31.01.2023

ChatGPT und der Rechtsbereich: Das Berufsbild wird sich verändern

ChatGPT lenkt die Augen der Welt momentan auf das Thema KI. Im aktuellen Legal Tech Talk wird erläutert, was das für den Rechtsbereich bedeutet.
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ChatGPT - Künstliche Intelligenz im Rechtsbereich
vlnr: Gerald Bader, Atos, Dejan Jovicevic, brutkasten, Hans-Georg Fill, Uni Freiburg und Manfred Guttmann, NTBS | (c) brutkasten
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Der Hype rund um ChatGPT hat auf der ganzen Welt eine Diskussion zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) entfacht. Aktuell gibt es dabei noch viele offene Fragen. „Das Thema KI beschäftigt uns seit Jahren, ist aber in der breiten Masse lange Zeit nicht angekommen. Das hat ChatGPT innerhalb von Wochen geschafft“, meint Gerald Bader, Global Lead AI bei Atos, im brutkasten Legal Tech Talk. Nützen könne man die Anwendung zwar sehr leicht, „aber die Validierung dessen, was man bekommt, ist schon deutlich schwieriger. Das ist auch eine Gefahr daran“.

„Man muss sich mit den Erwartungen ein wenig zurücknehmen“

Genau deswegen gefährdet ChatGPT aber aktuell keine Jobs – darin sind sich die Diskutanten im Legal Tech Talk einig. „Man muss sich mit den Erwartungen, was künstliche Intelligenz kann, ein wenig zurücknehmen. Die sind aktuell sehr hoch. Es muss klar sein, dass Menschen nicht durch die Maschinen ersetzt werden können“, meint Hans-Georg Fill, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität Freiburg (Schweiz). Man könne mit ChatGPT etwa interessante Vorschläge generieren oder Texte zusammenzufassen. „Aber das Ergebnis kann man nicht eins zu eins übernehmen, sondern muss es noch validieren. Und man sieht dabei auch die Grenzen der Software“, so Fill.

Video: Der aktuelle Legal Tech Talk zu ChatGPT und den Folgen für den Rechtsbereich

ChatGPT und Co: KI-Unterstützung im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel

Der „Validator“ könne daher zukünftig zum neuen Beruf werden. Oder der „Prompt Engineer“, welcher der KI die richtigen Fragen stellt. Doch auch bestehende Berufsbilder werden sich verändern, erwartet Manfred Guttmann, Geschäftsführer von NTBS, die digitale Lösungen für das heimische Notariat baut. Ganz konkret für den Rechtsbereich und das Notariat sieht er aktuell einen großen Vorteil der neuen Technologie: „Wir befinden uns in einem demografischen Wandel. Wir leiden unter einem Arbeitskräftemangel, den wir adressieren müssen. In Künstlicher Intelligenz sehen wir ganz klar die Möglichkeiten, zukünftig bestimmte Arbeitskräfte in der täglichen Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel bei der Recherche.“

Exkurs: KI im Notariat

Das österreichische Notariat ist im internationalen Vergleich Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Entsprechend werden auch die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz intensiv evaluiert. Potenzial sieht man dabei aktuell vor allem in den Bereichen Recherchearbeiten und Datenablage. Dabei ist klar: Individuelle Rechtsberatung, die auf die Bedürfnisse der Klient:innen eingeht, können Algorithmen nicht bieten. Dafür braucht es weiterhin die Expertise der Notar:innen.

„Es muss immer gegengeprüft werden“

Tatsächlich werden künstliche Intelligenzen im Rechtsbereich schon jetzt sehr unterschiedliche eingesetzt, weiß Gerald Bader. „Vor allem in den USA wird künstliche Intelligenz im Legal-Sektor schon umfassend genutzt. Eine Anwendung gibt etwa vorab eine Einschätzung ab, wie ein Urteil wahrscheinlich ausfallen wird. Eine andere hilft bei der Generierung von Standard-Verträgen.“ Doch Manfred Guttmann schränkt ein: „Die Systeme lernen das ja auch aus Aufzeichnungen, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen können und vielleicht zwischenzeitlich überholt wurden. Das heißt, es muss immer gegengeprüft werden. Dafür brauchen wir qualifizierte Menschen.“

Noch nicht alle Hausaufgaben gemacht

Und beim richtigen Einsatz von ChatGPT und Co geht es noch um einen weiteren Aspekt, weiß Hans-Georg Fill: „Die Fragestellungen an die künstliche Intelligenz richtig zu stellen ist auch eine Herausforderung“. Für Guttmann ist aktuell noch klar: „Wir müssen noch weiter herausfinden, welche Möglichkeiten die künstliche Intelligenz bietet und wie wir sie verantwortungsvoll einsetzen können. Wir haben noch nicht alle unsere Hausaufgaben gemacht.“

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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