22.04.2022

Late Night Bitcoin: Inflation? „Dein Cash wird Trash“

"Late Night Bitcoin" ist die neue Show rund um Bitcoin mit Finanzjournalist Niko Jilch und Bitcoin-Artist Bluma Berlin.
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Late Night Bitcoin: Die Moderatoren Bluma Berlin und Niko Jilch © brutkasten/Krainer
Late Night Bitcoin: Die Moderatoren Bluma Berlin und Niko Jilch © brutkasten/Krainer

„Wie es weitergeht wissen wir nicht“. Finanzjournalist Niko Jilch schenkt Zuseher:innen in der ersten Folge der neuen Show „Late Night Bitcoin“ reinen Wein ein. Unsicherheiten wie der Krieg und der Lockdown in Shanghai, der zu Unterbrechungen in den Lieferketten führt, treiben die Inflation in lichte Höhen, „was dazu führt, dass die Notenbanken möglicherweise die Zinsen heben, was wiederum schlecht wäre für den Bitcoin-Kurs. Es ist aber auch möglich, dass Bitcoin sein eigenes Ding durchzieht“. Sicher ist jedenfalls: „Dein Cash wird Trash“, wie Bitcoin-Artist und Co-Moderatorin Bluma Berlin es auf den Punkt bringt. Was das wiederum bedeute, zeige die Hyperinflation in Venezuela, wo Preise am Markt bereits in Gramm Gold ausgeschildert würden, weil das Vertrauen in die Landeswährung verloren ist. Statt mit Gold könnte man natürlich auch einfach mit Bitcoin handeln – in El Salvador ist die Kryptowährung bereits offizielle Landeswährung.

Angst, Gier, HODLer und Bitcoin-Promis

In „Late Night Bitcoin“ erklären Jilch und Berlin die Welt von Bitcoin von Grundlagen bis hin zu wichtigen Details – immer unterhaltsam und fundiert. Was sagt uns der „Fear & Greed Index“ über den Bitcoin-Kurs? Warum lässt das HODLer völlig kalt? Welche Promis haben Einfluss auf die Bitcoin-Community und wer hat Bitcoin eigentlich erfunden? Wie verhält sich Bitcoin im Bullenmarkt und wie im Bärenmarkt und wovon sollte man am Kryptomarkt die Finger lassen, um keinen „Rug Pull“ erleben zu müssen? Diese und andere spannende Punkte erklären Jilch und Berlin in der ersten Folge der Show, die ab 21. April alle zwei Wochen im YouTube-Channel von brutkasten Finance ausgestrahlt wird und immer auch aktuelle News zu Bitcoin und wichtigen Finanz-Themen liefert. Die Show wird vom brutkasten rund um Video-Chefredakteurin Magdalena Schauer-Burkart im brutkasten-Studio in Wien produziert.

„Little by little“ zum Bitcoin-Vermögen

Inspiration zu neuen Themen holen sich die Expertin und der Experte mitunter an ungewöhnlichen Orten. Bluma Berlin führt die Zuseher:innen ins Wiener Shopping Center Nord und fragt dort Passant:innen, ob sei Geld geil finden, ob sie reich werden und was sie von Kryptowährungen halten. „Little by little“, sagt ein Mann, der sein Bitcoin-Vermögen über Bons aus der Trafik aufbaut.

Sei wieder dabei, wenn Niko Jilch und Bluma Berlin die Welt von Bitcoin erklären: Die zweite Folge wird am 5. Mai 2022 um 20:30 am YouTube-Kanal von brutkasten Finance ausgestrahlt.

Folge 1 von „Late Night Bitcoin“ mit Niko Jilch und Bluma Berlin

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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