14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Kurstafel:

📉 Bitcoin fiel zwischenzeitlich auf unter 60.000 US-Dollar

Autsch. Diese Woche ging es ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Der Bitcoin-Kurs rasselte vorübergehend sogar unter die 60.000-Dollar-Marke. Nach einer Erholung am Freitag lag er zuletzt wieder deutlich darüber. 

Zwischenzeitlich war es für Bitcoin aber bis auf 56.500 Dollar abwärts gegangen. Damit fiel er auf das tiefste Niveau seit rund zwei Monaten. Von dem Mitte März erreichten Rekordhoch von über 73.000 Dollar ist der Kurs damit um mehr als 20 Prozent gefallen. 

Und das alles nur kurz nach dem Halving. Von dem sich viele einen starken positiven Impuls für den Kurs erwartet haben. Warum diese Annahme ohnehin viel zu vereinfacht gedacht war, ist hier in den vergangenen Wochen immer wieder thematisiert worden - siehe etwa Crypto Weekly #138 oder Crypto Weekly #139

Abgekürzt könnte man es folgendermaßen auf den Punkt bringen: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist nicht vorhersehbar - weil sie hauptsächlich spekulativ getrieben ist. Und deshalb kann es schnell in die eine, wie auch in die andere Richtung gehen. Die tatsächliche Kursreaktion am 20. April fiel äußerst unspektakulär aus.

Rund zwei Wochen später geht’s jetzt aber deutlich nach unten am Markt. Allerdings gibt es keinen Grund, das ursächlich mit dem Halving in Verbindung zu bringen. Wie schon in der Vorwoche geschrieben, deutet für die nächsten Monate vieles darauf hin, dass die makroökonomische Lage der dominierende Faktor für den Kryptomarkt sein wird.  

🤔 Wie die US-Zinsen den Kryptomarkt beeinflussen

Eines der wesentlichen Themen dabei: Die Zinsentwicklung. Das war sie auch schon im letzten Bullenmarkt. Genauer gesagt: Bei dessen Ende. Dieses ging einher mit der Aussicht auf steigende Zinsen in den USA. Die Fed begann im Spätherbst 2021 eine Abkehr von der Nullzinspolitik zu signalisieren. 

Und als sie einige Monate später dann tatsächlich begann, die Zinsen schnell und deutlich zu erhöhen, zog der Kryptowinter auf. Hintergrund des Kurswechsels in der Geldpolitik war die hohe Inflation, die gemessen am Inflationsziel der Notenbank so richtig aus dem Ruder lief. 

Zweieinhalb Jahre später ist die Situation eine andere: Die Inflation ist schon 2023 wieder deutlich gesunken. Am Finanzmarkt rechneten daher viele mit einem erneuten Kurswechsel der Notenbank - hin zu Zinssenkungen. Auch, um eine sich abkühlende Wirtschaft zu stützen.

Allerdings hat sich dann gezeigt: Die von vielen erwartete Rezession in den USA blieb aus. Die Inflation dagegen erwies sich in den vergangenen Monaten allerdings etwas hartnäckiger als von der Notenbank erhofft. Und aus dieser Kombination führt dann eben zu einem vorsichtigereren Vorgehen der Notenbank: Die solide Wirtschaftslage zeigt, dass es nicht unbedingt niedrigere Zinsen braucht - zumal diese potenziell wieder die Inflation befeuern könnten.

Am Mittwoch stand nun die nächste Zinssitzung der US-Notenbank an. Dass der Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent blieb, war bereits im Vorhinein weitgehend erwartet worden. Die begleitenden Aussagen von Notenbank-Chef Jerome Powell wurden an den Märkten aber so interpretiert, dass man sich offenbar noch länger auf hohe Zinsen einstellen müsse. 

Ein solches Szenario gilt gemeinhin als schlecht für sämtliche “Risk Assets”, zu denen neben Aktien eben auch Krypto zählt. Ob es tatsächlich eintritt, wird sich erst zeigen. Klar ist aber: Wer am Kryptomarkt aktiv ist, sollte in nächster Zeit darauf eingestellt sein, dass Einflüsse von der Makroebene den Handel dominieren - und auch das kann in beide Richtungen gehen. 


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