10.12.2025
GASTBEITRAG

Legal Challenges im Corporate Venturing: Der Spagat zwischen Compliance und Agilität

Im Gastbeitrag im Rahmen der brutkasten-Serie "Corporate Venturing" beleuchten die AKELA-Gründungspartner Martin Kollar und Christiane Steurer rechtliche Fragen rund um Corporate-Venturing-Aktivitäten.
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Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA
Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELARaiffeisen Bank International AGUNIQA Insurance GroupMavie NextVERBUNDwhataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.

Corporate Venturing ist ein effektives Werkzeug, um Innovation und Agilität in großen Unternehmen wirksam zu fördern. Ob durch konzerninterne Inkubatoren, Minderheitsbeteiligungen, Joint Ventures, strategische Kooperationen oder auch Venture Clienting: Konzerne nutzen Startups zunehmend als externe Innovationsmotoren.

Gleichzeitig führt die enge Verzahnung zweier sehr unterschiedlicher Welten – große Corporates und junge Startups – auch zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die größten Herausforderungen liegen dabei in der strategischen Balance von Governance-Strukturen, dem Management von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Restriktionen, dem Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property oder IP), der Festlegung von Ausstiegs- und Bewertungsmechanismen, der Definition einer klaren Strategie sowie insgesamt einer soliden Vertragsstruktur.

Im Folgenden wollen wir die zentralen rechtlichen Spannungsfelder kurz analysieren:

1. Governance und Mitspracherechte, oder: Die Kunst der negativen Kontrolle

Eine der meistdiskutierten Fragen bei der Strukturierung von Corporate Ventures betrifft den Grad an Governance, Reporting und Kontrolle, der implementiert wird. Corporate-Investoren wollen ausreichend Einblick und Mitspracherechte, um ihre strategischen Ziele zu sichern. Das Risiko: Wer zu tief in das operative Geschäft eingreift, rutscht in eine faktische Kontrolle und behindert damit möglicherweise auch die Agilität, die für Innovationen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Risiken:

  • Konsolidierungsrisiko: Zu starke Eingriffe können zur Pflicht führen, das Startup in den Konzernabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung nach IFRS/GB), was oft nicht gewünscht ist; darüber hinaus entfällt in diesem Fall auch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nach § 67a EStG.
  • Haftungsdurchgriff: Faktische Konzernierung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Muttergesellschaft nach sich ziehen.
  • Agilitätsverlust: Startups benötigen schnelle Entscheidungswege für strategische Neuausrichtungen (Pivot). Schwerfällige Corporate-Governance-Strukturen wirken hier oft als Bremse.

Lösungsansatz: Die Gestaltung von präzisen Veto-Rechten (negative Kontrolle) statt operativer Mitsprache. Diese sollten sich auf fundamentale Entscheidungen beschränken (z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, außergewöhnliche Geschäfte), ohne das Tagesgeschäft und die Innovationskraft des Startups zu lähmen.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Umgang mit sensiblen Daten

Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn Corporate VCs in Unternehmen investieren, die technologisch oder marktseitig an das eigene Kerngeschäft angrenzen oder gar Wettbewerber sind:

  • Informationsaustausch & Gun Jumping: Der Austausch von strategischen Daten (Preise, Kunden, Roadmap) muss strikt reguliert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Clean-Team-Strukturen und definierte Datenräume sind dabei essenziell.
  • Fusionskontrolle (Merger Control): Auch Minderheitsbeteiligungen können anmeldepflichtig sein, wenn „Kontrolle“ erlangt wird. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt bzw. übersehen. Die Merger Control kann – abhängig von der Beteiligungsstruktur – auch bei Startups mit sehr geringen Umsätzen anwendbar sein. Nachdem die Strafen in diesem Bereich exorbitant hoch sind, ist gerade in diesem Bereich höchste Vorsicht geboten.

3. IP-Rechte und Know-how-Schutz: Wem gehört die Innovation?

Das geistige Eigentum (IP) ist häufig das wesentliche Asset eines Startups. Corporates wollen dieses Know-how verstehen und nutzen, dürfen das Startup dabei aber nicht aushöhlen:

  • Background vs Foreground IP: Es muss klar geregelt sein, welche IP dem Startup zuzurechnen ist (Background) und wem die Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen (Foreground) zustehen.
  • Lizenzmodelle: Corporates wollen Zugriff zur IP ihrer Startups. Dabei können insbesondere nicht-exklusive Lizenzen der goldene Mittelweg sein, um die Bewertung des Startups nicht zu untergraben.
  • Open-Source-Software (OSS): Startups, die OSS nutzen, können für Konzerne durch Copyleft-Effekte (Verpflichtung zur Offenlegung des eigenen Quellcodes) problematisch werden. Eine IP-Due-Diligence und klare OSS-Policies sind daher unverzichtbar.

