23.10.2020

Learn4Life-Gründer Süß: „Wir machen die Basic-Arbeit, die eigentlich die Wirtschaftskammer machen müsste“

Stefan Süß hat seine Plattform Learn4Life ins Netz gebracht und versucht, Jugendlichen, Kindern, Eltern und Lehrern etwas Positives auf dem Weg mitzugeben. Bei diesem Vorhaben hat er prominente Unterstützer.
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Learn4Life, Stefan Süß, Mahlodji, Gschwandtner,
(c) Learn4Life - Learn4Life-Gründer Stefan Süß (2.v.r.) entwickelte eine kostenlose Plattform für Weiterbildung im deutschsprachigen Raum.

Stefan Süß hat bereits 2009 sein Projekt Learn4Life gestartet. In Live-Seminaren wurden von bekannten Speakern Denkanstöße und neue Perspektiven angeregt und Zuhörern, simpel gesagt, Mut gemacht. Seine Fortbildungsprogramme haben in der Corona-Zeit einen neuen Spin erhalten, wurden technisch erweitert und digitalisiert.

Führungskräfte mitgenommen

Süß hatte ganz am Anfang vor der Idee zu Learn4Life das Problem, dass die eigenen Mitarbeiter die „motivational speeches“ jener Seminare, die der Gründer besucht hatte, rein aus Erzählungen nicht wirklich „fassen“ konnten. Irgendwann habe er deshalb angefangen, seine Führungskräfte mitzunehmen. Von da an hat er später selbst nach Speakern gesucht und sie eingeladen. „Dann ist alles größer geworden“, sagt er.

Learn4Life: Die Anfänge

Zuerst startete seine Initiative in Wien und Graz und gelangte dann bald nach Deutschland, Nürnberg. Nachdem die Termine immer mehr wurden und Süß nicht alle selbst übernehmen konnte, bat er Freunde mit ähnlicher Einstellung, in diversen Schulen Vorträge über Soft-Skills zu halten. Mit dem Ziel, Top-Speaker mit vielfältigen Themen für die breite Masse zugänglich zu machen – für Erwachsene, Geschäftsleute, Kinder, Eltern, Lehrer und Jugendliche. Ohne Kosten.

Digital wegen Corona

Dies gelang und hat seit Ausbruch der Pandemie eine neue Ebene erhalten. Mit Learn4Life School, Start war am 21. Oktober, versucht Süß mit Webinaren, Live-Events in weiten Teilen Österreichs und Auftritten in Schulen die Jugend zu inspirieren und zu begeistern. Die Zielgruppe dieses ebenfalls kostenlosen Zweigs sind Schüler von elf bis 18 Jahren, Lehrlinge, Eltern, Pädagogen.

Ali Mahlodji, Florian Gschwandtner und Joey Kelly

Für seine Webinare konnte Süß bereits prominente Unterstützung erfahren, darunter „whatchado“-Gründer Ali Mahlodji, Joey Kelly von der Kelly Family oder Florian Gschwandtner, Co-Founder von Runtastic.

Wie der Initiator betont, ist und bleibt Learn4-Life eine „Non-Profit“-Organisation und daher auch auf Unterstützer wie förderwillige Firmen angewiesen, um zumindest externe Kosten zu begleichen.

Learn4Life ausgezeichnet

Bei Learn4Life School soll Schülern durch Speaker Mut gemacht und neue Blickwinkel eröffnet werden. Zusätzlich wird Lehrern Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt. Süß gehe es darum, Kinder und Jugendliche abzuholen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.

„Was einige Institutionen nicht verstehen, ist, dass sie ja Kunden von morgen oder noch wichtiger, hochwertige Mitarbeiter werden“, sagt er und übt in dieser Hinsicht Kritik an der Wirtschaftskammer, auch wenn die ihrerseits in Oberösterreich das Projekt mit einer Auszeichnung für die „herausragende Initiative“ geehrt hat.

Kritik an Wirtschaftskammer

„Wir machen die Basic-Arbeit, die eigentlich die Wirtschaftskammer machen müsste. Wir bilden Jugendliche aus, sodass sie in ihrer Persönlichkeit stark werden. Die Kammer jedoch ist leider sehr Ich-bezogen. Und Learn4Life nicht ihr Produkt“, sagt Süß, der sich davon nicht unterkriegen lässt und neben den digitalen Schüler-Seminaren auch bereits prominente Speaker für seine Business-Webinare gewinnen konnte.

Autoren, Glücksforscher und Zeitplansystem-Erfinder

Am 28. Oktober tritt Autor und Speaker Klaus Kobjoll vor die Kamera, es folgt am 25. November Jörg Knoblauch, Entwickler des tempus-Zeitplansystems; für den 16. Dezember konnte Glücksforscher Manfred Rauchensteiner gewonnen werden. Für die Live-Webinare ist eine Anmeldung erforderlich, da sie via Zoom stattfinden. Allerdings wird es kurze Zeit später die Möglichkeit geben, die Inhalte auf dem YouTube-Kanal von Learn4life nachzusehen.

Auch Plattform für Kids startet im November

Neben weiteren Plänen und Wachstum in Richtung Deutschland und der Schweiz, startet mit November auch Learn4Life Kids & Parents (für Kinder von sieben bis elf Jahren), mit der Möglichkeit für Eltern, sich Anregungen und Inspirationen für die Entwicklung ihres Kindes zu holen.

Learn4Life Teacher

Speziell nur für Lehrer wird zudem am 26. November die ehemalige österreichische Volleyballnationalspielerin und Psychologin Monika Matschnig zum Thema „Körpersprache für Lehrer“ ein Webinar auf der Learn4Life Plattform halten.

Süß hofft, dass Unternehmen den Mehrwert erkennen und seine Initiative unterstützen. Er sagt: „Es nützt den Jugendlichen, Teilnehmern und schlussendlich der gesamten Region.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Learn4Life-Gründer Süß: „Wir machen die Basic-Arbeit, die eigentlich die Wirtschaftskammer machen müsste“

  • Learn4Life wurde gegründet mit dem Ziel, Top-Speaker mit vielfältigen Themen für die breite Masse zugänglich zu machen – für Erwachsene, Geschäftsleute, Kinder, Eltern, Lehrer und Jugendliche.
  • Für seine Webinare konnte Gründer Stefan Süß bereits prominente Unterstützung erfahren, darunter „Watcha Do“-Gründer Ali Mahlodji, Joey Kelly von der Kelly Family oder Co-Founder von Runtastic Florian Gschwandtner.
  • Süß gehe es darum Kinde rund Jugendliche abzuholen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.
  • Neben weiteren Plänen und Wachstum in Richtung Deutschland und der Schweiz startet mit November auch Learn4Life Kids & Parents, mit der Möglichkeit für Eltern sich Anregungen und Inspirationen für die Entwicklung ihres Kindes zu holen.
  • Speziell nur für Lehrer wird am 26. November die ehemalige österreichische Volleyballnationalspielerin und Psychologin Monika Matschnig zum Thema „Körpersprache für Lehrer“ ein Webinar auf der Learn4Life Plattform halten.

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