15.11.2021

Größte Legal Tech Konferenz startet am 16.11. mit über 1.200 Teilnehmer:innen

„Legal Tech für alle“ ist das Motto der heurigen Future-Law Legal Tech Konferenz, die morgen Dienstag, den 16. November, hybrid in Wien im Hotel Park Hyatt und digital veranstaltet wird. Digitale Tickets sind noch buchbar.
/artikel/legal-tech-konferenz-2021-ankuender
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Bei der eintägigen Konferenz stehen Digitalisierung und Recht im Fokus. Wie funktioniert die digitale Transformation der Rechtsbranche, welche Legal Tech Tools werden erfolgreich umgesetzt, wie können Mitarbeiter:innen eingebunden werden, welche organisatorischen Veränderungen müssen stattfinden und wie ändert sich unsere Einstellung.

Aber auch, nach welchen ethischen Kriterien sollte (Legal) Technology eingekauft werden? Was gilt es bei AI Tools zu beachten? Wie funktioniert das Antrainieren einer AI überhaupt?

120 Speaker:innen bei Legal Tech Konferenz

„Content is Queen ist unser Mantra und so bieten wir mit 120 echten Speaker:innen aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Universitäten, der Justiz etc. echte Digitalisierungs-Use-Cases und Erfahrungsaustausch sowie Zugang zu neuen (Legal) Tech Anbietern für echte Jurist:innen in echten Kanzleien, Rechtsabteilungen, der Justiz und Unternehmen“, so Gastgeberin Sophie Martinetz, Future-Law, über die ausverkaufte Konferenz.

Die LTK21 freut sich über Speaker:innen u.a. von OMV, STRABAG, Swarovski, WolfTheiss, Schönherr, LTHE, Migros, Bitpanda, AIT, Universität Wien, Erste Bank, EY, DLA Piper, Manz, LexisNexis, JurExpert, Swiss RE, Philips Speech und viele mehr.

Programm-Tipp der Redaktion:

Um 13:50 Uhr startet der Talk zum Thema „LTHE – Reality Check und Perspektive beim Einsatz von digitalen Tools“ Dabei gehen Experten der Frage nach, was bei Due Diligences aktuell möglich und was in Zukunft zu erwarten ist.

Mit am Panel sind Constantin Benes (Rechtsanwalt Schoenherr Attorneys At Law), Andrei Salajan (Legal Tech Beauftragter Schoenherr Attorneys At Law), David Pachernegg (Knowledge Management Herbst Kinsky Rechtsanwälte) und Stefan Artner (Partner DORDA Rechtsanwälte GmbH).

Mehr über den Legal Tech Hub Europe (LTHE) könnt ihr hier erfahren.

Die Veranstaltung findet unter der Einhaltung von strengen Covid 19 Regelungen live im Hotel Park Hyatt und voll digital statt – www.legaltech.future-law.at. Onsite-Tickets sind bereits ausverkauft, digitale Tickets sind allerdings noch buchbar.


Tipp der Redaktion: LegalTechs & Investments: Sophie Martinetz von Future-Law über die globale Finanzierungslandschaft

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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