4. Exit-Regelungen und Bewertungsfragen

Während klassische Risikokapital-Investoren (VCs) einen klaren Renditefokus und einen mittelfristigen Exit an den Meistbietenden als Zielvorgabe haben, verfolgen Corporate-Investoren oft strategische Ziele (z.B. spätere Übernahme oder Technologiezugriff):

  • Strategische Klauseln: Liquidation Preferences und Anti-Dilution-Klauseln müssen der strategischen Ausrichtung entsprechen und mit der mittel- und langfristigen Strategie der Shareholder kompatibel sein.
  • Interessenkonflikt beim Exit: Wenn das Corporate selbst als potenzieller Käufer auftritt, etwa über eine Call Option oder ein Vorkaufsrecht, kann es zu Konflikten bei der Bewertung des Startups kommen.
  • Transparenz: Bewertungsverfahren müssen im Vorfeld transparent definiert werden, um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

5. Compliance und Regulatorik: „Culture Clash“ im Paragrafendschungel

Startups leben von Trial-and-Error, Corporates dagegen von Null-Fehler-Toleranz. Wenn diese Welten aufeinanderprallen, entstehen Spannungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Nutzt der Konzern Kundendaten des Startups für Pilotprojekte, müssen komplexe datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV, Joint Controller) getroffen werden.
  • Lieferketten und ESG: Konzerne müssen oft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards (z.B. ESG-Reporting) sicherstellen. Startups sind hiermit administrativ oft überfordert. Die Herausforderung liegt im Aufbau proportionaler Compliance-Strukturen, die das Startup professionalisieren, ohne es in administrativem Aufwand zu ersticken.

6. Klare Strategie und Vertragsstruktur

Corporate Venture-Strukturen verbinden regelmäßig Finanzierungs- und Kooperationsaspekte. Ein Deal umfasst meist mehrere Verträge: Investment Agreement (IA), Shareholders’ Agreement (SHA) und Commercial Agreements (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge):

  • Klare Strategie: Innovation Hubs und operative Business Units von Konzernen haben oft unterschiedliche Zeithorizonte. Die Interessen der internen Stakeholder müssen harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass Corporate Ventures im Gefüge klare Vorgaben haben und diese auch erreichen können.
  • Klare Vertragsstruktur: Die Strategie muss sich auch im rechtlichen Setup widerspiegeln. Was passiert mit der Lizenz, wenn das Corporate seine Anteile verkauft? Was passiert mit dem Investment, wenn die Kooperation scheitert? Für solche Fälle müssen entsprechende Mechanismen vertraglich vorgesehen sein.

Fazit

Corporate Venturing entfaltet sein Innovationspotenzial nur dann, wenn Corporates sowohl die rechtlich neuralgischen Punkte beherrschen als auch eine konsistente, langfristig ausgerichtete Strategie verfolgen. Dabei dürfen die zentralen Spannungsfelder nicht als voneinander getrennte Einzelfragen betrachtet werden, sondern müssen als kommunizierende Gefäße eines Gesamtsystems verstanden werden – rechtlich, strategisch und organisatorisch miteinander verflochten. Nur so entsteht ein Setup, das Innovation ermöglicht, ohne Kontrolle oder Sicherheit zu verlieren.

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Fünf der RBI Global FinTech Scouts gaben uns Einblicke in die aktuellen globalen FinTech-Trends (vl.): Vel Vasic, Aditi Subbarao, Ken Thomas, Scarlett Sieber und Nnanna Ijezie | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Die große Stärke des Programms ist Neugier. Es geht darum, das Beste aus der ganzen Welt zusammenzutragen und dann zu nutzen“, sagt Aditi Subbarao, Enterprise Account Director beim US-AI-Data-Cloud-Anbieter Snowflake, im Gespräch mit brutkasten. Sie spricht über das Global FinTech-Scouts Program der Raiffeisen Bank International (RBI), für das sie seit dem Start vergangenes Jahr als Expertin fungiert. Ziel ist es, die wichtigsten Erkenntnisse im FinTech-Bereich von globalen Top-Expert:innen zusammenzutragen und für die gesamte RBI-Gruppe – und damit im ganzen CEE-Raum – nutzbar zu machen.

Im Mai holte die RBI ihre „Scouts“ wieder nach Wien. Brutkasten war vor Ort und bat fünf der Expert:innen, darunter auch Subbarao um ihre Einschätzung zu den aktuell wichtigsten FinTech-Trends.

