30.11.2022

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

Zwei Monate nach dem Launch der digitalen Plattform zur Weiterentwicklung von Führungskräften und Mitarbeiter:innen holt sich das oberösterreichische Startup Leaders21 ein siebenstelliges Investment. Neben den bestehenden Investoren, wie unter anderem Hansi Hansmann, Alfred Luger und Walter Koch, kommen jetzt neue Kapitalgeber dazu.
/artikel/leaders21-lukriert-7-stelliges-investment-calm-storm-ventures-neu-dabei
21Leaders, Hansmann, Gschwandtner
(c) Leaders21 - Thomas Kleindessner (l.) und Florian Gschwandtner, Gründer von Leaders21.

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde konnte das Leaders21-Team Calm/Storm Ventures, Claudio de Sanctis, Reinhold Baudisch, Michael Doberer, Franz und Monika Humer, Markus Aschauer, Lisa Pallweber und Felix Staeritz als neue Investoren gewinnen.

Überzeugt hat die neuen Geldgeber:innen unter anderem der Ansatz, nicht ausschließlich Führungskräfte, sondern auch Mitarbeiter:innen ohne Personalverantwortung mithilfe einer einzigen Plattform – die sowohl am PC als auch mobil verwendet werden kann – weiterzuentwickeln.

Leaders21-Investor Hansmann: „Nur solche Unternehmen erfolgreich“

„Leadership ist neben dem fachlichen Wissen die wichtigste Eigenschaft von Mitarbeitern in Führungsrollen, wird aber sehr oft (wenn überhaupt) nur im obersten Management geschult“, weiß Hansi Hansmann. „Leaders21 bietet die Chance, Leadership breit in der Unternehmenshierarchie zu schulen und zu verankern. Nur solche Unternehmen werden in Zukunft erfolgreich sein.“

In diesem Sinne: Laut einer aktuellen globalen Studie von McKinsey sehen 41 Prozent der darin Befragten mangelnde Förderung im Job als Hauptgrund, diesen zu wechseln.

„Nicht nur deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass es nicht nur ein Nice-to-have, sondern ein Must-have sein sollte, die eigenen Mitarbeiter:innen und Führungskräfte ‚besser‘ zu machen und inhouse weiterzuentwickeln“, betont Leaders21-CEO Thomas Kleindessner

Calm/Storm Ventures an Bord

Mit genau diesem USP möchte die digitale Plattform punkten: „Maximal 45 Minuten Investment
pro Woche vermitteln 21st Century Skills durch theoretische Inhalte und, noch viel wichtiger,
durch praktische Übungen“, so die Idee der beiden Founder Kleindessner und Florian Gschwandtner.

„Eine gute Crew kann jeden Sturm überstehen. Leaders21 besteht nicht nur aus einem großartigen Gründerteam, sondern hilft auch anderen Teams, sich gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir freuen uns sehr, Thomas und sein Team auf diesem Weg unterstützen zu können“ erklärt auch Calm/Storm Ventures-Gründer Lucanus Polagnoli seine Beweggründe für ein Investment in Leaders21.

Wissenserwerb

So geht’s: Aufbauend auf einem Self-Assessment bekommen User:innen auf der Plattform jene 21st Century Skills vermittelt, bei denen sie jeweils das größte persönliche Entwicklungspotenzial haben. Praktische Übungen, wie eine Bedienungsanleitung für sich selbst zu schreiben, schließen an dieses erworbene Wissen direkt an. Der Austausch mit dem Team über diese Tasks und eine kurze persönliche Reflexion sollen den Micro-Learning-Impuls abrunden.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die digitale Plattform mit persönlichen Coachings und Trainings in einem „Blended Learning“-Ansatz zu kombinieren.

Leaders21 als One-Stop-Shop

Leaders21 möchte sich mit diesem Mix an Services als „One-Stop-Shop“ für persönliche und berufliche Weiterentwicklung im Kontext der „New World of Work“ positionieren.

Das aktuelle Investment wird künftig für die Weiterentwicklung der Development-Plattform verwendet werden.

„Wir sehen sehr viel Potential und haben unzählige Ideen, wie wir mit der Plattform unseren Kund:innen einen Mehrwert in der Personalentwicklung bieten können“, so Gschwandtner zum künftigen Plan.

Mitarbeiter:innen-Ausbau in Planung

Dazu brauche es zusätzliche Teams aus Entwickler:innen und UI/UX Designer:innen, um den Ausbau der digitalen Plattform voranzutreiben. Weitere Ressourcen werden ins Marketing und den Aufbau des Vertriebs fließen.

Zu den bisherigen Plattform-Kund:innen des Leaderships-Startups zählen unter anderem die „Hecht Technologie GmbH“, Tractive, Mantlik Kainz und E-conomix aus Linz.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei