08.11.2017

LegalTech: Wie Anwälte die Digitalisierung nutzen können

Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Roboter-Anwälte" legten Experten den Status quo im LegalTech-Bereich dar und gaben Empfehlungen an die Juristerei.
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(c) DiePresse/Rudolph

In der Anwaltsbranche kommt die Automatisierung auf Samtpfoten. In Europa gibt es noch vergleichsweise wenige LegalTech-Startups und die werden von Kanzleien oft belächelt. Bei Fairplane etwa können Nutzer über ein einfaches Online-Tool ermitteln, wieviel Entschädigung ihnen bei einer Flugverspätung zusteht. Und geblitzt.de gibt Auskunft darüber, ob es sich lohnt gegen ein Strafmandat vorzugehen. Der Streitwert ist zu niedrig, um für größere Kanzleien interessant zu sein.

„Es wird oft übersehen, dass die Streitschlichtungs-Plattform Modria Millionen Fälle regelt“, mahnt Hariolf Wenzler, Chefstratege von Baker McKenzie, im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Wenn sich die Technologien weiterentwickeln, haben derzeit belächelte Startups bereits die Erfahrung und das Know-how, um auch in jene Bereiche vorzudringen, die für Anwaltskanzleien interessant sind.

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Anwälte fühlen sich durch LegalTech nicht bedroht

Mehr als 100 Besucher lockte das Thema „Roboter-Anwälte“ Anfang November in das Wiener K47. Die Veranstalter „Presse“ und LexisNexis waren von dem Ansturm überrascht. Dabei zeigen Umfragen, dass Anwälte in Österreich dem Thema Digitalisierung mehrheitlich aufgeschlossen gegenüberstehen. „Anwälte rechnen in Zukunft zwar mit mehr Konkurrenz, fühlen sich aber nicht bedroht“, fasst FutureLaw-Gründerin Sophie Martinetz die Ergebnisse einer Befragung zusammen.

Erleichterung im Kanzlei-Alltag

Noch sei es aber so, dass sich die meisten Anwälte vor allem auf einen Aspekt der Digitalisierung konzentrieren, meint Hariolf Wenzler. Und zwar die Effizienzsteigerung. Gemeint sind etwa bessere Recherchemöglichkeiten oder einfache Automatisierungsanwendungen, die die tägliche Arbeit in einer Kanzlei erleichtern. LexisNexis reagiert auf den Trend mit wesentlich schlaueren Suchalgorithmen. „Hat unsere Datenbank bisher auf eine Suchanfrage einfach tausende Ergebnisse ausgespuckt, konzentrieren wir uns jetzt darauf, die Frage zu verstehen und eine relevante Antwort zu liefern“, erklärt LexisNexis-Geschäftsführer Alberto Sanz de Lama.

Google: Autocorrect für Verträge

Im Bereich der Automatisierung ist der naheliegendste Einsatzzweck der automatisch generierte Standardvertrag. „GoogleDocs hat in den USA speziell für Anwälte bereits eine Funktion, die eine Autovervollständigung von Vertragsklauseln anbietet“, erzählt Wenzler und sorgt in Hinblick auf bekannte iPhone-Autocorrect-Fehler für Erheiterung. Dahinter steckt aber ein ernstes Thema, denn dank Machine Learning werden die Systeme immer intelligenter. Und besonders raffiniert müssen sie für das Erstellen von Verträgen nicht sein.

(c) DiePresse/Rudolph

Automatisierte Verträge schon Realität

„In Wahrheit werden ja schon jetzt für viele Verträge Vorlagen benutzt, in die nur wenige Daten eingetragen werden müssen“, weiß Alexander Rapatz, der gleichzeitig als Jurist in der Wiener Anwaltskanzlei Stadler Völkel als auch als Partner bei dem Venture Capital Unternehmen Venionaire Capital tätig ist. „In unserer Kanzlei werden beispielsweise Liegenschaftskaufverträge bereits vollautomatisiert von einem Programm erstellt, das wir selbst entwickelt haben“. Rapatz ist überzeugt, dass aufgrund immer besserer Technologien und Software-Lösungen im LegalTech-Bereich der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltsbranche noch enorm steigen wird.

„Wir suchen Anwälte und Programmierer. Am besten in einer Person“, Daniela Feuersinger, BRZ

Den Luxus von Programmierern können sich kleinere Kanzleien oft nicht leisten und grundsätzlich herrscht die Angst, dass Mitarbeiter dem technologischen Wandeln nicht gewachsen sein könnten. Martinetz: „Unsere Befragung hat gezeigt, dass die größten Ängste in der Branche beim Datenschutz und der Fähigkeit der Mitarbeiter liegen“. Das ist auch im Bundesrechenzentrum ein großes Thema. „Wir suchen Anwälte, die mit Themen wie Blockchain und Machine Learning umgehen können und Programmierer. Am besten beides in einer Person“, verrät Daniela Feuersinger, Chefstrategin des BRZ. Auch Wenzler glaubt, dass die Digitalisierung Arbeitsweise und Ausbildung von Anwälten stark beeinflussen wird: „Das juristische ‚Produkt‘ wird arbeitsteiliger und Anwälte müssen sich daran gewöhnen, mit Programmierern und Designern zusammenzuarbeiten“.

> Zum LexisNexis-Whitepaper zur Digitalisierung der Rechtsbranche

Top-Kanzleien suchen neue Geschäftsmodelle

Die Effizienzsteigerung durch bessere Recherchemöglichkeiten und (teil-)automatisierte Standardaufgaben wird also von einem Großteil der Branche freudig aufgenommen. Ein anderer und vielleicht wichtigerer Aspekt der Digitalisierung wird aber gerne übersehen. Die Suche nach neuen Geschäftsmodellen oder zumindest nach einer Erweiterungsmöglichkeit des eigenen Geschäftsmodells wird in Zukunft auch bei Anwälten eine größere Rolle spielen. Ein Beispiel wäre etwa, mit gesammelten Daten und schlauen Algorithmen vorherzusehen, was ein Mandant brauchen könnte und aktiv auf ihn zuzugehen. „Das unterscheidet die Top-Kanzleien der Zukunft“, ist Sanz de Lama überzeugt.

+++ LawTech: Future-Law-Konferenz am 29.11.2017 in Wien +++

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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