18.02.2026
EDUCATION

Lernapps: Edu-Marktplatz startet Probebetrieb

Gedruckte Schulbücher sind in Österreich seit Jahren klar finanziert, digitale Lernangebote hingegen kämpften lange mit strukturellen Hürden. Mit dem Marktplatz Lernapps möchte das Bundesministerium für Bildung nun einen zentralen Zugang zu digitalen Lern-Apps schaffen.
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Lernapps
© Envato/Rawpixel

Während gedruckte Schulbücher über die Schulbuchaktion klar geregelt und mit einem jährlichen Budget von rund 130 Millionen Euro ausgestattet sind, gab es für rein digitale Produkte keine vergleichbare Finanzierung. Anbieter digitaler Lösungen erhielten mitunter den ernst gemeinten Hinweis, ihr Produkt „auf eine CD zu brennen“, um es formal als physisches Medium vertreiben zu können. Nach mehr als zehn Jahren Diskussionen über eine tragfähige Finanzierung digitaler Lernplattformen an österreichischen Schulen ist es nun so weit: Der Marktplatz Lernapps öffnet am 23. Februar 2026 seine Tore – vorerst als Probebetrieb.

Lernapps: Anmeldung offen

Der Marktplatz ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung (BMB). Er unterstützt Schulen der Sekundarstufe I und II in Österreich dabei, geprüfte digitale Lern-Apps auszuwählen, zu bestellen und ohne Zusatzkosten im Unterricht einzusetzen. Eigentlicher Start ist das Sommersemester 2026, zu dem sich Schulen aktiv anmelden müssen. Die Anmeldung ist seit 26. Jänner 2026 möglich.

Michael Maurer, Gründer von eSquirrel, weiß, dass der Markt, bevor Marktplatz Lernapps Realität wurde, für digitale Lernangebote in Österreich stark fragmentiert und strukturell benachteiligt war. Schulen mussten digitale Lern-Apps einzeln recherchieren und standen häufig vor administrativen und finanziellen Hürden. „Spätestens während der Pandemie wurde deutlich, wie groß der Bedarf an digitalen Lernplattformen ist. Strukturell blieben diese jedoch gegenüber analogen Angeboten im Nachteil. Markt und Innovation waren vorhanden, ein systematischer Zugang fehlte“, kommentiert er den Zustand der anfänglichen 20er-Jahre.

Nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurde die Konzeption und Entwicklung des Marktplatz Lernapps umgesetzt. Der Marktplatz startet bewusst als Probebetrieb. Erfahrungen aus dieser Phase werden in den Regelbetrieb ab Herbst 2026 einfließen. Dieses frühe Testen unter realen Bedingungen soll eine Weiterentwicklung des Systems entlang der Bedürfnisse von Lehrer:innen und Schüler:innen ermöglichen.

EdTech Austria Roadshow

Innerhalb weniger Tage haben sich aktuell mehr als ein Viertel aller zugangsberechtigten Schulen für den Probebetrieb angemeldet. Der Marktplatz Lernapps sei, Maurer zufolge, nicht nur ein neues Beschaffungsinstrument für Schulen, sondern auch ein wirtschafts- und innovationspolitisches Signal. Er schaffe erstmals einen transparenten und qualitätsgesicherten Zugang zum öffentlichen Bildungsmarkt – insbesondere für österreichische EduTech-Unternehmen. Statt föderaler Einzelentscheidungen oder intransparenter Prozesse würden Anbieter:innen einen klar definierten Rahmen und planbare Perspektiven erhalten: „Das stärkt bestehende Unternehmen und kann zugleich neue Innovationen anstoßen. Ein verlässlicher und fairer Marktzugang erhöht die Bereitschaft, in die Entwicklung hochwertiger und pädagogisch fundierter digitaler Produkte zu investieren. Der Marktplatz wird damit nicht nur zur Plattform, sondern auch zu einem Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Bildungsökosystems in Österreich“, ist Maurer überzeugt.

Wer den Marktplatz Lernapps und die qualitätsgeprüften Angebote kennenlernen möchte, kann dies im Rahmen der digitalen EdTech Austria Roadshow bis zum 5.3.2026 tun. Das Bildungsministerium bietet dort eine praxisnahe Einführung an. Zusätzlich präsentieren zahlreiche Anbieter ihre Lösungen in kurzen Breakout-Sessions. Für Lehrer:innen ist die Teilnahme als Fortbildung anrechenbar.

Folgende EduTechs sind bei der digitalen Roadshow vertreten

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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