30.10.2018

Legal Tech Hub Vienna: 7 Kanzleien starten gemeinsamen Accelerator

Die sieben Wiener Kanzleien Dorda, Eisenberger & Herzog, Herbst Kinsky, PHH Rechtsanwälte, Schönherr, SCWP Schindhelm und Wolf Theiss starten mit dem Legal Tech Hub Vienna (LTH Vienna) eine gemeinsame Digitalsierungs-Initiative für den Rechtsbereich.
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(c) Marlene Rahmann: Die Legal Tech Hub Vienna Founding Partner Christian Pindeus (Stefan Artner (Dorda), Gudrun Stangl (Schönherr), Phlipp Kinsky (Herbst Kinsky) und Sophie Martinetz (Future-Law 3.v.l.)

„Die Digitalisierung der Rechtspraxis bedeutet weit mehr als das eine oder andere IT-Programm einzusetzen. Legal Tech wird den Zugang zur Rechtsberatung mitunter revolutionieren. Der LTH Vienna will diese Ideen und Lösungen fördern, um notwendige digitale Innovationen zu ermöglichen“, sagt Stefan Artner, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Wiener Anwaltskanzlei Dorda. Die angesprochene Initiative Legal Tech Hub Vienna (LTH Vienna) wurde gestern von der Kanzlei gemeinsam mit sechs weiteren, Eisenberger & Herzog, Herbst Kinsky, PHH Rechtsanwälte, Schönherr, SCWP Schindhelm und Wolf Theiss präsentiert.

+++ Future-Law: Wie Technologie den Rechtsbereich verändert +++

Kanzleiübergreifend

Als kanzleiübergreifende Initiative sei der Legal Tech Hub Vienna bis dato einzigartig. „Kollaborationen und Austausch bei der Weiterentwicklung unserer digitalen Kompetenzen und Leistungen werden immer wichtiger. Der kanzleiübergreifende Aspekt des Legal Tech Hub Vienna ist das was uns hervorhebt. Wir ziehen dabei alle an einem Strang, um die Rechtsbranche für Rechtsdienstleister und Mandanten effizienter und zukunftssicher zu gestalten“, erklärt Gudrun Stangl, Partner & COO bei Schönherr. Erik Steger, Managing Partner Wolf Theiss, nennt konkrete Herausforderungen: „Unsere Kunden fragen verstärkt nach Lösungsansätzen mit einer stärkeren Vernetzung, wenn nicht gar Integration, in deren Systeme. Gleichzeitig ist der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, die man eben nur seinem Anwalt geben will, im Zeitalter der Digitalisierung wichtiger denn je“.

Die aktuelle Legal Tech Landscape Austria von Future-Law:

Future-Law LegalTech - Legal Tech Hub Vienna
(c) Future-Law:

„Pro-aktiv, Mandanten-orientiert und innovativ in die digitale Zukunft“

Kernziel der Initiative sei es, die Rechtsberatungsbranche pro-aktiv, Mandanten-orientiert und innovativ in die digitale Zukunft zu führen, heißt es in einem Communiqué. Konkret gehe es um kanzleiinterne Effizienzsteigerung, die Digitalisierung bestehender Prozesse, die Analyse und Umsetzung neuer automatisierter Prozesse und die Entwicklung digitaler Zusatzservices sowie neuer Geschäftsmodelle über die reine Rechtsberatung hinaus.

Legal Tech Hub Vienna mit eigenem Accelerator

Dazu will man auch mit Startups und KMU zusammenarbeiten – in Form eines Accelerators. Das Programm soll Anfang 2019 starten – Details würden noch bekanntgegeben. Ein weiterer Punkt auf der Agenda seien lokale und internationale Kooperationen. Es stünden dabei Interessensvertretungen, Universitäten und Fachhochschulen sowie bestehende und künftige Legal Hubs im Fokus. LTH Vienna werde auch an der Entwicklung von Standards für die gesamte Rechtsbranche über Forschungsaufträge, Diplomarbeiten und Partnerschaften mitwirken.

„Branchenfremde Technologien“ für neue Perspektiven

Entsprechend stünde man weiteren Kanzleien offen. „Wir müssen alle gemeinsam etwas für die Zukunftsfähigkeit und den nachhaltigen Erfolg unserer Branche tun. Auch branchenfremde Technologien, Methoden und Unternehmertum bringen neue Perspektiven in die Rechtsberatungsbranche“, sagt dazu Philipp Kinsky, Geschäftsführender Gesellschafter und Partner bei Herbst Kinsky. (PA/red)

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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