27.10.2021

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

Ein betroffener Lehrer hatte seine Datenschutzrechte verletzt gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun aber dem Betreiber der umstrittenen App Lernsieg Recht.
/artikel/lernsieg-bundesverwaltungsgericht
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka

Seine Kritiker:innen – vor allem aus der Lehrergewerkschaft – konnte das Wiener Startup Lernsieg seit dem Launch im Herbst 2019 nicht besänftigen. Die rechtliche Lage scheint jedoch eindeutig zu sein: Zahlreiche Klagen und Beschwerden vor unterschiedlichen Gremien und Gerichts-Instanzen führten bislang für die Klagenden zu nichts. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht für die umstrittene App. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer seine Datenschutzrechte laut DSGVO durch die Veröffentlichung seines Namens in der App als verletzt gesehen. Die Beschwerde beim Gericht war im März 2020 eingebracht worden.

Bundesverwaltungsgericht: „Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit“

Dieses urteilte nun, dass Schüler:innen und die allgemeine Öffentlichkeit ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ am Betrieb der App und deren Inhalten hätten und dass dieses die Interessen der betroffenen Lehrer:innen überwiege. Konkret heißt es im Urteil: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Lernsieg: „Zusammenarbeit mit Lehrergremium für Verbesserung der App“

Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan kommentiert in einer Aussendung: „Ich bin sehr glücklich über diese Erkenntnis und würde mir eine Zusammenarbeit des GÖD [Anm. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] wünschen. Es ist mir nicht verständlich, warum dieser bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist“. Man habe schließlich bislang gegen jede einzelne Beschwerde gewonnen.

Abseits der Gewerkschaft hätte sich „eine nicht unwesentliche Anzahl von Lehrer:innen“ bei Lernsieg gemeldet und den Wunsch nach Zusammenarbeit bekundet hätte. Nun arbeite man mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App, weswegen diese offline sei. Auch liefen Gespräche mit Pilotschulen, welche einen Einsatz der App prüfen.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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