29.01.2024

Lanbiotic: Grazer Startup kämpft mit Creme gegen Neurodermitis

Und erhielt dafür im Vorjahr einen internationalen Award. Co-Gründerin Katrin Wallner erzählt über die Anfänge ihres Startups.
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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Markus Kaiser - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Die Zahl von Neurodermitis-Betroffenen ist in den letzten Jahrzehnten in Industrieländern um das Zwei- bis Dreifache gestiegen. Derzeit leben rund zwei bis fünf Prozent der erwachsenen Österreicher:innen mit Neurodermitis. Sie ist damit die häufigste chronisch-entzündliche Hauterkrankung. Betroffene leiden unter quälendem Juckreiz, Schlafstörungen, Erschöpfung und einer verringerten Lebensqualität. Das Grazer Startup Lanbiotic kämpft dagegen an und hat mit seiner Neurodermitis-Creme in London Ende 2023 auf der Plant Based World Expo den „International V-Label Award“ in der Kategorie Innovation gewonnen.

Neurodermitis-Startup im Lockdown gegründet

Gegründet wurde Lanbiotic von Patrick und Katrin Wallner in der Zeit des ersten Covid-Lockdowns. Die Gründerin hatte damals viel wissenschaftliche Literatur recherchiert und war auf die topische, äußerliche Verwendung, probiotischer Bakterien gestoßen.

„Es war auch eine Zeit, in der mein ältester Sohn selbst Hautprobleme hatte. An den Händen war er ständig blutig und wollte nicht mehr in die Kälte auf den Spielplatz gehen. Auch mein Mann Patrick litt jeden Winter unter offenen Stellen an den Händen, die sehr gejuckt und gebrannt haben, egal, was wir versucht haben“, erklärt Wallner.

„Kortison als Daueranwendung keine sinnvolle Lösung“

Oft brannten die Cremen beim Auftragen schon, weswegen die beiden Founder:innen ihren Sohn nur dann eincremen konnten, als er schlief. Auch war die Verbesserung meist nur von sehr kurzer Dauer. Das Hilfsmittel Kortison empfand das Gründungs-Duo auch nicht als sinnvolle Lösung einer Daueranwendung, weswegen sie stets das Ende des Winters herbeisehnten.

„Da einige Studien bereits gezeigt hatten, dass direkt auf die Haut aufgebrachte Bakterien die Hautbarriere stärken können und Symptome wie Juckreiz lindern, war es für mich sofort klar, ich als Medizinerin will an diesen Bakterien forschen und ihr großes Potenzial für uns nutzbar machen“, sagt Wallner.

Lanbiotic stellt konkret medizinische Hautpflegeprodukte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die Founder:innen den Bakterienstamm „Lactococcus lanbioticus“, den sie aus der steirischen Rohmilch entdeckt haben. Sie haben das Bakterium aufgrund „überragender Hemmeffekte“ gegenüber Staphylococcus aureus – ein Bakterium, das bei Neurodermitikern als wichtiger Ekzem-Trigger gesehen wird – zum Patent angemeldet.

Positive Effekte auf die Haut konnten in einer klinischen Studie in Kooperation mit dem Testinstitut Dermatest in Deutschland für ihr erstes Produkt „Lipid Care“ nachgewiesen werden. Dabei wurde gezeigt, dass bei täglicher Applikation der probiotischen Pflegecreme nach vier Wochen im Durchschnitt unter anderem die Hautfeuchtigkeit deutlich stieg, die Hautbarriere sich signifikant verbesserte (gemessen durch den TEWL, dem Transepidermalen Wasserverlust), die Lebensqualität nachweislich stieg (gemessen am DLQI: Dermatology Life Quality Index) und die Symptome sich verringerten (festgestellt durch einen modifizierten SCORAD, einem Score, mit dem der Schweregrad einer atopischen Dermatitis quantifiziert werden kann), wie die Founderin erklärt.

Zweites Neurodermitis-Produkt

Nun offeriert Lanbiotic sein zweites Produkt, Flora Bath – eine probiotische Badekur, damit das Hautmikrobiom, das den ganzen Körper bedeckt, umfassend erreicht werden kann.

Die Auszeichnung bei den V-Label Awards in London kam für die beiden Founder:innen überraschend.

„Diese probiotische Bakterienart, die wir in der Kuh-Rohmilch entdeckt haben, die auch seit Jahrtausenden unter anderem zum Käsemachen verwendet wird, können wir komplett vegan herstellen. Ein tierleidfreier und möglichst umweltverträglicher und regionaler Herstellungsprozess ist uns sehr wichtig. Unser Produkt ‚Lipid Care‘ ist auch Bio-zertifiziert“, erklärt Wallner. „Nachdem wir auch die Zertifizierung über das V-Label, das in Österreich von der Veganen Gesellschaft vergeben wird, bereits vor der Einführung unseres ersten Produktes absolviert haben, bekamen wir die Einladung zur Teilnahme an den International V-Label Awards. Es klang sehr toll, aber wir machten uns nicht allzu große Hoffnung, da Einreichungen aus der ganzen Welt und von riesigen Konzernen kommen. Letztendlich waren wir dann neben Nestle und als einziges österreichisches Unternehmen unter den Gewinnern. Ein Wahnsinnsgefühl für uns als Startup direkt beim Launch des ersten Produktes.“

400.000 Euro Förderung für Kampf gegen Neurodermitis

Lanbiotic hat bisher aus unterschiedlichen öffentlichen Förderungen Gelder erhalten. Von der FFG bekam das Startup als Forschungsförderung das Basisprogramm und war 2023 Teil eines Comet-Projekts. Von der aws erhielten man nach dem aws First Inkubator unter anderem Gelder aus dem Exzellenzprogramm „aws Innovative Solutions Preseed“ und kürzlich den Zuschlag der Finanzierung aus „aws Innovative Solutions Seed“ um 400.000 Euro.

„Da wir auch selbst einiges Geld investiert haben, konnten wir uns bis jetzt so, abgesehen von den Förderungen selbst finanzieren. Für die Zukunft schließen wir aber kein Investment aus. Auch wenn wir jetzt gerade in der Luxuslage sind, dass es nicht notwendig ist, Kapital einzuwerben, befinden wir uns im Austausch mit namhaften Inverstor:innen und deren Sichtweise ist uns für uns sehr wertvoll“, so die Gründerin.

Team vergrößern

Katrin und ihr Mann sind aktuell noch ein Zweiergespann – ein Grund, wieso es beiden bisher gelungen ist, die Kosten möglichst gering zu halten, wie sie sagen. Dies soll sich aber dieses Jahr ändern.

„Wir werden unser Team vergrößern und freuen uns sehr darauf, Arbeitsplätze zu schaffen und mit einem wachsenden Team an unserer Vision zu arbeiten. Wir können bekannt geben, dass unser Marktstart mit dem ersten Produkt sehr gut verlaufen ist und wir rasch die ersten 1.000 Stück verkauft hatten“, erzählt Wallner. „Wir waren selbst überrascht, wie hoch die Nachfrage tatsächlich war und mussten mehrmals nachproduzieren, da wir mit unseren kleinen Anfangschargen gleich ausverkauft waren.“

Lanbiotic plant Expansion

Aktuell liegt der Fokus auf der Eroberung des österreichischen Marktes. Bald strebe man die Expansion im DACH-Raum an. „Ebenfalls erhalten wir bereits Vertriebsanfragen aus anderen EU-Ländern“, so Wallner abschließend. „Unser Ziel ist es, Marktführer im Bereich der probiotischen Hautpflege zu sein. Der Markt wächst und wir bieten die hochqualitativsten Produkte an. Längerfristig ist es unsere Vision, dass die probiotische Versorgung der Haut so normal wird wie die des Darms.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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