31.01.2023

ChatGPT und der Rechtsbereich: Das Berufsbild wird sich verändern

ChatGPT lenkt die Augen der Welt momentan auf das Thema KI. Im aktuellen Legal Tech Talk wird erläutert, was das für den Rechtsbereich bedeutet.
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ChatGPT - Künstliche Intelligenz im Rechtsbereich
vlnr: Gerald Bader, Atos, Dejan Jovicevic, brutkasten, Hans-Georg Fill, Uni Freiburg und Manfred Guttmann, NTBS | (c) brutkasten
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Der Hype rund um ChatGPT hat auf der ganzen Welt eine Diskussion zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) entfacht. Aktuell gibt es dabei noch viele offene Fragen. „Das Thema KI beschäftigt uns seit Jahren, ist aber in der breiten Masse lange Zeit nicht angekommen. Das hat ChatGPT innerhalb von Wochen geschafft“, meint Gerald Bader, Global Lead AI bei Atos, im brutkasten Legal Tech Talk. Nützen könne man die Anwendung zwar sehr leicht, „aber die Validierung dessen, was man bekommt, ist schon deutlich schwieriger. Das ist auch eine Gefahr daran“.

„Man muss sich mit den Erwartungen ein wenig zurücknehmen“

Genau deswegen gefährdet ChatGPT aber aktuell keine Jobs – darin sind sich die Diskutanten im Legal Tech Talk einig. „Man muss sich mit den Erwartungen, was künstliche Intelligenz kann, ein wenig zurücknehmen. Die sind aktuell sehr hoch. Es muss klar sein, dass Menschen nicht durch die Maschinen ersetzt werden können“, meint Hans-Georg Fill, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität Freiburg (Schweiz). Man könne mit ChatGPT etwa interessante Vorschläge generieren oder Texte zusammenzufassen. „Aber das Ergebnis kann man nicht eins zu eins übernehmen, sondern muss es noch validieren. Und man sieht dabei auch die Grenzen der Software“, so Fill.

Video: Der aktuelle Legal Tech Talk zu ChatGPT und den Folgen für den Rechtsbereich

ChatGPT und Co: KI-Unterstützung im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel

Der „Validator“ könne daher zukünftig zum neuen Beruf werden. Oder der „Prompt Engineer“, welcher der KI die richtigen Fragen stellt. Doch auch bestehende Berufsbilder werden sich verändern, erwartet Manfred Guttmann, Geschäftsführer von NTBS, die digitale Lösungen für das heimische Notariat baut. Ganz konkret für den Rechtsbereich und das Notariat sieht er aktuell einen großen Vorteil der neuen Technologie: „Wir befinden uns in einem demografischen Wandel. Wir leiden unter einem Arbeitskräftemangel, den wir adressieren müssen. In Künstlicher Intelligenz sehen wir ganz klar die Möglichkeiten, zukünftig bestimmte Arbeitskräfte in der täglichen Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel bei der Recherche.“

Exkurs: KI im Notariat

Das österreichische Notariat ist im internationalen Vergleich Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Entsprechend werden auch die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz intensiv evaluiert. Potenzial sieht man dabei aktuell vor allem in den Bereichen Recherchearbeiten und Datenablage. Dabei ist klar: Individuelle Rechtsberatung, die auf die Bedürfnisse der Klient:innen eingeht, können Algorithmen nicht bieten. Dafür braucht es weiterhin die Expertise der Notar:innen.

„Es muss immer gegengeprüft werden“

Tatsächlich werden künstliche Intelligenzen im Rechtsbereich schon jetzt sehr unterschiedliche eingesetzt, weiß Gerald Bader. „Vor allem in den USA wird künstliche Intelligenz im Legal-Sektor schon umfassend genutzt. Eine Anwendung gibt etwa vorab eine Einschätzung ab, wie ein Urteil wahrscheinlich ausfallen wird. Eine andere hilft bei der Generierung von Standard-Verträgen.“ Doch Manfred Guttmann schränkt ein: „Die Systeme lernen das ja auch aus Aufzeichnungen, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen können und vielleicht zwischenzeitlich überholt wurden. Das heißt, es muss immer gegengeprüft werden. Dafür brauchen wir qualifizierte Menschen.“

Noch nicht alle Hausaufgaben gemacht

Und beim richtigen Einsatz von ChatGPT und Co geht es noch um einen weiteren Aspekt, weiß Hans-Georg Fill: „Die Fragestellungen an die künstliche Intelligenz richtig zu stellen ist auch eine Herausforderung“. Für Guttmann ist aktuell noch klar: „Wir müssen noch weiter herausfinden, welche Möglichkeiten die künstliche Intelligenz bietet und wie wir sie verantwortungsvoll einsetzen können. Wir haben noch nicht alle unsere Hausaufgaben gemacht.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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