27.10.2021

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

Ein betroffener Lehrer hatte seine Datenschutzrechte verletzt gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun aber dem Betreiber der umstrittenen App Lernsieg Recht.
/artikel/lernsieg-bundesverwaltungsgericht
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka

Seine Kritiker:innen – vor allem aus der Lehrergewerkschaft – konnte das Wiener Startup Lernsieg seit dem Launch im Herbst 2019 nicht besänftigen. Die rechtliche Lage scheint jedoch eindeutig zu sein: Zahlreiche Klagen und Beschwerden vor unterschiedlichen Gremien und Gerichts-Instanzen führten bislang für die Klagenden zu nichts. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht für die umstrittene App. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer seine Datenschutzrechte laut DSGVO durch die Veröffentlichung seines Namens in der App als verletzt gesehen. Die Beschwerde beim Gericht war im März 2020 eingebracht worden.

Bundesverwaltungsgericht: „Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit“

Dieses urteilte nun, dass Schüler:innen und die allgemeine Öffentlichkeit ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ am Betrieb der App und deren Inhalten hätten und dass dieses die Interessen der betroffenen Lehrer:innen überwiege. Konkret heißt es im Urteil: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Lernsieg: „Zusammenarbeit mit Lehrergremium für Verbesserung der App“

Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan kommentiert in einer Aussendung: „Ich bin sehr glücklich über diese Erkenntnis und würde mir eine Zusammenarbeit des GÖD [Anm. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] wünschen. Es ist mir nicht verständlich, warum dieser bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist“. Man habe schließlich bislang gegen jede einzelne Beschwerde gewonnen.

Abseits der Gewerkschaft hätte sich „eine nicht unwesentliche Anzahl von Lehrer:innen“ bei Lernsieg gemeldet und den Wunsch nach Zusammenarbeit bekundet hätte. Nun arbeite man mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App, weswegen diese offline sei. Auch liefen Gespräche mit Pilotschulen, welche einen Einsatz der App prüfen.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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