22.11.2019

Legal Tech Roundtable: “Den Faktor Mensch wird es auch in Zukunft geben”

Am Donnerstagabend fand der Brutkasten-Roundtable "Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt" bei PHH Rechtsanwälte in Wien statt. Experten diskutierten über digitale Lösungen für den Rechtsbereich und wie sich das Berufsbild des Rechtsberaters verändern wird.
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Legal Tech
(c) PHH Rechtsanwälte

Können digitale Lösungen im Rechtsbereich den Beruf des Rechtsberaters ersetzen oder fungieren sie als reine Ergänzung, um Produktivität zu erhöhen und Fehlerquellen zu minimieren? Diese Frage stand im Zentrum des Brutkasten Roundtable zum Thema Legal Tech, der gemeinsam mit PHH-Rechtsanwälte veranstaltet wurde und am Donnerstagabend in Wien stattfand.

+++ 43 Prozent der Österreicher möchten digitalisierte Rechtsberatung +++

Rechtsexperten aus unterschiedlichsten Bereichen diskutierten über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die Rechtsberatung. Unter den Experten waren Andreas Balog (Geschäftsführer Arbeiter-Samariter-Bund und Vorstand der Unternehmensjuristen) Nassim Ghobrial (Head of Marketing, PR & Business Development PHH Rechtsanwälte), Max Kindler (Gründer des Startups “In Case of”), Philip Rosenauer (Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte), Simon Schützeneder (Leiter Rechtsabteilung Bombardier Services CEE) und Kathrin Shahroozi (Co-Founderin der Legal Tech Initiative Austria).

Studie zu Legal Tech

Ausgangspunkt der Diskussion rund um das Thema Legal Tech war eine aktuelle Studie, die zeigt, dass die Österreicher der Digitalisierung der Rechtsberatung noch eher skeptisch gegenüber stehen. Für die repräsentative Studie wurden 1000 Personen österreichweit von marketagent.com im Auftrag von PHH Rechtsanwälte befragt – der brutkasten berichtete.

Ghobrial von PHH-Rechtsanwälte verwies am Beginn der Diskussion auf die Ergebnisse der Studie. Nur 43 Prozent der Österreicher zwischen 20 und 69 Jahren können sich “sehr gut” oder “gut” vorstellen, digitalisierte Rechtsdienstleistungen zu nutzen. Je nach Rechtsbereich schwankt die Zustimmung. Beträgt sie im Bank- und Finanzrecht rund 47 Prozent, so liegt sie bei familienrechtlichen Fragen lediglich bei 27 Prozent.

“Je strittiger und persönlicher das Thema wird, desto eher wollen die Österreicher einen Anwalt mit Herz und Gefühlen, der ihnen sagt, was sie machen sollen.” Zudem sind die Befragten davon überzeugt, dass Menschen in Bezug auf die Interpretationsleistung noch immer besser sind als eine Künstliche Intelligenz, so Ghobrial.

“Tonnen an Dokumenten die geprüft werden müssen”

Ähnlich sah dies Schützeneder, der den Besuchern einen Einblick in die Arbeit der Rechtsabteilung von Bombardier Services CEE gab. Der global agierende Konzern hat sich auf die Herstellung von Flugzeugen und Schienenfahrzeuge spezialisiert. “Der Faktor Mensch wird nicht verloren gehen, obgleich neue Tools die Arbeit der Juristen effizienter gestalten werden”, so Schützeneder.

Bombardier beschäftigt sich laut Schützeneder schon länger mit dem Thema Legal Tech und hat Bereiche identifiziert, in denen die Anwendung von LegalTech Sinn macht. Im Rahmen von komplexen Projektgeschäften mit einer großen Anzahl an Stakeholdern können digitale Tools durchaus eine Abhilfe schaffen. “Wir müssen Tonnen an Dokumenten prüfen. Lösungen die beispielsweise den Aufbau von Haftungsregimen erkennen, können effektiv zur Produktivitätssteigerung beitragen”, so Schützeneder. Als weiteres Beisiel führt er das Erkennen von Normen in technischen Dokumenten an. Trotz der neuen Technologien wird der Mensch in der Rechtsberatung nicht ersetzt werden.

