09.01.2020

LE Audio: Wie ein neuer Bluetooth-Standard unseren Alltag verändern wird

Bei der CES 2020 in Las Vegas präsentierte die hinter Bluetooth stehende Special Interest Group (SIG) den neuen Standard LE Audio, für den es schon dieses Jahr die ersten kompatiblen Geräte geben soll. Die neuen Möglichkeiten könnten den Audio-Konsum im Alltag massiv verändern.
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LE Audio - neuer Bluetooth-Standard wird unseren Alltag verändern
(c) Adobe Stock - Maridav

Man stelle sich vor, man sieht durch ein Schaufenster auf einen Bildschirm und bekommt eine Audio-Spur dazu geliefert. Oder man sitzt in der Straßenbahn und bekommt Ton zum Infoscreen. Man geht ins Museum und bekommt Erklärungen zu den Exponaten. Oder man hört bei einer Konferenz eine Simultan-Übersetzung. Und das alles nicht über irgendein Zusatzgerät sondern standardmäßig über die eigenen Kopfhörer. Das und noch mehr kann der neue Bluetooth-Standard LE Audio, der nun von der hinter Buetooth stehenden Special Interest Group (SIG) bei der CES 2020 in Las Vegas präsentiert wurde.

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Weniger Energieverbrauch, niedrigere Bitrate, bessere Qualität

Das “LE” in LE Audio steht für “low energy”. Deutlich niedriger als bisher soll nicht nur der Energieverbrauch bei der kabellosen Übertragung sein. Auch die notwendige Bitrate, um eine reibungslose Datenübertragung durchzuführen soll um 50 Prozent niedriger sein – und das bei höherer Übertragungsqualität. Jenes Feature, das aber sicher die größte Auswirkung auf den Audio-Konsum im Alltag haben wird, ist das oben angedeutete: Mit dem neuen Standard kann eine theoretisch unbegrenzte Anzahl an Empfängergeräten gleichzeitig verbunden werden und Audio-Spuren empfangen und abspielen.

LE Audio: Ein Device für alle – alle Devices für eines

Gelöst wird damit etwa das Problem, dass es mitunter Verzögerungen in der Wiedergabe zwischen dem linken und rechten Bluetooth-Kopfhörer gibt. Der Grund: Bislang wird nur einer der beiden direkt verbunden und sendet das Audio-Signal dann an den anderen weiter. Mit LE Audio werden beide gleichzeitig verbunden. Anwenden kann man den neuen Standard dann natürlich auch auf eine beliebige Anzahl an Boxen, um größere Areale ohne Zusatzgerät simultan zu beschallen. Oder eben, um im öffentlichen Raum, bei Konferenzen oder wo auch immer jeden, der sich “einloggt”, mit einer Tonspur zu versorgen. Die neuen Möglichkeiten sind enorm. So kann dann übrigens jeder einfach über sein Smartphone eine Art kleinen Radiosender für die Umgebung starten.

Zudem kann mit dem neuen Standard ein Empfängergerät auch mit mehreren Sendern gleichzeitig verbunden werden. So kann man etwa mit den Kopfhörern Musik hören und gleichzeitig ohne Unterbrechung mit einem Smart Speaker wie Alexa kommunizieren.

Erste Geräte noch dieses Jahr erwartet

Von einem Tag auf den anderen wird das alles allerdings nicht funktionieren. Denn erst einmal müssen freilich entsprechende Geräte her – mit einem Software-Update ist die Sache nämlich nicht erledigt. Die SIG geht allerdings davon aus, dass noch dieses Jahr die ersten mit LE Audio ausgestatteten Devices auf den Markt kommen. Mit der Verfügbarkeit des vollen Funktionsumfangs rechnet man innerhalb der kommenden drei Jahre.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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