Seine Kritiker:innen – vor allem aus der Lehrergewerkschaft – konnte das Wiener Startup Lernsieg seit dem Launch im Herbst 2019 nicht besänftigen. Die rechtliche Lage scheint jedoch eindeutig zu sein: Zahlreiche Klagen und Beschwerden vor unterschiedlichen Gremien und Gerichts-Instanzen führten bislang für die Klagenden zu nichts. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht für die umstrittene App. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer seine Datenschutzrechte laut DSGVO durch die Veröffentlichung seines Namens in der App als verletzt gesehen. Die Beschwerde beim Gericht war im März 2020 eingebracht worden.

Bundesverwaltungsgericht: “Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit”

Dieses urteilte nun, dass Schüler:innen und die allgemeine Öffentlichkeit ein sogenanntes “berechtigtes Interesse” am Betrieb der App und deren Inhalten hätten und dass dieses die Interessen der betroffenen Lehrer:innen überwiege. Konkret heißt es im Urteil: “Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.”

Lernsieg: “Zusammenarbeit mit Lehrergremium für Verbesserung der App”

Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan kommentiert in einer Aussendung: “Ich bin sehr glücklich über diese Erkenntnis und würde mir eine Zusammenarbeit des GÖD [Anm. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] wünschen. Es ist mir nicht verständlich, warum dieser bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist”. Man habe schließlich bislang gegen jede einzelne Beschwerde gewonnen.

Abseits der Gewerkschaft hätte sich “eine nicht unwesentliche Anzahl von Lehrer:innen” bei Lernsieg gemeldet und den Wunsch nach Zusammenarbeit bekundet hätte. Nun arbeite man mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App, weswegen diese offline sei. Auch liefen Gespräche mit Pilotschulen, welche einen Einsatz der App prüfen.