27.10.2021

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

Ein betroffener Lehrer hatte seine Datenschutzrechte verletzt gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun aber dem Betreiber der umstrittenen App Lernsieg Recht.
/artikel/lernsieg-bundesverwaltungsgericht
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka

Seine Kritiker:innen – vor allem aus der Lehrergewerkschaft – konnte das Wiener Startup Lernsieg seit dem Launch im Herbst 2019 nicht besänftigen. Die rechtliche Lage scheint jedoch eindeutig zu sein: Zahlreiche Klagen und Beschwerden vor unterschiedlichen Gremien und Gerichts-Instanzen führten bislang für die Klagenden zu nichts. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht für die umstrittene App. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer seine Datenschutzrechte laut DSGVO durch die Veröffentlichung seines Namens in der App als verletzt gesehen. Die Beschwerde beim Gericht war im März 2020 eingebracht worden.

Bundesverwaltungsgericht: “Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit”

Dieses urteilte nun, dass Schüler:innen und die allgemeine Öffentlichkeit ein sogenanntes “berechtigtes Interesse” am Betrieb der App und deren Inhalten hätten und dass dieses die Interessen der betroffenen Lehrer:innen überwiege. Konkret heißt es im Urteil: “Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.”

Lernsieg: “Zusammenarbeit mit Lehrergremium für Verbesserung der App”

Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan kommentiert in einer Aussendung: “Ich bin sehr glücklich über diese Erkenntnis und würde mir eine Zusammenarbeit des GÖD [Anm. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] wünschen. Es ist mir nicht verständlich, warum dieser bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist”. Man habe schließlich bislang gegen jede einzelne Beschwerde gewonnen.

Abseits der Gewerkschaft hätte sich “eine nicht unwesentliche Anzahl von Lehrer:innen” bei Lernsieg gemeldet und den Wunsch nach Zusammenarbeit bekundet hätte. Nun arbeite man mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App, weswegen diese offline sei. Auch liefen Gespräche mit Pilotschulen, welche einen Einsatz der App prüfen.

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Die beiden Gründer Franz Hörhager und Sebastian Pfisterer (c) Bambus
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Das Wiener Startup Bambus Immobilien hat eine Kooperation mit der europaweit tätigen Multi-Asset-Plattform Mintos bekannt gegeben. Mintos, eine Multi-Asset-Plattform mit Sitz in Riga, wird zukünftig Kapital für den Teilverkauf von Immobilien zur Verfügung stellen. Damit wird laut Bambus der steigenden Bedarf nach dieser Dienstleistung abgedeckt. Diese Partnerschaft eröffnet Bambus nach eigenen Angaben neue Möglichkeiten, um in diesem Wachstumsmarkt weiter zu expandieren.

Bambus möchte Einstiegshürden in den Immobilienmarkt senken

Bambus, gegründet 2018, hat sich auf die Bereitstellung von Liquiditätslösungen für Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern spezialisiert. Das Unternehmen ermöglicht es Immobilieneigentümer:innen, bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie zu verkaufen, während sie weiterhin das Wohnrecht behalten. Dieses Modell setzt Kapital frei und adressiert laut dem Startup diverse finanzielle Bedürfnisse der Eigentümer:innen. Durch die Kooperation mit Mintos können Anleger:innen nun passiv in private, ungehebelte Bestandsimmobilien investieren. Außerdem ist es erklärtes Ziel, den Immobilienmarkt zugänglicher und weniger komplex zu machen.

Mit einer Mindestinvestition von 50 Euro möchten die beiden Unternehmen das Investieren in Mietwohnimmobilien einem breiteren Publikum zugänglich machen. Das Wiener Startup kommuniziert eine mögliche Rendite von sechs bis acht Prozent.

Wertpapiere liefern „Miete“ als monatliche Rendite

Durch die Anteile an einer Immobilie bekommen die Anleger:innen ein Art Miete. Diese liege laut Co-Founder von Bambus, Franz Hörhager, beim marktüblichen Preis. Abgewickelt wird dies über eine Tochterfirma von Bambus. Die Provision liege bei zehn Prozent der monatlichen Mieteinnahmen, so Hörhager auf brutkasten-Nachfrage. Rechtlich gehört den Anleger:innen keine Teilimmobilie, sondern ein Wertpapier.

Immobilienbesitzer:innen haben nach Aussage von Hörhager jederzeit die Möglichkeit, ihre Anteile zurückzukaufen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, auch die restlichen Anteile der Immobilie zu verkaufen.

Franz Hörhager sagt zur Kooperation mit Mintos: „Mit der Gründung von Bambus haben wir uns zum Ziel gesetzt, das in Immobilien gebundene Kapital für die Besitzer verfügbar zu machen. Durch die Kooperation mit Mintos ist es uns nun möglich, unser Angebot für Einfamilienhausbesitzer weiter auszubauen und die steigende Nachfrage zu attraktiven Konditionen abzudecken.“

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