08.11.2017

LegalTech: Wie Anwälte die Digitalisierung nutzen können

Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Roboter-Anwälte" legten Experten den Status quo im LegalTech-Bereich dar und gaben Empfehlungen an die Juristerei.
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(c) DiePresse/Rudolph

In der Anwaltsbranche kommt die Automatisierung auf Samtpfoten. In Europa gibt es noch vergleichsweise wenige LegalTech-Startups und die werden von Kanzleien oft belächelt. Bei Fairplane etwa können Nutzer über ein einfaches Online-Tool ermitteln, wieviel Entschädigung ihnen bei einer Flugverspätung zusteht. Und geblitzt.de gibt Auskunft darüber, ob es sich lohnt gegen ein Strafmandat vorzugehen. Der Streitwert ist zu niedrig, um für größere Kanzleien interessant zu sein.

„Es wird oft übersehen, dass die Streitschlichtungs-Plattform Modria Millionen Fälle regelt“, mahnt Hariolf Wenzler, Chefstratege von Baker McKenzie, im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Wenn sich die Technologien weiterentwickeln, haben derzeit belächelte Startups bereits die Erfahrung und das Know-how, um auch in jene Bereiche vorzudringen, die für Anwaltskanzleien interessant sind.

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Anwälte fühlen sich durch LegalTech nicht bedroht

Mehr als 100 Besucher lockte das Thema „Roboter-Anwälte“ Anfang November in das Wiener K47. Die Veranstalter „Presse“ und LexisNexis waren von dem Ansturm überrascht. Dabei zeigen Umfragen, dass Anwälte in Österreich dem Thema Digitalisierung mehrheitlich aufgeschlossen gegenüberstehen. „Anwälte rechnen in Zukunft zwar mit mehr Konkurrenz, fühlen sich aber nicht bedroht“, fasst FutureLaw-Gründerin Sophie Martinetz die Ergebnisse einer Befragung zusammen.

Erleichterung im Kanzlei-Alltag

Noch sei es aber so, dass sich die meisten Anwälte vor allem auf einen Aspekt der Digitalisierung konzentrieren, meint Hariolf Wenzler. Und zwar die Effizienzsteigerung. Gemeint sind etwa bessere Recherchemöglichkeiten oder einfache Automatisierungsanwendungen, die die tägliche Arbeit in einer Kanzlei erleichtern. LexisNexis reagiert auf den Trend mit wesentlich schlaueren Suchalgorithmen. „Hat unsere Datenbank bisher auf eine Suchanfrage einfach tausende Ergebnisse ausgespuckt, konzentrieren wir uns jetzt darauf, die Frage zu verstehen und eine relevante Antwort zu liefern“, erklärt LexisNexis-Geschäftsführer Alberto Sanz de Lama.

Google: Autocorrect für Verträge

Im Bereich der Automatisierung ist der naheliegendste Einsatzzweck der automatisch generierte Standardvertrag. „GoogleDocs hat in den USA speziell für Anwälte bereits eine Funktion, die eine Autovervollständigung von Vertragsklauseln anbietet“, erzählt Wenzler und sorgt in Hinblick auf bekannte iPhone-Autocorrect-Fehler für Erheiterung. Dahinter steckt aber ein ernstes Thema, denn dank Machine Learning werden die Systeme immer intelligenter. Und besonders raffiniert müssen sie für das Erstellen von Verträgen nicht sein.

(c) DiePresse/Rudolph

Automatisierte Verträge schon Realität

„In Wahrheit werden ja schon jetzt für viele Verträge Vorlagen benutzt, in die nur wenige Daten eingetragen werden müssen“, weiß Alexander Rapatz, der gleichzeitig als Jurist in der Wiener Anwaltskanzlei Stadler Völkel als auch als Partner bei dem Venture Capital Unternehmen Venionaire Capital tätig ist. „In unserer Kanzlei werden beispielsweise Liegenschaftskaufverträge bereits vollautomatisiert von einem Programm erstellt, das wir selbst entwickelt haben“. Rapatz ist überzeugt, dass aufgrund immer besserer Technologien und Software-Lösungen im LegalTech-Bereich der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltsbranche noch enorm steigen wird.

„Wir suchen Anwälte und Programmierer. Am besten in einer Person“, Daniela Feuersinger, BRZ

Den Luxus von Programmierern können sich kleinere Kanzleien oft nicht leisten und grundsätzlich herrscht die Angst, dass Mitarbeiter dem technologischen Wandeln nicht gewachsen sein könnten. Martinetz: „Unsere Befragung hat gezeigt, dass die größten Ängste in der Branche beim Datenschutz und der Fähigkeit der Mitarbeiter liegen“. Das ist auch im Bundesrechenzentrum ein großes Thema. „Wir suchen Anwälte, die mit Themen wie Blockchain und Machine Learning umgehen können und Programmierer. Am besten beides in einer Person“, verrät Daniela Feuersinger, Chefstrategin des BRZ. Auch Wenzler glaubt, dass die Digitalisierung Arbeitsweise und Ausbildung von Anwälten stark beeinflussen wird: „Das juristische ‚Produkt‘ wird arbeitsteiliger und Anwälte müssen sich daran gewöhnen, mit Programmierern und Designern zusammenzuarbeiten“.

> Zum LexisNexis-Whitepaper zur Digitalisierung der Rechtsbranche

Top-Kanzleien suchen neue Geschäftsmodelle

Die Effizienzsteigerung durch bessere Recherchemöglichkeiten und (teil-)automatisierte Standardaufgaben wird also von einem Großteil der Branche freudig aufgenommen. Ein anderer und vielleicht wichtigerer Aspekt der Digitalisierung wird aber gerne übersehen. Die Suche nach neuen Geschäftsmodellen oder zumindest nach einer Erweiterungsmöglichkeit des eigenen Geschäftsmodells wird in Zukunft auch bei Anwälten eine größere Rolle spielen. Ein Beispiel wäre etwa, mit gesammelten Daten und schlauen Algorithmen vorherzusehen, was ein Mandant brauchen könnte und aktiv auf ihn zuzugehen. „Das unterscheidet die Top-Kanzleien der Zukunft“, ist Sanz de Lama überzeugt.

+++ LawTech: Future-Law-Konferenz am 29.11.2017 in Wien +++

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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