30.10.2018

Legal Tech Hub Vienna: 7 Kanzleien starten gemeinsamen Accelerator

Die sieben Wiener Kanzleien Dorda, Eisenberger & Herzog, Herbst Kinsky, PHH Rechtsanwälte, Schönherr, SCWP Schindhelm und Wolf Theiss starten mit dem Legal Tech Hub Vienna (LTH Vienna) eine gemeinsame Digitalsierungs-Initiative für den Rechtsbereich.
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(c) Marlene Rahmann: Die Legal Tech Hub Vienna Founding Partner Christian Pindeus (Stefan Artner (Dorda), Gudrun Stangl (Schönherr), Phlipp Kinsky (Herbst Kinsky) und Sophie Martinetz (Future-Law 3.v.l.)

„Die Digitalisierung der Rechtspraxis bedeutet weit mehr als das eine oder andere IT-Programm einzusetzen. Legal Tech wird den Zugang zur Rechtsberatung mitunter revolutionieren. Der LTH Vienna will diese Ideen und Lösungen fördern, um notwendige digitale Innovationen zu ermöglichen“, sagt Stefan Artner, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Wiener Anwaltskanzlei Dorda. Die angesprochene Initiative Legal Tech Hub Vienna (LTH Vienna) wurde gestern von der Kanzlei gemeinsam mit sechs weiteren, Eisenberger & Herzog, Herbst Kinsky, PHH Rechtsanwälte, Schönherr, SCWP Schindhelm und Wolf Theiss präsentiert.

+++ Future-Law: Wie Technologie den Rechtsbereich verändert +++

Kanzleiübergreifend

Als kanzleiübergreifende Initiative sei der Legal Tech Hub Vienna bis dato einzigartig. „Kollaborationen und Austausch bei der Weiterentwicklung unserer digitalen Kompetenzen und Leistungen werden immer wichtiger. Der kanzleiübergreifende Aspekt des Legal Tech Hub Vienna ist das was uns hervorhebt. Wir ziehen dabei alle an einem Strang, um die Rechtsbranche für Rechtsdienstleister und Mandanten effizienter und zukunftssicher zu gestalten“, erklärt Gudrun Stangl, Partner & COO bei Schönherr. Erik Steger, Managing Partner Wolf Theiss, nennt konkrete Herausforderungen: „Unsere Kunden fragen verstärkt nach Lösungsansätzen mit einer stärkeren Vernetzung, wenn nicht gar Integration, in deren Systeme. Gleichzeitig ist der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, die man eben nur seinem Anwalt geben will, im Zeitalter der Digitalisierung wichtiger denn je“.

Die aktuelle Legal Tech Landscape Austria von Future-Law:

Future-Law LegalTech - Legal Tech Hub Vienna
(c) Future-Law:

„Pro-aktiv, Mandanten-orientiert und innovativ in die digitale Zukunft“

Kernziel der Initiative sei es, die Rechtsberatungsbranche pro-aktiv, Mandanten-orientiert und innovativ in die digitale Zukunft zu führen, heißt es in einem Communiqué. Konkret gehe es um kanzleiinterne Effizienzsteigerung, die Digitalisierung bestehender Prozesse, die Analyse und Umsetzung neuer automatisierter Prozesse und die Entwicklung digitaler Zusatzservices sowie neuer Geschäftsmodelle über die reine Rechtsberatung hinaus.

Legal Tech Hub Vienna mit eigenem Accelerator

Dazu will man auch mit Startups und KMU zusammenarbeiten – in Form eines Accelerators. Das Programm soll Anfang 2019 starten – Details würden noch bekanntgegeben. Ein weiterer Punkt auf der Agenda seien lokale und internationale Kooperationen. Es stünden dabei Interessensvertretungen, Universitäten und Fachhochschulen sowie bestehende und künftige Legal Hubs im Fokus. LTH Vienna werde auch an der Entwicklung von Standards für die gesamte Rechtsbranche über Forschungsaufträge, Diplomarbeiten und Partnerschaften mitwirken.

„Branchenfremde Technologien“ für neue Perspektiven

Entsprechend stünde man weiteren Kanzleien offen. „Wir müssen alle gemeinsam etwas für die Zukunftsfähigkeit und den nachhaltigen Erfolg unserer Branche tun. Auch branchenfremde Technologien, Methoden und Unternehmertum bringen neue Perspektiven in die Rechtsberatungsbranche“, sagt dazu Philipp Kinsky, Geschäftsführender Gesellschafter und Partner bei Herbst Kinsky. (PA/red)

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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