27.10.2021

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

Ein betroffener Lehrer hatte seine Datenschutzrechte verletzt gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun aber dem Betreiber der umstrittenen App Lernsieg Recht.
/artikel/lernsieg-bundesverwaltungsgericht
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka

Seine Kritiker:innen – vor allem aus der Lehrergewerkschaft – konnte das Wiener Startup Lernsieg seit dem Launch im Herbst 2019 nicht besänftigen. Die rechtliche Lage scheint jedoch eindeutig zu sein: Zahlreiche Klagen und Beschwerden vor unterschiedlichen Gremien und Gerichts-Instanzen führten bislang für die Klagenden zu nichts. Nun entschied auch das Bundesverwaltungsgericht für die umstrittene App. Im konkreten Fall hatte ein Lehrer seine Datenschutzrechte laut DSGVO durch die Veröffentlichung seines Namens in der App als verletzt gesehen. Die Beschwerde beim Gericht war im März 2020 eingebracht worden.

Bundesverwaltungsgericht: „Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit“

Dieses urteilte nun, dass Schüler:innen und die allgemeine Öffentlichkeit ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ am Betrieb der App und deren Inhalten hätten und dass dieses die Interessen der betroffenen Lehrer:innen überwiege. Konkret heißt es im Urteil: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Lernsieg: „Zusammenarbeit mit Lehrergremium für Verbesserung der App“

Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan kommentiert in einer Aussendung: „Ich bin sehr glücklich über diese Erkenntnis und würde mir eine Zusammenarbeit des GÖD [Anm. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] wünschen. Es ist mir nicht verständlich, warum dieser bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist“. Man habe schließlich bislang gegen jede einzelne Beschwerde gewonnen.

Abseits der Gewerkschaft hätte sich „eine nicht unwesentliche Anzahl von Lehrer:innen“ bei Lernsieg gemeldet und den Wunsch nach Zusammenarbeit bekundet hätte. Nun arbeite man mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App, weswegen diese offline sei. Auch liefen Gespräche mit Pilotschulen, welche einen Einsatz der App prüfen.

Deine ungelesenen Artikel:
18.06.2026

Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
/artikel/brief-an-sporrer-wundsam-klinger-hansmann-und-co-draengen-auf-praxisnahe-umsetzung-von-eu-inc
18.06.2026

Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
/artikel/brief-an-sporrer-wundsam-klinger-hansmann-und-co-draengen-auf-praxisnahe-umsetzung-von-eu-inc
Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Lernsieg gewinnt Prozess vor Bundesverwaltungsgericht