29.04.2025
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LeaseMyBike: Ein Dienstrad als Benefit für alle Seiten

Nicht nur Mitarbeiter:innen profitieren vom Dienstrad-Modell von LeaseMyBike. Auch Arbeitgeber:innen und Händler:innen haben große Vorteile.
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Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike
Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike

Die voestalpine, die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Geberit, Teekanne oder das Scaleup neoom – sie alle bieten einen besonderen Mitarbeiter:innen-Benefit: die Option, ein Dienstrad in Anspruch zu nehmen. Möglich macht das LeaseMyBike aus Oberösterreich.

Günstigeres Rad dank Steuervorteil

Das Prinzip ist einfach. „Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann sich ein Rad im Fachhandel aussuchen. Die Finanzierung und Abrechnung läuft über den Arbeitgeber“, erklärt Gerhard Mayrhofer, der LeaseMyBike 2021 gemeinsam mit seiner Frau Ann-Kathrin Mayrhofer gegründet hat.

Konkret werden Leasing-Raten für das Rad vom Gehalt beglichen. Der Clou: Dank einer Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020 entfallen auf diesen Teil des Gehalts keine Steuern und Abgaben. „Die beglichene Leasing-Rate liegt also deutlich höher, als das Netto-Gehalt, das man ausgezahlt bekommen würde“, so Mayrhofer. Und dieser Benefit ist bei der Bemessung unabhängig von anderen Sachleistungen, die Arbeitgeber:innen ausgeben dürfen, wie etwa Essensgutscheinen. Er kann also zusätzlich genutzt werden.

Anzahlung für das Fahrrad gibt es für Mitarbeiter:innen keine, am Ende der Laufzeit kann das Rad – wie bei Leasing üblich – für einen Restbetrag gekauft werden und geht ins Privateigentum über. Und auch wenn das System von LeaseMyBike für Räder ab 750 Euro gilt – tatsächlich genutzt wird es in den meisten Fällen für deutlich höherpreisige Modelle. „Der Durchschnittspreis liegt bei rund 5.000 Euro“, sagt Mayrhofer.

„Alle Parteien müssen einen Sinn dahinter haben“

Doch nicht nur Mitarbeiter:innen profitieren von dem Angebot. „Nachdem die Steuernovelle 2020 eingeführt wurde, haben wir uns die Modelle am Markt angesehen: Entweder waren die Händler benachteiligt, es war zu komplex für die Arbeitgeber, oder die Mitarbeiter hatten davon keinen richtigen Benefit“, erzählt der LeaseMyBike-Gründer. Man habe daher ein klares Ziel definiert: „Alle Parteien müssen einen Sinn dahinter haben.“

LeaseMyBike: Schlanker Prozess aus einer Hand

Die Lösung: LeaseMyBike verbindet Arbeitgeber:innen, Mitabeiter:innen, Händler:innen, Leasingbank und Versicherung und bietet einen automatisierten, schlanken Prozess aus einer Hand. Die Partner-Händler:innen bekommen mehr Geschäft ohne mehr Aufwand. „Und die Arbeitgeber haben ebenso wie die Mitarbeiter eine Ersparnis, weil die Lohnnebenkosten auf den Betrag entfallen“, erklärt Mayrhofer. Es entstehe also eine Win-Win-Win-Situation.

Das bestätigt auch Walter Kreisel, Gründer und CEO des oberösterreichischen Scaleups neoom, das das Angebot von LeaseMyBike für seine Mitarbeiter:innen nutzt: „Es geht nicht nur um steuerliche Anreize, sondern es hilft am Ende des Tages, sich mehr körperlich zu bewegen“, so Kreisel. „In Zeiten von KI ist die Balance zwischen Geist und Körper wichtiger denn je. Die drei großen Trends sind ja Energie-, Mobilitäts- und Vitalitätswende, die wir sehr ernst nehmen. Und in allen drei Facetten ist LeaseMyBike unterwegs. Das finde ich sehr cool.“

Fokus auf Nachhaltigkeit – refurbishte Räder neu im Angebots-Portfolio

Diesen Fokus auf Nachhaltigkeit betont auch Mayrhofer. Ganz konkret hat LeaseMyBike seit einigen Monaten durch die Übernahme des Unternehmens E-Action noch einen weiteren Aspekt in sein Angebots-Portfolio aufgenommen: refurbishte Räder. „Gebrauchte Räder, auch solche von Leasing-Abbrechern, kommen zu uns und werden aufbereitet. Sie sind danach wie neu, aber entsprechend günstiger“, sagt Mayrhofer.

Nachhaltig geht es auch innerhalb des Unternehmens zu. „80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbst ein Dienstrad. Vor allem in den Sommermonaten ist der Fahrradparkplatz immer voll“, erzählt der LeaseMyBike-Gründer. „Es zählt aber nicht nur der Weg in die Arbeit. Es ist auch schön, wenn das Rad privat genutzt wird. Statistiken zeigen schließlich, dass das einige Krankenstandstage reduzieren kann. Es ist also genauso eine gesundheitliche Förderung.“ Und natürlich gebe es im Unternehmen als Betriebsausflug – wie sollte es anders sein – auch gemeinsame Firmen-Radtouren.

LeaseMyBike mit neuen Möglichkeiten als Teil internationaler Gruppe

„Gemeinsam“ lautet auch das Motto der nächsten unternehmerischen Entwicklungsschritte bei LeaseMyBike. Wie brutkasten berichtete, wurde das Unternehmen kürzlich von der Münchner Green Mobility Holding übernommen, die bereits in mehreren europäischen Ländern Tochterunternehmen mit Dienstrad-Angebot hat. „Als bislang fünf einzelne Anbieter arbeiten wir gerade an einer gemeinsamen Ausrichtung“, verrät Mayrhofer. „Das ist nicht nur für uns eine riesige Chance, unsere Sichtbarkeit am europäischen Markt zu erhöhen. Für unsere international aufgestellten Kunden bedeutet es, dass sie das Angebot länderübergreifend nach den jeweils geltenden nationalen Regeln nutzen können.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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