05.02.2025
ÜBERNAHME

LeaseMyBike geht an Münchner Green Mobility Holding

Das OÖ-Startup LeaseMyBike wird von der Münchner Green Mobility Holding (GMH) übernommen. Gründer Mayrhofer bleibt in der Geschäftsführung.
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Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike
Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike

Das OÖ-Startup LeaseMyBike, das im Oktober 2021 von Gerhard Mayrhofer als Dienstradanbieter gegründet wurde, wird nun von der Green Mobility Holding (GMH) übernommen. Die Pinoma Holding, die Muttergesellschaft von LeaseMyBike, wird nun im Rahmen der Transaktion zu 100 Prozent übernommen.

LeaseMyBike bleibt als Marke bestehen

Unter der Pinoma Holding sind neben LeaseMyBike auch die hauseigene Versicherungsagentur Pinoma Protection sowie der Gebrauchtradhandel e-action gebündelt.

Mayrhofer ist fortan als Minderheitsgesellschafter an der Gesamtgruppe der Green Mobility Holding beteiligt und wird gemeinsam mit seiner Ehefrau Ann-Kathrin Mayrhofer die Geschäftsführung von LeaseMyBike weiterführen. LeaseMyBike wird als Marke bestehen bleiben, Mayrhofer soll dessen Marktposition in Österreich weiter ausbauen.

Zusammenschluss unterstützt Vorhaben

Gegründet wurde LeaseMyBike 2021 aus „dem Umfeld eines selbstständigen Fahrradhandels“ heraus. Das Geschäftsmodell sollte lokale Identität sowie einen kundenorientierten Prozess vereinen, wie LeaseMyBike in einer Aussendung schreibt. „Der jetzige Zusammenschluss mit der Green Mobility Holding unterstützt das Vorhaben der langfristigen Marktführerschaft bei gleichzeitigem Aufrechterhalt der österreichischen Wurzeln“, so das Startup.

„Dieser Zusammenschluss bietet uns einen enormen Mehrwert für die Zukunft“, ergänzt Mayrhofer. „Im Verbund mit GMH können wir nicht nur unsere international tätigen Unternehmen noch besser bedienen, sondern unsere bekannte Wachstumsgeschwindigkeit auch auf die jüngsten Geschäftsfelder übertragen.“

Green Mobility Holding will Mehrwert schaffen

„Wir stehen bereits seit dem ersten Geschäftsjahr von LeaseMyBike in einem partnerschaftlichen Austausch auf Augenhöhe“, sagt Maximilian Acht, CEO der GMH. Die „gründergeführten Strukturen und der Innovationsgeist des Teams passen hervorragend zu unserer international expandierenden Firmengruppe“, heißt es in einer Aussendung des Käuferunternehmens.

Indes begrüße man in den kommenden Monaten grenzüberschreitende Zusammenarbeit, was „insbesondere für unsere Kunden und Partner erhebliche Mehrwerte schaffen“ soll, so die GMH. Der Private Equity-Investor Rivean Capital übernahm zuletzt die Mehrheit an der Münchner Holding.

Internationalisierung im Fokus

Die Käufergruppe GMH sieht sich als technologiebasierte (E-)Bike-Leasing-Gruppe, die Unternehmen und deren Belegschaft Fahrrad-Leasing-Dienstleistungen anbietet. Mit seinem nun auch durch LeaseMyBike aufgestockten Markenportfolio will die GMH als „maßgeschneidertes Firmenradportal für die Auswahl von (E-)Bikes“ sowie mit einem eigenen Servicenetzwerk auftreten. Die Münchner Holding hält außerdem die Firmen Company Bike, mein-dienstrad.de und o2o in ihrem Portfolio. Aktuell hat GMH ihren Hauptsitz in München und beschäftigt mehr als 200 Mitarbeiter:innen an über 10 Standorten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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