20.06.2018

Reguliert die EU das Internet zu Tode?

Bereits im Vorfeld hatte eine geplante EU-Urheberrechtsreform für viel Kritik gesorgt. Heute hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments der entsprechenden Richtlinie den Weg geebnet. Im Raum steht nichts geringeres, als das Ende des Internets, wie wir es kennen.
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Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - brankospejs

Das Argument hat auf den ersten Blick etwas für sich. Internet-Giganten wie Google und Facebook verdienen Milliarden damit, Inhalte anderer, etwa aus dem News-Bereich, anzuzeigen. Und sie zahlen keinen Cent dafür. Im Entwurf zu einer Reform des Urheberrechts, der im EU-Parlament behandelt wird, will man genau da ansetzen. Ein „Leistungsschutzrecht“, das die entsprechende Richtlinie vorsieht, soll Internetdienste dazu zwingen, Lizenzgebühren für das Anzeigen von Verlags-Inhalten zu entrichten. Und ein „Upload-Filter“, ähnlich wie von Youtube bekannt, soll dafür sorgen, dass fremde Inhalte gar nicht erst auf Plattformen hochladen werden können.

+++ EU-Urheberrechtsreform: “Das Wesen des Internets wird verändert” +++

Rechtsausschuss stimmt für Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Heute wurden im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die besagten zwei Artikel der geplanten Richtlinie gestimmt. Beim „Leistungsschutzrecht“ war es eine knappe Entscheidung von 13 zu 12 Stimmen. Der „Upload-Filter“ ging mit 14 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) sehr deutlich durch. Noch ist die Richtlinie nicht beschlossene Sache. Sie geht als nächstes ins Plenum des EU-Parlaments. Dort ist die Verteilung der Sitze nach Befürworter- und Gegner-Parteien freilich ähnlich. Die Entscheidung bleibt dennoch abzuwarten.

Internet-Ikonen besorgt

Die Richtlinie sorgte bereits im Vorfeld für heftige Kritik. An vorderster Front standen dabei US-Internet-Urgestein Tim Berners-Lee, oft als „Erfinder des WWW“ bezeichnet und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Was ist es also, was diese beiden Ikonen des freien Internets auf der anderen Seite der Welt so erzürnt, dass sie sich in einem offenen Brief mit rund 70 prominenten Unterzeichnern gegen eine geplante EU-Richtlinie stellten?

Das Ende der Internet-Satire?

Es ist das freie Internet an sich, das zur Disposition steht. Am Beispiel Satire lässt es sich leicht erklären. Denn dort gehört es dazu, das Material anderer Urheber verwertet wird, um es ins Absurde zu ziehen. Derartige Inhalte könnten – trotz Satire-Freiheit – künftig im Upload-Filter „hängenbleiben“. Auch das übliche, durch andere Gesetze abgesicherte, Zitieren von Inhalten in Medien, könnte Opfer des Filters werden. Und die Lizenzgebühren im Rahmen des Leistungsschutzrechts mögen sich Google, Facebook und Co. leisten können – auch wenn fraglich ist, ob sie dann tatsächlich bereit sind, zu zahlen. Kleinere Internetdienste, etwa Startups, die ein eigenes Social Network aufbauen, könnten das aber wahrscheinlich nicht.

Freier Zugang zu Information gefährdert

Die Folgen, wie sie von Kritikern, etwa Mic Hirschbrich, der dem Brutkasten ein Interview dazu gab, skizziert werden: Erstens sind am Ende wieder die Internet-Giganten im Vorteil. Der freie Zugang zu Information über sie könnte aber, wenn sie nicht bereit sind in die Tasche zu greifen, was zu erwarten ist, massiv beschnitten werden. Für kleinere Medien könnte es zum existenziellen Problem werden, wenn sie beim Ausspielen ihrer Inhalte über Internetdienste derartige Hürden nehmen müssten. Zweitens könnte einer der Grundsätze des freien Journalismus – das Zitieren von Inhalten – zumindest im Internet innerhalb der EU der Vergangenheit angehören.

Spekulation über eine lukrative Einnahmequelle

Warum also denkt man überhaupt daran, eine derartige Richtlinie zu beschließen. Dahinter stehen, soviel kann man sagen, einige einflussreiche Großverlage. Sie spekulieren scheinbar damit, dass ihre Inhalte für die Internetdienste so wichtig sind, dass diese auch dafür bezahlen. Und das ergäbe natürlich eine lukrative Einnahmequelle. Bisherige Erfahrungen mit derartigen Gesetzen in Deutschland und Spanien zeigen aber ein konträres Bild. Im nördlichen Nachbarland Österreichs schaffte man kurz nach Einführung genau für die Internet-Giganten Ausnahmen. Geld eingetrieben wurde bei kleinen Unternehmen und Startups – die Kosten dafür überstiegen die Einnahmen um ein Vielfaches. In Spanien verschwanden News dadurch einfach von den Internet-Plattformen. Massive Einbußen bei den Klickzahlen und ein massiver wirtschaftlicher Schaden waren die Folge.

Absurde Annahmen

Es wirkt also, als lägen der Forderung falsche Annahmen zugrunde. Eine ist ganz gewiss, dass die Internet-Dienste mit den Verlagsinhalten Geld machen. Sie zeigen diese Inhalte ja nicht an – sie verlinken nur darauf. Sie bringen zusätzlichen Traffic auf die Websites, sie nehmen ihn nicht weg. Doch darüber sind sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar bewusst. Die größere Fehlannahme liegt darin, dass Google, Facebook und Co. für ihren eigenen Service zahlen werden. Das wäre schlicht absurd und widerspräche dem Geschäftsmodell.

Nutzen und Schaden

Ob Leistungsschutzrecht und Upload-Filter also ihren Verfechtern überhaupt nützen, ist mehr als fraglich. Zweifelsfrei richten sie aber eine Menge Schaden an. Sie schaden kleinen Medien, sie schaden dem ganzen Wirtschaftsstandort, sie schaden der Pressefreiheit und sie schaden dem Internet an sich. Das Plenum des EU-Parlaments ist gut beraten, hier massive Änderungen einzufordern. Es kann niemandes Wunsch sein, dass die EU das Internet zu Tode reguliert.

⇒ Offener Brief der Kritiker rund um Tim Berners-Lee und Jimmy Wales

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Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

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Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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