10.03.2020

Leftshift One erhält 200.000 Euro von aws für Datenschutzprojekt

Cloud-Technologie ohne Cloud nutzen - das ist das Versprechen hinter der AI-Technologie von Leftshift One, die mit einer AWS-Förderung weiterentwickelt wird.
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Christian Weber (l.) und Patrick Ratheiser. von LKeftshift One.
Christian Weber (l.) und Patrick Ratheiser. von LKeftshift One. (C) Luef

Das auf AI-Lösungen fokussierte Startup Leftshift One hat eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro von der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten. Mit dem frischen Kapital intensivieren die steirischen Grüner die Weiterentwicklung ihrer KI-Plattform, die europaweit eine datensichere und ethische Alternative zum Mitbewerb darstellen soll.

Datenschutz ohne Cloud – dank AI

Basis für dieses Projekt ist “G.A.I.A.”: die von Leftshift One entwickelte Plattform für den Einsatz unterschiedlicher Werkzeuge von künstlicher Intelligenz vereint kognitive Fähigkeiten wie Texte verstehen, Bilder erkennen, Sprache in Text verwandeln oder Emotionen aus Daten herauslesen – ohne die sonst in der Branche übliche Datenkraken auszufahren. Die Daten werden nicht nach Dublin oder Cupertino weitergegeben, sondern verbleiben zu 100 Prozent im Unternehmen, betont CTO Christian Weber.

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Denn die Software kann laut LeftShift One direkt auf der hauseigenen Infrastruktur genutzt werden – die jeweiligen Betriebe machen sich somit unabhängig von gängigen Cloud-Anbietern. Darüber hinaus werden die Daten über alle Übertragungsstationen hinweg verschlüsselt, sagt Weber: “Das erlaubt eine datensichere Kommunikation – ein für uns internationales Alleinstellungsmerkmal. Denn etwa in den USA füttern die Daten häufig das zu Grunde liegende Geschäftsmodell.”

Neue Anwendungen mit AWS-Förderung

Dank der 200.000 Euro schweren AWS-Förderung sollen nun zahlreiche neue Anwendungen entstehen: Sensible Daten von Industriebetrieben können etwa sicher verarbeitet werden – selbst bei der Nutzung von Smartphones, wie Leftshift One-CEO Patrick Ratheiser betont. “Know-how rund um Anlagen, digitale Anleitungen und selbst die firmeninterne Kommunikation kann über unsere Services abgewickelt werden”, sagt er: “Auf lange Sicht muss es das Ziel sein, dass die künstliche Intelligenz automatisiert eine effiziente, generische Lösung findet – und das unter den ethisch richtigen Rahmenbedingungen. Diesen höchst ethischen Aspekt hat Leftshift One nicht nur berücksichtigt, sondern beherzigt.” Die Letztentscheidung soll bei der Anwendung der AI aber stets beim Menschen liegen.

Positiv angetan ist man von der Lösung auch bei der AWS.  “Als Förderbank des Bundes unterstützt die aws innovative Unternehmen mit geförderten Krediten, Garantien, Zuschüssen, Eigenkapital und Coaching. Es freut uns, Leftshift One nun bei einem Wachstumssprung in diesem spannenden Themenbereich begleiten zu dürfen”, sagt Matthias Reisinger, aws-Abteilungsleiter für Kreativwirtschaft und Entrepreneurship.  

Coronavirus bremste die Show von Leftshift One

Bereits im Vorfeld des Mobile World Congress hatte LeftShift One mit punktuellen Ankündigungen die Aufmerksamkeit diverser Branchenplayer auf sich ziehen können. Dann sorgte jedoch das Coronavirus für eine Absage des Branchenevents – weshalb die Präsentation in Barcelona ausblieb.

Das Interesse potenzieller Kunden und Partner an der Lösung ist aber dennoch nicht ausgeblieben, wie Ratheiser betont: “Die avisierten Termine nehmen wir aktuell eben persönlich in den Unternehmen vor Ort wahr – oder in Graz.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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  • Die Daten werden dank einer AI-Lösung nicht nach Dublin oder Cupertino weitergegeben, sondern verbleiben zu 100 Prozent im Unternehmen, betont CTO Christian Weber.
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