29.04.2025
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LeaseMyBike: Ein Dienstrad als Benefit für alle Seiten

Nicht nur Mitarbeiter:innen profitieren vom Dienstrad-Modell von LeaseMyBike. Auch Arbeitgeber:innen und Händler:innen haben große Vorteile.
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Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike
Gerhard und Ann-Kathrin Mayrhofer | Foto: LeaseMyBike

Die voestalpine, die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Geberit, Teekanne oder das Scaleup neoom – sie alle bieten einen besonderen Mitarbeiter:innen-Benefit: die Option, ein Dienstrad in Anspruch zu nehmen. Möglich macht das LeaseMyBike aus Oberösterreich.

Günstigeres Rad dank Steuervorteil

Das Prinzip ist einfach. „Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann sich ein Rad im Fachhandel aussuchen. Die Finanzierung und Abrechnung läuft über den Arbeitgeber“, erklärt Gerhard Mayrhofer, der LeaseMyBike 2021 gemeinsam mit seiner Frau Ann-Kathrin Mayrhofer gegründet hat.

Konkret werden Leasing-Raten für das Rad vom Gehalt beglichen. Der Clou: Dank einer Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020 entfallen auf diesen Teil des Gehalts keine Steuern und Abgaben. „Die beglichene Leasing-Rate liegt also deutlich höher, als das Netto-Gehalt, das man ausgezahlt bekommen würde“, so Mayrhofer. Und dieser Benefit ist bei der Bemessung unabhängig von anderen Sachleistungen, die Arbeitgeber:innen ausgeben dürfen, wie etwa Essensgutscheinen. Er kann also zusätzlich genutzt werden.

Anzahlung für das Fahrrad gibt es für Mitarbeiter:innen keine, am Ende der Laufzeit kann das Rad – wie bei Leasing üblich – für einen Restbetrag gekauft werden und geht ins Privateigentum über. Und auch wenn das System von LeaseMyBike für Räder ab 750 Euro gilt – tatsächlich genutzt wird es in den meisten Fällen für deutlich höherpreisige Modelle. „Der Durchschnittspreis liegt bei rund 5.000 Euro“, sagt Mayrhofer.

„Alle Parteien müssen einen Sinn dahinter haben“

Doch nicht nur Mitarbeiter:innen profitieren von dem Angebot. „Nachdem die Steuernovelle 2020 eingeführt wurde, haben wir uns die Modelle am Markt angesehen: Entweder waren die Händler benachteiligt, es war zu komplex für die Arbeitgeber, oder die Mitarbeiter hatten davon keinen richtigen Benefit“, erzählt der LeaseMyBike-Gründer. Man habe daher ein klares Ziel definiert: „Alle Parteien müssen einen Sinn dahinter haben.“

LeaseMyBike: Schlanker Prozess aus einer Hand

Die Lösung: LeaseMyBike verbindet Arbeitgeber:innen, Mitabeiter:innen, Händler:innen, Leasingbank und Versicherung und bietet einen automatisierten, schlanken Prozess aus einer Hand. Die Partner-Händler:innen bekommen mehr Geschäft ohne mehr Aufwand. „Und die Arbeitgeber haben ebenso wie die Mitarbeiter eine Ersparnis, weil die Lohnnebenkosten auf den Betrag entfallen“, erklärt Mayrhofer. Es entstehe also eine Win-Win-Win-Situation.

Das bestätigt auch Walter Kreisel, Gründer und CEO des oberösterreichischen Scaleups neoom, das das Angebot von LeaseMyBike für seine Mitarbeiter:innen nutzt: „Es geht nicht nur um steuerliche Anreize, sondern es hilft am Ende des Tages, sich mehr körperlich zu bewegen“, so Kreisel. „In Zeiten von KI ist die Balance zwischen Geist und Körper wichtiger denn je. Die drei großen Trends sind ja Energie-, Mobilitäts- und Vitalitätswende, die wir sehr ernst nehmen. Und in allen drei Facetten ist LeaseMyBike unterwegs. Das finde ich sehr cool.“

Fokus auf Nachhaltigkeit – refurbishte Räder neu im Angebots-Portfolio

Diesen Fokus auf Nachhaltigkeit betont auch Mayrhofer. Ganz konkret hat LeaseMyBike seit einigen Monaten durch die Übernahme des Unternehmens E-Action noch einen weiteren Aspekt in sein Angebots-Portfolio aufgenommen: refurbishte Räder. „Gebrauchte Räder, auch solche von Leasing-Abbrechern, kommen zu uns und werden aufbereitet. Sie sind danach wie neu, aber entsprechend günstiger“, sagt Mayrhofer.

Nachhaltig geht es auch innerhalb des Unternehmens zu. „80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbst ein Dienstrad. Vor allem in den Sommermonaten ist der Fahrradparkplatz immer voll“, erzählt der LeaseMyBike-Gründer. „Es zählt aber nicht nur der Weg in die Arbeit. Es ist auch schön, wenn das Rad privat genutzt wird. Statistiken zeigen schließlich, dass das einige Krankenstandstage reduzieren kann. Es ist also genauso eine gesundheitliche Förderung.“ Und natürlich gebe es im Unternehmen als Betriebsausflug – wie sollte es anders sein – auch gemeinsame Firmen-Radtouren.

LeaseMyBike mit neuen Möglichkeiten als Teil internationaler Gruppe

„Gemeinsam“ lautet auch das Motto der nächsten unternehmerischen Entwicklungsschritte bei LeaseMyBike. Wie brutkasten berichtete, wurde das Unternehmen kürzlich von der Münchner Green Mobility Holding übernommen, die bereits in mehreren europäischen Ländern Tochterunternehmen mit Dienstrad-Angebot hat. „Als bislang fünf einzelne Anbieter arbeiten wir gerade an einer gemeinsamen Ausrichtung“, verrät Mayrhofer. „Das ist nicht nur für uns eine riesige Chance, unsere Sichtbarkeit am europäischen Markt zu erhöhen. Für unsere international aufgestellten Kunden bedeutet es, dass sie das Angebot länderübergreifend nach den jeweils geltenden nationalen Regeln nutzen können.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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