10.12.2025
GASTBEITRAG

Legal Challenges im Corporate Venturing: Der Spagat zwischen Compliance und Agilität

Im Gastbeitrag im Rahmen der brutkasten-Serie "Corporate Venturing" beleuchten die AKELA-Gründungspartner Martin Kollar und Christiane Steurer rechtliche Fragen rund um Corporate-Venturing-Aktivitäten.
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Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA
Martin Kollar und Christiane Steurer sind Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei AKELA | (c) AKELA

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELARaiffeisen Bank International AGUNIQA Insurance GroupMavie NextVERBUNDwhataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.

Corporate Venturing ist ein effektives Werkzeug, um Innovation und Agilität in großen Unternehmen wirksam zu fördern. Ob durch konzerninterne Inkubatoren, Minderheitsbeteiligungen, Joint Ventures, strategische Kooperationen oder auch Venture Clienting: Konzerne nutzen Startups zunehmend als externe Innovationsmotoren.

Gleichzeitig führt die enge Verzahnung zweier sehr unterschiedlicher Welten – große Corporates und junge Startups – auch zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die größten Herausforderungen liegen dabei in der strategischen Balance von Governance-Strukturen, dem Management von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Restriktionen, dem Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property oder IP), der Festlegung von Ausstiegs- und Bewertungsmechanismen, der Definition einer klaren Strategie sowie insgesamt einer soliden Vertragsstruktur.

Im Folgenden wollen wir die zentralen rechtlichen Spannungsfelder kurz analysieren:

1. Governance und Mitspracherechte, oder: Die Kunst der negativen Kontrolle

Eine der meistdiskutierten Fragen bei der Strukturierung von Corporate Ventures betrifft den Grad an Governance, Reporting und Kontrolle, der implementiert wird. Corporate-Investoren wollen ausreichend Einblick und Mitspracherechte, um ihre strategischen Ziele zu sichern. Das Risiko: Wer zu tief in das operative Geschäft eingreift, rutscht in eine faktische Kontrolle und behindert damit möglicherweise auch die Agilität, die für Innovationen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Risiken:

  • Konsolidierungsrisiko: Zu starke Eingriffe können zur Pflicht führen, das Startup in den Konzernabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung nach IFRS/GB), was oft nicht gewünscht ist; darüber hinaus entfällt in diesem Fall auch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nach § 67a EStG.
  • Haftungsdurchgriff: Faktische Konzernierung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Muttergesellschaft nach sich ziehen.
  • Agilitätsverlust: Startups benötigen schnelle Entscheidungswege für strategische Neuausrichtungen (Pivot). Schwerfällige Corporate-Governance-Strukturen wirken hier oft als Bremse.

Lösungsansatz: Die Gestaltung von präzisen Veto-Rechten (negative Kontrolle) statt operativer Mitsprache. Diese sollten sich auf fundamentale Entscheidungen beschränken (z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, außergewöhnliche Geschäfte), ohne das Tagesgeschäft und die Innovationskraft des Startups zu lähmen.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Umgang mit sensiblen Daten

Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn Corporate VCs in Unternehmen investieren, die technologisch oder marktseitig an das eigene Kerngeschäft angrenzen oder gar Wettbewerber sind:

  • Informationsaustausch & Gun Jumping: Der Austausch von strategischen Daten (Preise, Kunden, Roadmap) muss strikt reguliert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Clean-Team-Strukturen und definierte Datenräume sind dabei essenziell.
  • Fusionskontrolle (Merger Control): Auch Minderheitsbeteiligungen können anmeldepflichtig sein, wenn „Kontrolle“ erlangt wird. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt bzw. übersehen. Die Merger Control kann – abhängig von der Beteiligungsstruktur – auch bei Startups mit sehr geringen Umsätzen anwendbar sein. Nachdem die Strafen in diesem Bereich exorbitant hoch sind, ist gerade in diesem Bereich höchste Vorsicht geboten.

