutz-Argument auf Schüler-Seite. Lernsieg sei „eine riesige Handynummernsammelaktion“, sagt Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Presse.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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