23.01.2026
PERSONALIE

Leftshift-One-Gründer Patrick Ratheiser wird Head of AI bei EY Österreich

EY holt mit Patrick Ratheiser, Co-Founder und ehemaliger CEO des österreichischen KI-Startups Leftshift One, einen heimischen KI-Experten an Bord. Wir haben mit Ratheiser sowie mit Susanne Zach, Leiterin AI & Data bei EY Österreich, über die Hintergründe gesprochen.
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Patrick Ratheiser, Head of AI bei EY Österreich | (c) Patrick Ratheiser

Bereits im Herbst 2025 hatte Patrick Ratheiser angekündigt, sich aus dem operativen Geschäft des KI-Startups Leftshift One zurückzuziehen. Damals übergab der Co-Founder und CEO die Geschäftsführung an Stefan Horn und blieb als Gesellschafter an Bord (brutkasten berichtete). Nun gibt es größere Neuigkeiten: Ratheiser dockt bei EY Österreich an und übernimmt dort die Rolle des Head of AI.

Ratheiser begleitete über 170 KI-Projekte

Ratheiser bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung im KI- und Technologiebereich mit. Bei Leftshift One begleitete er über 170 KI-Projekte in Industrie, Finance und Operations. Vor der Gründung von Leftshift One war er unter anderem als Projektmanager und Agile Coach bei BearingPoint tätig, wo er Software- und Transformationsprojekte in internationalen Organisationen verantwortete.

Diese Erfahrung in Sachen „Umsetzungskompetenz“ möchte er nun bei EY einbringen. „Viele Unternehmen haben heute beeindruckende Proof of Concepts, aber zu wenige produktive KI-Systeme mit messbarem Business Impact“, sagt Ratheiser. Der Grund liege selten an der Technologie selbst, sondern an der Umsetzung. „Ein POC ist schnell gebaut. Der produktive Betrieb ist aber deutlich komplexer – mit Skalierung, Security, Operations und tausenden Nutzern.“

Investitionen in KI

EY investiert laut eigenen Angaben weltweit jährlich über eine Milliarde US-Dollar in AI-First-Plattformen und -Produkte. Dazu zählen unter anderem KI-gestützte Audit-Tools, autonome KI-Agenten sowie mehr als 100 interne Anwendungen. Weltweit arbeiten inzwischen mehr als 15.000 Mitarbeitende an KI-bezogenen Projekten – von Finanz- und HR-Transformationen über Cybersecurity bis hin zu automatisierten Reporting- und Governance-Systemen.

„Wir investieren gezielt in Know-how, Tools und interdisziplinäre Teams, um KI verantwortungsvoll und wirksam in die Unternehmenspraxis zu bringen“, sagt Susanne Zach, Leiterin AI & Data bei EY Österreich. „Mit Patrick Ratheiser gewinnen wir einen erfahrenen Gestalter, der Strategie und Umsetzung konsequent zusammenführt.“

Susanne Zach, Leiterin AI & Data bei EY Österreich | (c) EY/Häusler

AI Literacy als Schlüsselfaktor

Ein zentrales Thema für Ratheiser ist der Kompetenzaufbau. „AI Literacy bedeutet nicht nur ein Grundverständnis von KI“, so der neue Head of AI bei EY Österreich. „Es geht darum, Organisationen so aufzustellen, dass sie diese Technologie sinnvoll und eigenständig weiterentwickeln können.“ Der Bedarf sei groß, Schulungen blieben aber oft oberflächlich.

Warum aber bleiben so viele KI-Projekte in der Pilotphase stecken? Laut Zach liegt das häufig an strukturellen Defiziten. „Oft werden zahlreiche POCs gestartet, ohne parallel die organisatorischen Grundlagen zu schaffen. Dann landen viele dieser Projekte im sogenannten POC-Friedhof.“ Es fehle an klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und an konsequenter Change-Begleitung.

EY möchte hier als „Client Zero“ vorangehen. Mit einer eigenen Company-GPT-Lösung, Copilot-Rollouts und internen KI-Communities soll sichergestellt werden, dass neue Tools nicht nur eingeführt, sondern auch genutzt werden. „Enablement ist entscheidend“, sagt Zach. „Sonst werden KI-Lösungen ausgerollt und am Ende nicht genutzt.“


Patrick Ratheiser in der brutkasten-Serie „No Hype KI“ (Dezember 2025):

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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