23.03.2022

Das hat TV-Investor Leo Hillinger mit “Jack the Ripperl” vor

“Ich liebe Ripperl und diese Ripperl sind außergewöhnlich gut”, sagt Star-Winzer und Investor Leo Hillinger und steigt beim Linzer Franchise-System “Jack the Ripperl” ein, wo er künftig auch seine Weine listen möchte.
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Leo Hillinger 2m2m Investor
Investor Leo Hillinger freut sich über das Angebot und vielversprechende Investment. © PULS 4 / Gerry Frank

Für das “Jack the Ripperl”-Gründer-Duo, Johannes Roither und Wolfgang Gittmaier, ist eines klar – in Österreich sowie in Europa ist das Angebot an leckeren Ripperl-Gerichten zu mangelhaft. Die Lösung dafür haben die beiden aus Oberösterreich parat. Ihre Pulled-Ripperl-Burger, Tortillas und gebackenen Ripperl müssen an den Mann und an die Frau – und das in Form eines Franchise-Modells. 

Bei ihrem #2min2mio-Auftritt konnten die Gründer den Star-Winzer, Investor und Ripperl-Fan Leo Hillinger mit ihrem Fast-Casual-Konzept für sich gewinnen. „Bei Jack the Ripperl habe ich in ein großartiges Produkt und vor allem auch in die Menschen dahinter investiert”, sagt Hillinger und steigt mit 350.000 Euro in das Konzept rund um die Systemgastronomie ein. 

Jack the Ripperl will Lücke füllen 

Seit fünf Jahren betreiben die beiden Gastronomen ihr Flagship-Restaurant an der Linzer Landesstraße. Seit Oktober 2020 zählt ein weiterer Standort im deutschen Meerane dazu. Mit Hillingers Investment und Knowhow möchte das Duo nun seine geplanten Expansionsschritte angehen. Im Fokus steht der Rollout des Linzer Franchise-Systems. “Es gab vor Jack the Ripperl de facto keine Systemgastronomie, die sich mit dem Produkt Ripperl beschäftigt hat. Unser Konzept füllt also eine gastronomische Bedarfslücke und entwickelt laufend noch nie dagewesene Produkte und Ripperl-Spezialitäten“, sagt Roither. 

Hillinger scheint durchaus schon an weiteren Geschäftsmodellen zu tüfteln, die sich durch seine Beteiligung an Jack the Ripperl entwickeln könnten. “Das Konzept ist sehr stimmig und ich freue mich, wenn wir bei der Expansion die entsprechenden Schritte setzen und auch unsere Weine in den „Jack the Ripperl“-Restaurants listen. Ich denke dieses Investment wird sich für alle Beteiligten und auf vielen Ebenen lohnen”, erklärt der Investor. 

50 Tonnen Ripperl pro Jahr und Restaurant

Mit mehr als 80 Prozent Abendauslastung und einem Bedarf von bis zu 50 Tonnen Ripperl pro Jahr und Standort sei der Erfolg und die Nachfrage ihrer Restaurants offensichtlich. Zudem sei ihr Konzept auch für regionale Partnerbetriebe eine große Chance. “Wir sprechen eine deutliche Sprache, wenn es um Kundenzufriedenheit und Chancen für den Investor, aber natürlich auch für potentielle Franchisenehmer:innen geht”, sagen die Gründer. 

Hintergrund: Die Gründer möchten nicht mit dem Londoner Frauenmörder aus dem Jahr 1888 assoziiert werden – der brutkasten berichtete.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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