31.01.2023

ChatGPT und der Rechtsbereich: Das Berufsbild wird sich verändern

ChatGPT lenkt die Augen der Welt momentan auf das Thema KI. Im aktuellen Legal Tech Talk wird erläutert, was das für den Rechtsbereich bedeutet.
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ChatGPT - Künstliche Intelligenz im Rechtsbereich
vlnr: Gerald Bader, Atos, Dejan Jovicevic, brutkasten, Hans-Georg Fill, Uni Freiburg und Manfred Guttmann, NTBS | (c) brutkasten
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Der Hype rund um ChatGPT hat auf der ganzen Welt eine Diskussion zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) entfacht. Aktuell gibt es dabei noch viele offene Fragen. „Das Thema KI beschäftigt uns seit Jahren, ist aber in der breiten Masse lange Zeit nicht angekommen. Das hat ChatGPT innerhalb von Wochen geschafft“, meint Gerald Bader, Global Lead AI bei Atos, im brutkasten Legal Tech Talk. Nützen könne man die Anwendung zwar sehr leicht, „aber die Validierung dessen, was man bekommt, ist schon deutlich schwieriger. Das ist auch eine Gefahr daran“.

„Man muss sich mit den Erwartungen ein wenig zurücknehmen“

Genau deswegen gefährdet ChatGPT aber aktuell keine Jobs – darin sind sich die Diskutanten im Legal Tech Talk einig. „Man muss sich mit den Erwartungen, was künstliche Intelligenz kann, ein wenig zurücknehmen. Die sind aktuell sehr hoch. Es muss klar sein, dass Menschen nicht durch die Maschinen ersetzt werden können“, meint Hans-Georg Fill, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität Freiburg (Schweiz). Man könne mit ChatGPT etwa interessante Vorschläge generieren oder Texte zusammenzufassen. „Aber das Ergebnis kann man nicht eins zu eins übernehmen, sondern muss es noch validieren. Und man sieht dabei auch die Grenzen der Software“, so Fill.

Video: Der aktuelle Legal Tech Talk zu ChatGPT und den Folgen für den Rechtsbereich

ChatGPT und Co: KI-Unterstützung im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel

Der „Validator“ könne daher zukünftig zum neuen Beruf werden. Oder der „Prompt Engineer“, welcher der KI die richtigen Fragen stellt. Doch auch bestehende Berufsbilder werden sich verändern, erwartet Manfred Guttmann, Geschäftsführer von NTBS, die digitale Lösungen für das heimische Notariat baut. Ganz konkret für den Rechtsbereich und das Notariat sieht er aktuell einen großen Vorteil der neuen Technologie: „Wir befinden uns in einem demografischen Wandel. Wir leiden unter einem Arbeitskräftemangel, den wir adressieren müssen. In Künstlicher Intelligenz sehen wir ganz klar die Möglichkeiten, zukünftig bestimmte Arbeitskräfte in der täglichen Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel bei der Recherche.“

Exkurs: KI im Notariat

Das österreichische Notariat ist im internationalen Vergleich Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Entsprechend werden auch die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz intensiv evaluiert. Potenzial sieht man dabei aktuell vor allem in den Bereichen Recherchearbeiten und Datenablage. Dabei ist klar: Individuelle Rechtsberatung, die auf die Bedürfnisse der Klient:innen eingeht, können Algorithmen nicht bieten. Dafür braucht es weiterhin die Expertise der Notar:innen.

„Es muss immer gegengeprüft werden“

Tatsächlich werden künstliche Intelligenzen im Rechtsbereich schon jetzt sehr unterschiedliche eingesetzt, weiß Gerald Bader. „Vor allem in den USA wird künstliche Intelligenz im Legal-Sektor schon umfassend genutzt. Eine Anwendung gibt etwa vorab eine Einschätzung ab, wie ein Urteil wahrscheinlich ausfallen wird. Eine andere hilft bei der Generierung von Standard-Verträgen.“ Doch Manfred Guttmann schränkt ein: „Die Systeme lernen das ja auch aus Aufzeichnungen, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen können und vielleicht zwischenzeitlich überholt wurden. Das heißt, es muss immer gegengeprüft werden. Dafür brauchen wir qualifizierte Menschen.“

Noch nicht alle Hausaufgaben gemacht

Und beim richtigen Einsatz von ChatGPT und Co geht es noch um einen weiteren Aspekt, weiß Hans-Georg Fill: „Die Fragestellungen an die künstliche Intelligenz richtig zu stellen ist auch eine Herausforderung“. Für Guttmann ist aktuell noch klar: „Wir müssen noch weiter herausfinden, welche Möglichkeiten die künstliche Intelligenz bietet und wie wir sie verantwortungsvoll einsetzen können. Wir haben noch nicht alle unsere Hausaufgaben gemacht.“

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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