12.09.2022

Leaders in Heels: So kommen mehr Frauen in die Founder-Szene

Mit der Eventreihe 'Leaders in Heels' wollen die Initiatorinnen mit Stigmata und Vorurteilen gegenüber Frauen in der Founder-Szene aufräumen. Anfang September fand die erste Networking-Veranstaltung statt.
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© Marvin Hüttermann
© Marvin Hüttermann

Die beiden Gründerinnen Vada Müller und Barbara Korshunova wollen mit ihrer neuen Eventreihe ‚Leaders in Heels‘ eine Plattform bieten, die junge Frauen zum Gründen animiert. Beim Launch-Event Anfang September versammelten sich Jungunternehmerinnen, Female Executives und Investorinnen in Wien, um im Rahmen von Keynotes und einer Panel-Diskussion sowohl Erfahrungen als auch Tipps auszutauschen. Dabei standen unter anderem Marlis Jahnke, Jasmin Huber, Gabriela Colic, Nina und Lisa Haider, Desiree Jonek-Lustyk und Marietta Babos auf der Bühne.

Netzwerken ist Key

Jahnke und Huber, aber auch Nina und Lisa Haider, betonten dabei nicht nur die Wichtigkeit des klassischen Networkings und dem Üben des Elevator-Pitches vor dem Spiegel. Sie sprachen auch über die Notwendigkeit von Authentizität. Wenn einem Zahlen nicht liegen, solle man sich beispielsweise während eines Pitches nicht als Zahlenexpertin verkaufen, da der/die Gegenüber das Vortäuschen schnell bemerken würde und folglich die Glaubwürdigkeit der Gründerin in Frage stellen könnte.

Investor:innen-Kapital und öffentliche Förderungen

Auch im Zuge des Panels mit Fokus auf die Problematik des Gender Funding Gaps wurde die unausgewogene Verteilung von Funding bemängelt – nur 2 Prozent des Investor:innen-Kapitals gehe demnach an weibliche Gründungs-Teams. Als mögliche Hilfestellung wurde im Zuge dessen auf öffentliche Förderungen als Alternative zu Investor:innen verwiesen, um die sich Männer deutlich häufiger bewerben würden, als Frauen.

Unbewusste Vorurteile sind stärker als man denkt

Head of Brand Communications von karriere.at, Claudia Eder, ergänzte die Veranstaltung mit ihrer Keynote zu unbewussten bzw. unterbewussten Vorurteilen – also ‚bias‘. Dabei behandelte sie die Aspekte Gender Bias, Confirmation Bias, Ageism, Appearance Bias und In-Group Bias. „Wir müssen diese Bias in uns selbst identifizieren und akzeptieren, reflektieren und entsprechend anders reagieren“, fasst Gründerin Vada Müller ihre Learnings aus der Keynote zusammen. Hinzu kommt das Thema Familien- bzw. Care-Arbeit, was auch als Männersache verstanden werden müsse, sowie die wichtige Wirkkraft von Vorbildern in der Founder- und Inverstor:innen-Szene.

Die Events von Leaders in Heels sollen zweimal jährlich stattfinden und einen hilfreichen Rahmen für Networking und Inspiration bieten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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