Rechtsberatung für KMU und Auslastung

“Für hochstandardisierte und repetitive Fälle wird es in Zukunft keine Menschen mehr brauchen”, so Max Kindler vom Startup “In Case of”. Sein Unternehmen hat eine digitale, KI-gestützte Rechtsabteilung on demand für KMU entwickelt.

Rechtsfälle lassen sich für die Mandaten über eine Plattform digital abhandeln, das Rechtsgeschäfts erledigt allerdings ein Jurist im Hintergrund. “In Case of” möchte so einen zusätzlichen Vertriebskanal für Anwälte in ländlichen Regionen anbieten und zugleich die hohe Nachfrage nach Rechtsberatung im KMU-Segment abdecken.

“Firmen mit weniger als zehn Mitarbeiter haben ganz konkrete Bedürfnisse, da sie sich in der Regel keinen eigenen Inhouse-Juristen leisten können. Bei einem durchschnittlichen Rechtsberatungsaufwand von 15.000 Euro zahlt sich ein eigener Mitarbeiter, der dem Unternehmen 70.000 Euro im Jahr kostet einfach nicht aus”, so Kindler. Digitalisierung wird dahingehend enorme Abhilfe schaffen und der Schüssel zum Erfolg sein, um am Markt bestehen zu können. Grund zur Panik sieht er nicht.

Ausbildung, Zugang zum Recht und 24/7-Erreichbarkeit

Die Digitalisierung im Rechtsbereich, ist im Vergleich zu anderen Branchen, wie der Baubranche, erst sehr spät angekommen, so Kathrin Shahroozi von der Legal Tech Initiative Austria. Dabei handelt es sich um eine Plattform, die für Innovationen im Rechtsbereich sensibilisieren möchte.

Laut Shahroozi müsse sich auch die Ausbildung der Juristen ändern, da mit der zunehmenden Digitalisierung neue Skills gefragt werden. Die Nachfrage nach Juristen, die eine gewisse Affinität für IT-Themen und einen interdisziplinären Zugang haben, ist bereits jetzt schon groß. Die Digitalisierung im Rechtsbereich beurteilt sie durchaus positiv, da der “Zugang zum Recht” für Laien erheblich erleichtert wird. Als Beispiel führte sie das Einklagen von Flugverspätungen an.

Balog betonte, dass es trotz der zunehmenden Digitalisierung den Beruf des Anwalts in Zukunft noch immer geben wird. Wichtig sei es, dass die Branche lernt mit den digitalen Tools umzugehen. In diesem Zusammenhang verwies er nicht nur auf das technische Verständnis, sondern auch auf die sozialen Aneignung der Tools. Sie können nämlich nicht nur Erleichterungen mit sich bringen, sondern auch eine Belastung – Stichwort 24/7-Erreichbarkeit.

Projekt- und Wissensmanagement & Marketing

Ein Thema, das im Rahmen des Roundtables ausführlich diskutiert wurde, umfasste das Thema der Kommunikation – sowohl zwischen Anwalt und Mandaten, als auch zwischen den Mitarbeitern in der Rechtsanwaltskanzlei. Wie Rosenauer erläutert, kommen bei PHH Rechtsanwälte bereits seit einiger Zeit Tools zur Anwendung, um die interne Kommunikation effizienter zu gestalten. Dies betrifft laut Rosenauer insbesondere das Projekt- und Wissensmanagment. Das Onboarding von Fachgruppen neuen Mitarbeitern aber auch Kunden könnte dadurch erheblich erleichtert werden.

Digitale Tools können nicht die interne Kommunikation in der Rechtsanwaltskanzlei vereinfachen, sondern auch die Kommunikation mit den Mandaten. Ghobrial erläuterte, dass hierfür oftmals keine komplexen Tools nötig sind. So können die Mandaten von PHH-Rechtsanwälte über den Webauftritt mit den jeweiligen Anwälten umgehend in Kontakt treten und in verschlüsselten Chat-Applikationen sich über den Stand des Verfahrens persönlich informieren.

Ein Punkt der immer wichtiger wird, sei laut Ghobrial die Positionierung der Kanzlei am Markt. Die Positionierung zielt nicht mehr nur darauf ab, neue Kunden zu akquirieren, sondern auch talentierte Mitarbeiter für die eigene Rechtsanwaltskanzlei anzuwerben.


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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

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Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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