3. IP-Rechte und Know-how-Schutz: Wem gehört die Innovation?

Das geistige Eigentum (IP) ist häufig das wesentliche Asset eines Startups. Corporates wollen dieses Know-how verstehen und nutzen, dürfen das Startup dabei aber nicht aushöhlen:

  • Background vs Foreground IP: Es muss klar geregelt sein, welche IP dem Startup zuzurechnen ist (Background) und wem die Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen (Foreground) zustehen.
  • Lizenzmodelle: Corporates wollen Zugriff zur IP ihrer Startups. Dabei können insbesondere nicht-exklusive Lizenzen der goldene Mittelweg sein, um die Bewertung des Startups nicht zu untergraben.
  • Open-Source-Software (OSS): Startups, die OSS nutzen, können für Konzerne durch Copyleft-Effekte (Verpflichtung zur Offenlegung des eigenen Quellcodes) problematisch werden. Eine IP-Due-Diligence und klare OSS-Policies sind daher unverzichtbar.

4. Exit-Regelungen und Bewertungsfragen

Während klassische Risikokapital-Investoren (VCs) einen klaren Renditefokus und einen mittelfristigen Exit an den Meistbietenden als Zielvorgabe haben, verfolgen Corporate-Investoren oft strategische Ziele (z.B. spätere Übernahme oder Technologiezugriff):

  • Strategische Klauseln: Liquidation Preferences und Anti-Dilution-Klauseln müssen der strategischen Ausrichtung entsprechen und mit der mittel- und langfristigen Strategie der Shareholder kompatibel sein.
  • Interessenkonflikt beim Exit: Wenn das Corporate selbst als potenzieller Käufer auftritt, etwa über eine Call Option oder ein Vorkaufsrecht, kann es zu Konflikten bei der Bewertung des Startups kommen.
  • Transparenz: Bewertungsverfahren müssen im Vorfeld transparent definiert werden, um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

5. Compliance und Regulatorik: „Culture Clash“ im Paragrafendschungel

Startups leben von Trial-and-Error, Corporates dagegen von Null-Fehler-Toleranz. Wenn diese Welten aufeinanderprallen, entstehen Spannungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Nutzt der Konzern Kundendaten des Startups für Pilotprojekte, müssen komplexe datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV, Joint Controller) getroffen werden.
  • Lieferketten und ESG: Konzerne müssen oft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards (z.B. ESG-Reporting) sicherstellen. Startups sind hiermit administrativ oft überfordert. Die Herausforderung liegt im Aufbau proportionaler Compliance-Strukturen, die das Startup professionalisieren, ohne es in administrativem Aufwand zu ersticken.

6. Klare Strategie und Vertragsstruktur

Corporate Venture-Strukturen verbinden regelmäßig Finanzierungs- und Kooperationsaspekte. Ein Deal umfasst meist mehrere Verträge: Investment Agreement (IA), Shareholders’ Agreement (SHA) und Commercial Agreements (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge):

  • Klare Strategie: Innovation Hubs und operative Business Units von Konzernen haben oft unterschiedliche Zeithorizonte. Die Interessen der internen Stakeholder müssen harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass Corporate Ventures im Gefüge klare Vorgaben haben und diese auch erreichen können.
  • Klare Vertragsstruktur: Die Strategie muss sich auch im rechtlichen Setup widerspiegeln. Was passiert mit der Lizenz, wenn das Corporate seine Anteile verkauft? Was passiert mit dem Investment, wenn die Kooperation scheitert? Für solche Fälle müssen entsprechende Mechanismen vertraglich vorgesehen sein.

Fazit

Corporate Venturing entfaltet sein Innovationspotenzial nur dann, wenn Corporates sowohl die rechtlich neuralgischen Punkte beherrschen als auch eine konsistente, langfristig ausgerichtete Strategie verfolgen. Dabei dürfen die zentralen Spannungsfelder nicht als voneinander getrennte Einzelfragen betrachtet werden, sondern müssen als kommunizierende Gefäße eines Gesamtsystems verstanden werden – rechtlich, strategisch und organisatorisch miteinander verflochten. Nur so entsteht ein Setup, das Innovation ermöglicht, ohne Kontrolle oder Sicherheit zu verlieren.

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Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro, mit Gender Bonus bis zu 90 Prozent

GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

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  • Bereits erfolgte Seed-Investition
  • Funktionierender Prototyp bzw. MVP
  • Einzigartiges Produkt oder Lösung
  • Gründung innerhalb der letzten sieben Jahre (kein hartes K.o.-Kriterium)
  • Konkretes Interesse an Internationalisierung mit Fokus auf Asien und an Vernetzung mit relevanten Stakeholdern

Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
E [email protected] | [email protected]

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