01.12.2025
QR-CODES

Lemio Solutions: Spielzeugriese Bandai setzt auf Design-QR-Codes von Wiener Startup

Die Design-QR-Codes von Lemio Solutions erzielen deutlich mehr Interactions als herkömmliche QR-Codes. Das nutzte kürzlich auch der japanische Konzern Bandai, wie die Lemio-Gründer:innen rund um WU-Blockchain-Professor Alfred Taudes erzählen.
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Lemio Solutions, QR-Codes
© zVg - Das Lemio Solutions-Team.

Die Entwicklung von LemioCode begann Anfang 2024, im Juni 2025 wurde die Lemio Solutions GmbH & Co KG mit Sitz in Wien gegründet. Das Gründer:innen-Team besteht aus Florian Taudes, Patrick Taudes, Alfred Taudes, Christoph Siebenbrunner und Magdalena Mandl.

Lemio Solutions: individuell gestaltete Design-QR-Codes

Unternehmen lassen bei Lemio Solutions individuell gestaltete Design-QR-Codes (LemioCodes) erstellen, die optisch an ihre Marke oder ihr Projekt angepasst sind. Die Codes werden jeweils eigens designt, getestet und digital bereitgestellt.

Zudem bietet Lemio Solutions eine API an, über die LemioCodes in Echtzeit erzeugt und in bestehende Systeme eingebunden werden können. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Preismodelle, darunter Abonnements, nutzungsbasierte Tarife pro generiertem Code sowie eine Whitelabel-Option.

Finanziert wird das Startup derzeit durch Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien und der FFG; externe Investor:innen gibt es bislang nicht. Das Unternehmen setzt weiterhin auf organisches Wachstum.

Über Third Ecosystem in Japan aktiv

Zu den Kund:innen in Österreich zählen unter anderem die WU Wien, die WU Executive Academy und die Österreichische Post. In Japan ist LemioCode über Third Ecosystem aktiv und arbeitet dort unter anderem mit Bandai Spirits (ein Unternehmen der „Bandai Namco Group“, das für die Planung, Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Plastikmodellen, Figuren, Robotern, Ichibankuji-Produkten und Amusement- bzw. Arcade-Merchandise-Artikeln verantwortlich ist) zusammen.

Konkret wurden in Japan kürzlich bei einem Fan-Event der Plastikmodell-Serie „30 Minutes Label“ (30ML) von Bandai Spiritis individuell gestaltete QR-Codes des Wiener Startups eingesetzt. Das Ergebnis war eigenen Angaben nach eine 43 Prozent höhere Rücklaufquote bei der Event-Umfrage im Vergleich zu Standard-QR-Codes.

Lemio Solutions
© Lemio Solutions – Der individuell gestaltete QR-Code von Lemio Solutions.

Der Unterschied dabei sei, dass sich LemioCodes ins Markenbild integrieren, „wodurch sie auch prominenter platziert werden können – und damit automatisch mehr Aufmerksamkeit erzeugen. Herkömmliche QR-Codes stören hingegen als schwarze Pixelblöcke das Gesamtbild“, heißt es per Aussendung.

Der Design-Faktor

„Die Zahlen sprechen für sich“, erklärte ein Bandai Spirits-Sprecher im Nachgespräch mit Third Ecosystem, dem japanischen Vertriebspartner von Lemio Solutions: „Die Designs fügten sich nahtlos in unser Event-Konzept ein und steigerten die Interaktionsrate deutlich.“

Und Florian Taudes, CEO von Lemio Solutions, ergänzt: „Design verändert nachweisbar das Nutzerverhalten. LemioCode liefert nicht nur Ästhetik, sondern echten ROI.“

Lemio Solutions: Meilenstein

Der Erfolg bei Bandai Spirits markiere für das Wiener Startup einen wichtigen Meilenstein: „Der japanische Markt bietet enormes Potenzial für europäische Design-Tech-Lösungen“, erklärt Masato Komiya, CEO von Third Ecosystem. „Das Projekt zeigt, dass österreichische Innovation in Japan nicht nur ankommt, sondern messbare Ergebnisse liefert.“

Third Ecosystem unterstützt mit seinem „Japan Go-to-Market Support“-Programm internationale Startups durch strategische Planung, Lokalisierung und Partneraufbau. Die Zusammenarbeit mit Lemio Solutions diene hierbei auch als Blaupause für weitere europäische Technologie-Unternehmen. Bandai Spirits prüfe aktuell eine Fortsetzung der Kooperation mit Lemio Solutions.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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