1. KI-Agenten und die notwendige Datenstrategie

KI-Agenten seien aktuell wenig überraschend das dominierende Thema in den Führungsetagen der Finanzwelt, erklärt Aditi Subbarao. Dabei gehe es um die effiziente und sichere Umsetzung. Und diese sei an strenge technologische Voraussetzungen geknüpft: „Ohne eine solide Datenstrategie gibt es keine KI-Strategie. Unternehmen werden von KI-Agenten nicht profitieren, solange ihre zugrunde liegenden Daten nicht robust und KI-fähig sind“.

Zusätzlich zur Datenqualität sei die Sicherheit der Systeme entscheidend. Subbarao warnt vor unregulierten Modellen: „Selbst bei einer optimalen Datenbasis können ohne sichere, regulierte KI-Agenten mit angemessenen Leitplanken nicht die zuverlässigen und richtlinienkonformen Ergebnisse erzielt werden, die man für seine Kunden will“.

2. Web3 und Payments wachsen zusammen

Ein grundlegender Wandel vollzieht sich auch in der Infrastruktur digitaler Transaktionen, erklärt Vel Vasic, CEO des in Singapur ansässigen FinTech-Venture-Studios OTLRS. Er beobachtet eine zunehmende Verschmelzung etablierter Systeme: „Wir erleben derzeit, wie der traditionelle Zahlungsverkehr und Web3, die früher völlig getrennte Welten waren, konvergieren“.

Die Integration gehe dabei in beide Richtungen. „Zahlreiche Anbieter digitaler Vermögenswerte betrachten den Zahlungsverkehr mittlerweile als zentralen Bestandteil der Customer Journey“, führt Vasic aus. Er prognostiziert für die Branche eine weitreichende Veränderung: „In den kommenden zehn Jahren wird sich dies in Kombination mit künstlicher Intelligenz zu einem nahtlosen Omnichannel-Erlebnis für digitale Zahlungen entwickeln“.

3. Identitätsprüfung im Zeitalter von KI-Betrug

Die schnelle Verbreitung von künstlicher Intelligenz bringt auch neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit mit sich. Für Scarlett Sieber, Chief Strategy and Growth Officer beim New Yorker FinTech-Konferenzveranstalter Money20/20, rücken defensive Strategien in den Fokus. „Mein Hauptinteresse gilt der Rolle von Betrug und Identitätsprüfung im Kontext von künstlicher Intelligenz“, erklärt Sieber.

Sie sieht dabei einen direkten Zusammenhang zwischen technologischer Entwicklung und Cyber-Kriminalität: „Mit dem Aufstieg der KI verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg von Betrugsfällen. Infolgedessen spielt die eindeutige Identitätsfeststellung eine wichtigere Rolle als jemals zuvor“.

4. Hyperpersonalisierung durch „Context Pulling“

Im Bereich der Kundenbindung verändert sich die Art und Weise, wie Finanzprodukte angeboten werden, erklärt Ken Thomas, Principal beim Londoner VC BackFuture. Er identifiziert einen Wandel in der Kundenansprache: „Der übergreifende Trend, den ich derzeit beobachte, ist die Hyperpersonalisierung und deren Wechselwirkung mit Banking“.

Die Strategie wandelt sich von traditionellen Marketingmethoden hin zu einer situativen Ansprache: „Wir nennen das ‚Context Pulling‘ anstelle von ‚Product Push‘. Anstatt eine statische Menge an Rewards anzubieten, geht es nun vielmehr darum, den Kunden die richtigen Rewards zur exakt richtigen Zeit zukommen zu lassen, um so die Interaktion und das Engagement zu steigern“.

5. Besserer Zugang zum US-Dollar

Nnanna Ijezie, Product Manager bei Booking.com in Amsterdam, sieht eine starke Nachfrage im Fremdwährungsbereich: „Wir beobachten weltweit einen wachsenden Zugang zum US-Dollar“.
Dieser Trend wird maßgeblich von neuen Marktteilnehmern getrieben. „Startups, FinTechs und Banken arbeiten daran, immer mehr Menschen einen einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Zugang zu dieser Währung zu ermöglichen“, so Ijezie.

Dabei kommen auch neue Technologien zum Einsatz: „Eine der populärsten Methoden, über die derzeit alle sprechen, sind Stablecoins, doch das zugrunde liegende Bedürfnis bleibt, der breiten Masse einen effizienteren Zugang zum US-Dollar zu verschaffen“.

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