19.10.2017

LeReTo: Wiener LegalTech-Startup startet Kooperation in Deutschland

Gemeinsam mit einer der führenden Anwaltskanzleien Deutschlands, Gleiss Lutz, expandiert LeReTo mit seinem Juristen-Tool in den deutschen Markt.
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(c) LeReTo / Paul Bauer: Die Founder Veronika Haberler und Peter Melicharek.

Gemeinsam mit Gleiss Lutz, einer der führenden Anwaltskanzleien Deutschlands, startet das Wiener LegalTech-Startup LeReTo (für „Legal Research Tool“) das Projekt „Virtueller Assistent für Rechtsinformation powered by LeReTo“. Es ist ein Arbeitstool, das juristische Dokumente mit zitierten Fundstellen auf Knopfdruck verlinkt und in einem PDF-Konvolut übersichtlich zusammenfasst. In Österreich ist das Startup bereits seit Sommer 2016 mit so einer Anwendung auf dem Markt. Die deutsche Kanzlei wurde auf LeReTo beim STP Legal Innovation Award 2017 in Bergisch Gladbach aufmerksam, heißt es in einer Aussendung. Das Startup hatte dort einen Award entgegen genommen.

+++ LeReTo: Wiener Startup automatisiert Recherche für Juristen +++

„Qualitativer Output für Mandanten wird gesteigert“

Der bereits im Einsatz befindliche Prototyp, der Gutachten oder Schriftsätze analysiert, basiert auf LeReTos Technologie, Quellenzitate in juristischen Dokumenten vollautomatisch zu identifizieren und abzufragen. Das in Österreich für Rechtsanwaltschaft und Justiz entwickelte Recherchetool wurde für den deutschen Rechtsmarkt erweitert. Sie erkennt nunmehr auch deutsche Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Bereits beim Erstellen eines Schriftstückes werden Fundstellen mit Hilfe eines Word-Plugins erkannt und der Bezug zu öffentlichen Daten und Verlagscontent hergestellt. „Abläufe im juristischen Arbeitsalltag werden optimiert, wodurch auch der qualitative Output für die Mandanten gesteigert werden kann“, heißt es von LeReTo.

LeReTo Promotion-Video:

KI und Machine Learning im Hintergrund

Man setze auf interdisziplinäre Ansätze, um neue Ideen in eine traditionelle Branche zu bringen. „Wir beschäftigen uns intensiv mit disruptiven Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Machine Learning, um deren Potenzial für neuartige juristische Lösungen auszuloten“, sagt LeReTo CEO Veronika Haberler. „Wir möchten technische Konzepte an der notwendigen Marktreife und Tauglichkeit in der Praxis messen. Denn das allein zählt für die Anwender. Es braucht ganz konkrete Lösungen und innovationsfreudige Partner wie Gleiss Lutz, um solche umzusetzen“. In Österreich zählen etwa die Kanzleien DORDA und A2O.legal zum Kundenkreis. Seit Kurzem besteht auch eine Partnerschaft mit Verlag Österreich. (PA/red)

+++ Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie +++


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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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