20.06.2018

Reguliert die EU das Internet zu Tode?

Bereits im Vorfeld hatte eine geplante EU-Urheberrechtsreform für viel Kritik gesorgt. Heute hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments der entsprechenden Richtlinie den Weg geebnet. Im Raum steht nichts geringeres, als das Ende des Internets, wie wir es kennen.
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Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - brankospejs

Das Argument hat auf den ersten Blick etwas für sich. Internet-Giganten wie Google und Facebook verdienen Milliarden damit, Inhalte anderer, etwa aus dem News-Bereich, anzuzeigen. Und sie zahlen keinen Cent dafür. Im Entwurf zu einer Reform des Urheberrechts, der im EU-Parlament behandelt wird, will man genau da ansetzen. Ein „Leistungsschutzrecht“, das die entsprechende Richtlinie vorsieht, soll Internetdienste dazu zwingen, Lizenzgebühren für das Anzeigen von Verlags-Inhalten zu entrichten. Und ein „Upload-Filter“, ähnlich wie von Youtube bekannt, soll dafür sorgen, dass fremde Inhalte gar nicht erst auf Plattformen hochladen werden können.

+++ EU-Urheberrechtsreform: “Das Wesen des Internets wird verändert” +++

Rechtsausschuss stimmt für Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Heute wurden im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die besagten zwei Artikel der geplanten Richtlinie gestimmt. Beim „Leistungsschutzrecht“ war es eine knappe Entscheidung von 13 zu 12 Stimmen. Der „Upload-Filter“ ging mit 14 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) sehr deutlich durch. Noch ist die Richtlinie nicht beschlossene Sache. Sie geht als nächstes ins Plenum des EU-Parlaments. Dort ist die Verteilung der Sitze nach Befürworter- und Gegner-Parteien freilich ähnlich. Die Entscheidung bleibt dennoch abzuwarten.

Internet-Ikonen besorgt

Die Richtlinie sorgte bereits im Vorfeld für heftige Kritik. An vorderster Front standen dabei US-Internet-Urgestein Tim Berners-Lee, oft als „Erfinder des WWW“ bezeichnet und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Was ist es also, was diese beiden Ikonen des freien Internets auf der anderen Seite der Welt so erzürnt, dass sie sich in einem offenen Brief mit rund 70 prominenten Unterzeichnern gegen eine geplante EU-Richtlinie stellten?

Das Ende der Internet-Satire?

Es ist das freie Internet an sich, das zur Disposition steht. Am Beispiel Satire lässt es sich leicht erklären. Denn dort gehört es dazu, das Material anderer Urheber verwertet wird, um es ins Absurde zu ziehen. Derartige Inhalte könnten – trotz Satire-Freiheit – künftig im Upload-Filter „hängenbleiben“. Auch das übliche, durch andere Gesetze abgesicherte, Zitieren von Inhalten in Medien, könnte Opfer des Filters werden. Und die Lizenzgebühren im Rahmen des Leistungsschutzrechts mögen sich Google, Facebook und Co. leisten können – auch wenn fraglich ist, ob sie dann tatsächlich bereit sind, zu zahlen. Kleinere Internetdienste, etwa Startups, die ein eigenes Social Network aufbauen, könnten das aber wahrscheinlich nicht.

Freier Zugang zu Information gefährdert

Die Folgen, wie sie von Kritikern, etwa Mic Hirschbrich, der dem Brutkasten ein Interview dazu gab, skizziert werden: Erstens sind am Ende wieder die Internet-Giganten im Vorteil. Der freie Zugang zu Information über sie könnte aber, wenn sie nicht bereit sind in die Tasche zu greifen, was zu erwarten ist, massiv beschnitten werden. Für kleinere Medien könnte es zum existenziellen Problem werden, wenn sie beim Ausspielen ihrer Inhalte über Internetdienste derartige Hürden nehmen müssten. Zweitens könnte einer der Grundsätze des freien Journalismus – das Zitieren von Inhalten – zumindest im Internet innerhalb der EU der Vergangenheit angehören.

Spekulation über eine lukrative Einnahmequelle

Warum also denkt man überhaupt daran, eine derartige Richtlinie zu beschließen. Dahinter stehen, soviel kann man sagen, einige einflussreiche Großverlage. Sie spekulieren scheinbar damit, dass ihre Inhalte für die Internetdienste so wichtig sind, dass diese auch dafür bezahlen. Und das ergäbe natürlich eine lukrative Einnahmequelle. Bisherige Erfahrungen mit derartigen Gesetzen in Deutschland und Spanien zeigen aber ein konträres Bild. Im nördlichen Nachbarland Österreichs schaffte man kurz nach Einführung genau für die Internet-Giganten Ausnahmen. Geld eingetrieben wurde bei kleinen Unternehmen und Startups – die Kosten dafür überstiegen die Einnahmen um ein Vielfaches. In Spanien verschwanden News dadurch einfach von den Internet-Plattformen. Massive Einbußen bei den Klickzahlen und ein massiver wirtschaftlicher Schaden waren die Folge.

Absurde Annahmen

Es wirkt also, als lägen der Forderung falsche Annahmen zugrunde. Eine ist ganz gewiss, dass die Internet-Dienste mit den Verlagsinhalten Geld machen. Sie zeigen diese Inhalte ja nicht an – sie verlinken nur darauf. Sie bringen zusätzlichen Traffic auf die Websites, sie nehmen ihn nicht weg. Doch darüber sind sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar bewusst. Die größere Fehlannahme liegt darin, dass Google, Facebook und Co. für ihren eigenen Service zahlen werden. Das wäre schlicht absurd und widerspräche dem Geschäftsmodell.

Nutzen und Schaden

Ob Leistungsschutzrecht und Upload-Filter also ihren Verfechtern überhaupt nützen, ist mehr als fraglich. Zweifelsfrei richten sie aber eine Menge Schaden an. Sie schaden kleinen Medien, sie schaden dem ganzen Wirtschaftsstandort, sie schaden der Pressefreiheit und sie schaden dem Internet an sich. Das Plenum des EU-Parlaments ist gut beraten, hier massive Änderungen einzufordern. Es kann niemandes Wunsch sein, dass die EU das Internet zu Tode reguliert.

⇒ Offener Brief der Kritiker rund um Tim Berners-Lee und Jimmy Wales

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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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