28.02.2023

Lellis: Wiener MedTech-Startup startet mit neuer Marke „Tretkraft“ im Sportbereich durch

Das Wiener MedTech-Startup Lellis rund um Gründerin Ines Nechi hat eine smarte Schuheinlage entwickelt, die das Symptom des Freezings bei Parkinson-Patient:innen bekämpft. Mit der Technologie möchte das Startup nun im Sportbereich durchstarten und hat hierfür eine Crowdinvesting-Kampagne gestartet.
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Lellis-Gründerin Ines Nechi (c) Tretkraft
Lellis-Gründerin Ines Nechi (c) Tretkraft
kooperation

Bereits im Jahr 2020 ging das Wiener MedTech-Startup Lellis mit seiner smarten Schuheinlage namens helpsole an den Start, die den Gang bei Parkinson-Patient:innen stabilisiert und somit Stürze vermeidet. Zum Einsatz kommt dafür Sensorik, die Unregelmäßigkeiten im Gang durch KI erkennt und im richtigen Moment einen externen Reiz abgibt. Mit Hilfe der Technologie kann so das Symptom des Freezings überwunden werden, ein Zustand des unvorhersehbaren Erstarrens der Patient:innen.

Lellis etabliert Marke „Tretkraft“

Während das Medizinprodukt helpsole derzeit in einer ersten klinischen Studie validiert wird, setzt das Unternehmen rund um Gründerin und Geschäftsführerin Ines Nechi die bestehende Technologie mittlerweile auch im Sportbereich ein. So kommt die Einlage in abgewandelter Form zur Leistungsmessung im Radsport zur Anwendung. Lellis hat hierfür die Marke Tretkraft etabliert, die sich speziell an Rad-Begeisterte richtet.

Auf der Website des Unternehmens wirbt das Startup mit einer transparenten Leistungssteigerung durch Wattmessung im Schuh. Dazu heißt es: „Tretkraft ist das erste dünne und flexible System zur Leistungsmessung, das sich bequem in jeden gängigen (Fahrrad-)Schuh integrieren lässt.“

Dank der eigens entwickelten Sensorik werden die aufgenommenen Daten präzise in Echtzeit in der Tretkraft-App angezeigt. Neben der aktuellen Leistung (Watt/kg) können beispielsweise auch Links-Rechts-Verteilung der eigenen Tritte in einem Dashboard angezeigt werden. Auch die Berechnung der Durchschnittsleistung oder des FTP Werts (Functional Threshold Power) ist möglich.

(c) Tretkraft

Erste Kleinserie & Start der Crowdinvesting-Kampagne

Die Einlage passt in jeden handelsüblichen Fahrradschuh. Somit besteht laut Lellis die Möglichkeit, in nur wenigen Sekunden vom Rennrad auf Mountainbike zu wechseln oder sogar die Leistungsdaten beim gemütlichen Stadtausflug abzurufen. Unter anderem können die Touren gespeichert werden, wobei Nutzer:innen gegen ihr „vergangenes Ich“ fahren können. Der integrierte Akku soll für Ausfahrten bis zu acht Stunden reichen.

Die erste Kleinstserie von Tretkraft ist bereits in Produktion und wird noch Ende des Monats an erste Testkund:innen ausgegeben. Neben einer FFG Basis-Förderung und einer Förderung der Wirtschaftsagentur Wien startet das Unternehmen nun eine Crowdinvesting-Kampagne mit dem Fundingziel von 100.000 Euro. „Die Kampagne bietet die Möglichkeit direkt das Unternehmen Lellis zu unterstützen oder eines unserer neuen Produkte der Marke ‚Tretkraft‘ vorzubestellen“, so Nechi gegenüber dem brutkasten.

Die Eckpunkte der Crowdfunding-Kampagne

  • Laufzeit: 02/23 – 07/23 (Verlängerung möglich)
  • Early Bird Phase: 8% Zinsen p.a. (läuft bis Mitte März)
  • Danach 6,5% Zinsen p.a.
  • Finanzierungsform: Nachrangdarlehen

 * Disclaimer: Die Lellis GmbH hat diesen Artikel im Zuge des brutkasten-Events „Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten die zum Erfolg führen“ gewonnen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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