22.04.2022

Leftshift One: Grazer KI-Startup verbessert Qualitätskontrolle bei einem Pharmariesen

Leftshift One hat ein KI-Betriebssystem entwickelt, das nun in der Qualitätskontrolle von Fresenius Kabi zum Einsatz kommt.
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Leftshift One-Vice President Stefan Schmidhofer, Leftshift One-CEO Patrick Ratheiser, Fresenius Kabi-Innovationsleiter Christoph Köth und Leftshift One-CTO Christian Weber © David Wiestner
Leftshift One-Vice President Stefan Schmidhofer, Leftshift One-CEO Patrick Ratheiser, Fresenius Kabi-Innovationsleiter Christoph Köth und Leftshift One-CTO Christian Weber © David Wiestner

Das Grazer KI-Startup Leftshift One hat einen großen Deal mit dem internationalen Pharmariesen Fresenius Kabi gelandet. Eine KI-Lösung des Startups kommt in der Qualitätskontrolle in der Arzneimittelproduktion zum Einsatz. Zunächst wird der neue Ansatz in einem Pilotprojekt im Grazer Werk des Pharmakonzerns eingesetzt – dort werden jährlich 100 Millionen Arzneimittel wie Anästhetika, Analgetika und Antibiotika produziert. In der Pharmaproduktion darf es zu keinen Abweichungen in geplanten Abläufen kommen und sollte es doch passieren, muss genau geprüft und fallweise eine ganze Charge vernichtet werden. Dafür ist eine gute Dokumentation wichtig, die in dem Werk bisher ausschließlich von Mitarbeiter:innen übernommen wird – in dem Pilotprojekt kommt ihnen nun eine Künstliche Intelligenz zur Hilfe.

Leftshift One ermöglicht Zusammenarbeit KI-Mensch

„Mit Hilfe der KI wollen wir sicherstellen, dass die Informationen zur Analyse einer Abweichung ausreichend und vollständig sind – unabhängig von Parametern wie dem dokumentierenden Mitarbeiter oder der Tageszeit“, erklärt Fresenius Kabi Austria-Innovationsleiter Christoph Köth. Die KI baut dabei auf der Dokumentation der Mitarbeiter:innen auf: „Unsere Technologie ist in der Lage, die textliche Beschreibung des Mitarbeiters zu analysieren und einzuordnen. Dadurch werden aus bislang unstrukturierten Texten vergleichbare Datensätze“, erklärt Patrick Ratheiser, Geschäftsführer von Leftshift One. Daraus ergeben sich Empfehlungen, die den Qualitätsexpert:innen die Entscheidung erleichtern sollen, wie mit den Planabweichungen umzugehen ist.

Leftshift One rund um CEO Patrick Ratheiser wurde 2017 gegründet und hat seither einen steilen Erfolgsweg geschafft. 2019 holte sich das Grazer KI-Startup ein zwei Millionen Euro-Investment von eQventure, Hermann Hauser, FFG und aws. 2020 folgte eine aws-Förderung und der Start der Entwicklung eines AI-Betriebssystems. Das AIOS getaufte System kommt auch im Fall Fresenius Kabi zum Einsatz und ermöglicht die rasche Umsetzung von KI-Anwendungen. „Mit Hilfe unserer Technologie können wir branchenübergreifend Unternehmen innerhalb weniger Wochen erste Lösungen anbieten. Wichtig ist, dass das jeweilige Domänen-Know-how mit unserer Datenexpertise verknüpft werden muss – und der Mensch im Mittelpunkt bleibt. Das gilt ganz besonders in diesem Projekt, da die Vorab-Klassifizierung der KI für den jeweiligen Anwender nachvollziehbar, transparent und erklärbar sein müssen“, betont Ratheiser. Denn erst die Symbiose aus Mensch und Maschine würde die Anwendung von KI sinnvoll machen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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