03.10.2023

Laola1 bringt erstes VR-Tennis-Turnier nach Europa

Im Rahmen der Erste Bank Open 2023 führt die Sport-Plattform Laola, gemeinsam mit eImotion, Tennis Esports und dem österreichischen Tennisverband, das erste europäische Virtual Reality-Tennisturnier durch.
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VR-Tennis, laola1
(c) VR-App Tennis ESports - Das erste VR-Tennisturnier Europas findet in Wien statt.

Nach den Erfolgen in den USA und Kanada bringt die Sportplattform mit der „Erste Bank Virtual Open“ als Host das VR-Tennisturnier nach Europa. Die Spiele werden auf der VR-App „Tennis Esports“ des österreichischen Spieleentwicklers VR Motion-Learning ausgetragen.

Die virtuellen Play-Offs finden bis zum 22. Oktober statt. Das Finale wird am 27. Oktober live am Heumarkt im Rahmen der Erste Bank Open ausgetragen. Zu gewinnen gibt es Tennispakete von Wilson, 1000 Euro in bar für den Sieger und 500 Euro für den Zweitplatzierten.

VR-Tennis startete in den USA

Was 2022 mit über 4.000 Tennisfans während der US Open begann, wurde im Sommer 2023 auf dem „Tennis Canada Virtual Reality Tournament“ während der National Bank Open wiederholt. 850 Spielerinnen und Spielern aus 45 Nationen standen sich damals in über 10.000 Matches auf virtuellen Courts gegenüber.

Laola1 verantwortet hierzulande und heute neben der Organisation und Koordination des VR-Turniers auch die Vermarktung von Sponsorings und Werbung. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist es gemeinsam mit den Kooperationspartnern gelungen, die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG & Slamstr als Partner des Turniers zu gewinnen.

Laola1, e|motion und der ÖTV kooperieren dabei genauso wie die Veranstalter in den USA und Kanada mit der bereits erwähnten VR Motion-Learning GmbH, die mit ihrer VR-App den „A1-Innovationspreis“ und den „Laval Award“ in der Kategorie Sport erhalten hat.

Teilnehmerzahl offen

„Wir freuen uns, das erste VR-Tennisturnier in Europa im Rahmen der Erste Bank Open 2023 zu präsentieren. VR ermöglicht als innovative Technologie ein Tenniserlebnis der vollkommen neuen Art. Damit wollen wir nicht nur neue Zielgruppen für den Tennissport begeistern, sondern an unsere virtuellen Highlights im Rahmen unserer Metaverse-Präsenz anknüpfen und sie auf das nächste Level heben. Mit dem VR-Tennisturnier unterstreichen wir die Kompetenz von Laola1 als Innovationsträger und Pionier der Branche“, sagt Tom Berger, Head of Laola1.

Im Gegensatz zu echten Tennisturnieren können beim VR-Turnier beliebig viele Teilnehmer:innen mitspielen – egal wie alt, ob mit oder ohne körperliche Beeinträchtigung, Laie oder Profi. Die einzigen technischen Voraussetzungen sind: Eine VR-Brille Meta Quest 2 oder Pro, die Tennis Esports-App, eine Internetverbindung und eine Spielfläche von ca. 3m x 3m.

„Wir sind stolz, dass unsere VR-Tennis-App ‚Tennis Esports‘ für das erste VR-Tennisturnier in Europa – und ausgerechnet auch noch in unserem Heimatland Österreich – zum Einsatz kommt“, sagt Gregory Gettinger, CEO VR Motion-Learning. „Die App bietet ein realistisches und immersives Tenniserlebnis, das Tennisfans auf der ganzen Welt begeistern wird.“

VR-Finale wird gestreamt

Thomas Schweda, Geschäftsführer Österreichischer Tennisverband sieht in dieser Aktion vor allem die Möglichkeit, breitenwirksamer zu werden: „Wir sind stolz darauf, Teil dieses wegweisenden VR-Tennisturniers zu sein und sind sicher, dass es die Tennis-Community begeistern wird. Wir sehen in VR eine großartige Chance, unseren Sport einem noch größeren Publikum zugänglich zu machen.“

Das Finale am 27.10. findet um 18 Uhr auf dem Centercourt des Heumarktes statt und wird unter anderem auf laola1.at gestreamt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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